Schuldenfrei werden — der richtige Weg ist der, der zu Ihnen passt
Insolvenz ist nur ein Ausweg von vielen. Wir vergleichen ehrlich: außergerichtlicher Gläubigervergleich, deutsche Verfahren, StaRUG-Sanierung, geordnete Abwicklung oder EU-Insolvenz — mit klaren Zeiten, klaren Voraussetzungen und einem Plan B.
- Alle Wege im ehrlichen Vergleich
- Klare Zeiten & Voraussetzungen je Weg
- Empfehlung erst nach Analyse Ihrer Lage
- Kostenloses & diskretes Erstgespräch
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar. Wir verdichten Tatsachen mit dem Ziel, Sie zu informieren. Alles, was Ihre individuelle Situation betrifft, besprechen wir in einem persönlichen Gespräch.
Fünf Wege aus den Schulden — keiner passt immer
Wer überschuldet ist, hört oft nur eine Antwort: Insolvenz. Dabei gibt es je nach Ausgangslage deutlich schnellere, leisere oder sanftere Wege. Wir stellen alle nebeneinander — ehrlich, mit Zeiten und Voraussetzungen.
Außergerichtlicher Gläubigervergleich
Einigung mit Ihren Gläubigern ohne Gerichtsverfahren: Sie zahlen einen vereinbarten Anteil, der Rest wird erlassen. Kein Insolvenzregister, volle Verfügung über Ihr Vermögen.
Passt, wenn Mittel für eine Einmalzahlung verfügbar sind und Ihre Gläubiger überwiegend professionell sind.
So funktioniert der VergleichRegelinsolvenz & Restschuldbefreiung
Das klassische deutsche Verfahren: Seit 2020 sind Sie nach drei Jahren schuldenfrei — bei redlichem Wirtschaften. Der Preis: öffentlicher Registereintrag und Pfändung des pfändbaren Einkommens.
Passt, wenn keine Vergleichsmasse verfügbar ist und ein klarer Schlussstrich nach deutschem Recht gewünscht wird.
Deutsche Verfahren im DetailStaRUG-Restrukturierung
Sanieren vor der Insolvenz: Über einen Restrukturierungsplan stimmt die Gläubigermehrheit ab — einzelne Blocker werden überstimmt. Ihr Unternehmen bleibt handlungsfähig, der Insolvenzstempel entfällt.
Passt, wenn Ihr Unternehmen operativ trägt, aber die Verbindlichkeitsstruktur angepasst werden muss.
StaRUG & SchutzschirmGeordnete Abwicklung
Die Gesellschaft wird regulär liquidiert und gelöscht — ohne Insolvenzverfahren, ohne Insolvenzverwalter. Voraussetzung: Alle Gläubiger können vollständig bedient werden.
Passt, wenn die Gesellschaft beendet werden soll, aber nicht insolvenzreif ist.
Abwicklung richtig umsetzenEU-Insolvenz: Spanien & Irland
Restschuldbefreiung nach einem Jahr über ein Verfahren im EU-Ausland — rechtlich anerkannt in Deutschland nach der EuInsVO 2015/848 (BGH IX ZB 28/14), ohne Eintrag im deutschen Insolvenzregister.
Passt bei hohen Schulden, breiter Gläubigerstruktur und Wunsch nach einem festen, kurzen Zeitplan.
Alle Details zur EU-InsolvenzUnser ehrlicher Maßstab: Wir empfehlen nicht den aufwendigsten Weg, sondern den passenden. Erreicht ein deutsches Verfahren oder ein Vergleich Ihr Ziel schneller und leiser, sagen wir Ihnen das — auch wenn die EU-Insolvenz unser bekanntester Weg ist.
Vier Verfahren, eine Frage: Was zählt für Sie am meisten?
Zeit, Diskretion, Kontrolle oder Sanierung des Unternehmens — die Wege unterscheiden sich in genau den Punkten, die für Geschäftsführer entscheidend sind.
| Kriterium | Gläubigervergleich | Regelinsolvenz (DE) | StaRUG | EU-Insolvenz |
|---|---|---|---|---|
| Zeit bis zum Ziel | ca. 3–6 Monate (erfahrungsgemäß) | 3 Jahre bis Restschuldbefreiung | Monate, je nach Planverfahren | ca. 12 Monate |
| Öffentliches Insolvenzregister | Nein | Ja | Nein (vorinsolvenzlich) | Nein (kein deutsches Register) |
| Verfügung über Ihr Vermögen | Bleibt voll erhalten | Pfändbarer Anteil wird gepfändet | Bleibt erhalten | Nach Recht des Verfahrenslands |
| Ihr Unternehmen | Bleibt unberührt | Ggf. separates Gesellschaftsverfahren | Bleibt bestehen & wird saniert | Persönliches Verfahren — Gesellschaft unberührt |
| Zentrale Voraussetzung | Einmalzahlung & Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger | Insolvenzreife | Drohende Zahlungsunfähigkeit — noch nicht eingetreten | COMI-Verlagerung ins EU-Land |
Die geordnete Abwicklung verfolgt ein anderes Ziel — die Beendigung der Gesellschaft — und wird daher weiter unten gesondert dargestellt. Alle Angaben sind Richtwerte; der konkrete Verlauf hängt von Ihrer Situation ab.
Der außergerichtliche Gläubigervergleich: Schuldenfrei ohne Gerichtsverfahren
Statt ein mehrjähriges Verfahren zu durchlaufen, einigen Sie sich mit Ihren Gläubigern direkt: Sie zahlen einen vereinbarten Anteil Ihrer Schulden als Einmalzahlung — der Rest wird für erledigt erklärt. In der Praxis liegt die Vergleichsquote bei professionell vorbereiteten Verhandlungen erfahrungsgemäß deutlich unter der ursprünglichen Forderungssumme. Kein Register, kein Insolvenzverwalter, keine jahrelangen Auflagen.
Erfahrungsgemäß 3–6 Monate statt Jahre
Während die Regelinsolvenz drei Jahre dauert und selbst die schnellste EU-Insolvenz zwölf Monate, kann ein gelungener Vergleich Sie in wenigen Monaten entlasten — weil kein Gerichtsverfahren durchlaufen wird.
Kein Eintrag im Insolvenzregister
Der Vergleich findet außergerichtlich statt: keine öffentliche Bekanntmachung, kein Registereintrag. Geschäftspartner, Banken und Arbeitgeber erfahren nichts von Ihrer Sanierung.
Volle Kontrolle über Ihr Vermögen
Es gibt keinen Insolvenzverwalter, keine Auflagen, keine Einschränkung Ihrer Geschäftsfähigkeit. Sie bleiben während des gesamten Prozesses Herr Ihrer finanziellen Entscheidungen.
Überschaubare Kosten
Die Kosten einer professionellen Vergleichsverhandlung liegen erfahrungsgemäß deutlich unter denen eines mehrjährigen gerichtlichen Verfahrens — transparent kalkuliert, bevor Sie sich entscheiden.
Der konkrete Ablauf — mit realistischen Zeitangaben
Kostenfreie Erstanalyse
60–90 MinutenWir sichten Ihre Gläubigerliste, Schuldenhöhe und verfügbaren Mittel — und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Vergleich in Ihrem Fall realistisch ist oder ein anderer Weg besser passt.
Strategie & Angebotsparameter
ca. 1–2 WochenGemeinsam legen wir eine realistische Zielquote je Gläubigergruppe fest, die Reihenfolge der Ansprache und die Dokumentation, die professionelle Gläubiger für eine Entscheidung benötigen.
Verhandlung mit den Gläubigern
ca. 4–8 WochenErfahrene Verhandler aus unserem Netzwerk sprechen Ihre Gläubiger an — mit wirtschaftlichen Argumenten und einem konkreten, befristeten Einmalangebot statt Appellen.
Abschluss & Dokumentation
ca. 1–2 WochenBei Einigung wird der Vergleich schriftlich fixiert und die Zahlung geleistet. Sie erhalten Erledigungserklärungen — die Forderungen sind dokumentiert erledigt.
Plan B bei Nicht-Einigung
von Anfang an vorbereitetStimmen einzelne Gläubiger nicht zu, ist das kein Rückschlag auf null: Das passende strukturierte Verfahren — deutsch oder im EU-Ausland — ist von Beginn an als Alternative mitgedacht.
Gesamtdauer erfahrungsgemäß 3–6 Monate — abhängig von Anzahl und Reaktionsgeschwindigkeit Ihrer Gläubiger. Zum Vergleich: Regelinsolvenz 3 Jahre, EU-Insolvenz ca. 12 Monate.
Warum stimmen Gläubiger einem Teilverzicht zu?
Weil sie wirtschaftlich rechnen, nicht emotional. Banken, Inkassodienstleister und Forderungskäufer kennen die Quoten gerichtlicher Verfahren aus eigener Erfahrung — und wägen nüchtern ab:
Rechnung statt Hoffnung
Eine sichere, sofortige Teilzahlung ist für professionelle Gläubiger oft wirtschaftlich attraktiver als eine ungewisse Quote am Ende eines mehrjährigen Verfahrens.
Vollstreckung kostet Geld
Titel erwirken, Zwangsvollstreckung betreiben, Insolvenzverfahren begleiten — all das bindet über Jahre eigene Mittel, deren Ertrag unsicher ist.
Sauberer Abschluss
Ein Vergleich ermöglicht die endgültige Fallschließung und steuerliche Ausbuchung der Forderung — statt einer Dauerakte ohne realistische Aussicht.
Für wen der Vergleich geeignet ist
- Überwiegend professionelle Gläubiger — Banken, Inkassodienstleister, Forderungskäufer, Finanzamt
- Mittel für eine Einmalzahlung verfügbar (Ersparnisse, Abfindung, familiäre Unterstützung, Verkaufserlöse)
- Schuldenhöhe, bei der sich professionelle Verhandlung wirtschaftlich lohnt
- Diskretion ist wichtig — kein öffentliches Verfahren erwünscht
- Bereitschaft zu sauberer, ehrlicher Verhandlung statt kurzfristiger Tricks
Typische Schuldenarten im Vergleich
- Kredite, Dispo & Kreditkarten
- Geschäftsschulden aus Selbstständigkeit
- Steuerschulden & Haftungsbescheide
- Lieferantenforderungen & offene Rechnungen
- Bürgschaften & Garantien
- Inkassokosten & aufgelaufene Zinsen
Ehrlich statt verheißungsvoll: Ob und zu welcher Quote Ihre Gläubiger zustimmen, entscheiden allein sie. Wir versprechen Ihnen deshalb keine Quote und keine Erfolgsgarantie — sondern eine professionelle Strategie, erfahrene Verhandlungsführung und einen von Anfang an vorbereiteten Plan B.
Deutsche Verfahren: Was Regelinsolvenz, StaRUG & Schutzschirm heute leisten
Nicht jeder Neustart braucht das Ausland. Das deutsche Sanierungsrecht wurde zuletzt deutlich modernisiert — darum prüfen wir immer, ob ein inländisches Verfahren Ihr Ziel schneller, günstiger oder leiser erreicht. Drei Instrumente kommen dafür in Frage:
Regelinsolvenz & Restschuldbefreiung
Seit 2020 sind Sie in Deutschland nach drei Jahren schuldenfrei — wenn Sie redlich wirtschaften. Der Preis: öffentlicher Registereintrag, Pfändung des pfändbaren Einkommens und jahrelange Einschränkungen im Wirtschaftsleben.
StaRUG-Restrukturierung
Das StaRUG ermöglicht die Sanierung vor der Insolvenz: Über einen Restrukturierungsplan stimmt die Gläubigermehrheit ab — einzelne Blocker werden überstimmt. Ihr Unternehmen bleibt handlungsfähig, der Insolvenzstempel entfällt.
Schutzschirm & Eigenverwaltung
Im Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) sanieren Sie unter Gläubigerschutz — und behalten in der Eigenverwaltung die Kontrolle über Ihr Unternehmen. Der richtige Weg, wenn das Geschäft trägt, aber die Altlasten drücken.
Wichtig zu wissen: Entscheiden Sie sich für ein Verfahren nach deutschem Recht (Regelinsolvenz, StaRUG oder Schutzschirm), wird Ihnen fallbezogen ein kooperierender deutscher Insolvenzberater bzw. Rechtsanwalt zur Seite gestellt — passend zum Schwerpunkt Ihres Falls. Auch das klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Geordnete Abwicklung: Die Gesellschaft sauber beenden — ohne Insolvenz
Manchmal ist der beste Weg kein Rettungsverfahren, sondern ein würdevolles Ende: Die Gesellschaft wird regulär liquidiert, alle Gläubiger werden vollständig bedient, das Restvermögen geht an die Gesellschafter — und die Gesellschaft wird im Handelsregister gelöscht. Ohne Insolvenzverfahren, ohne Insolvenzverwalter, ohne öffentliche Aufmerksamkeit.
So läuft die Liquidation ab
Liquidationsbeschluss der Gesellschafterversammlung
Bestellung der Liquidatoren & Anmeldung zum Handelsregister
Gläubigeraufruf und Beginn des gesetzlichen Sperrjahrs
Begleichung aller Verbindlichkeiten aus dem Gesellschaftsvermögen
Verteilung des Restvermögens und Löschung der Gesellschaft
Richtwert für die Gesamtdauer: ca. 12–18 Monate — das gesetzliche Sperrjahr nach dem Gläubigeraufruf bestimmt maßgeblich den Zeitrahmen.
Die entscheidende Grenze
Nur solange keine Insolvenzreife besteht
Die Abwicklung setzt voraus, dass alle Gläubiger vollständig bedient werden können. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist sie rechtlich keine Option — dann greift die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO).
Fristen ernst nehmen
Wer die Insolvenzreife versäumt, riskiert persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung. Die Prüfung gehört in erfahrene Hände.
Oft klug kombiniert
Die Abwicklung der Gesellschaft und die Befreiung von persönlichen Restschulden (z. B. aus Bürgschaften) lassen sich parallel planen — etwa über einen Vergleich oder ein EU-Verfahren.
EU-Insolvenz in Spanien & Irland: Restschuldbefreiung in ca. 12 Monaten
Wenn keine Vergleichsmasse verfügbar ist oder Sie einen rechtlich abgesicherten Schlussstrich mit fester Frist wünschen: Über ein Verfahren im EU-Ausland erreichen Sie die Restschuldbefreiung nach der EuInsVO 2015/848 — anerkannt in Deutschland (BGH IX ZB 28/14), ohne Eintrag im deutschen Insolvenzregister.
12
Monate
bis zur Restschuldbefreiung
2015/848
EuInsVO
die rechtliche Grundlage
26
EU-Staaten
erkennen das Verfahren an
0
Einträge
im deutschen Insolvenzregister
Schuldenfrei mit Spezialisten aus unserem Netzwerk
Vergleichsverhandlungen, StaRUG-Pläne, Abwicklungen und EU-Verfahren gehören in erfahrene Hände. Wir ordnen Ihrem Fall die passenden Spezialisten aus unserem Netzwerk zu — je nach Weg, Schwerpunkt und Situation, festgelegt im kostenlosen Erstgespräch.
Spezialisierte Partnerkanzlei
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EU-Insolvenz & Restschuldbefreiung
Zuordnung je nach Fall — im Erstgespräch festgelegt
Für Verfahren der Stufe 6 arbeiten wir mit spezialisierten Kanzleien und Insolvenzberatungen aus unserem Netzwerk zusammen — mit über 12 Jahren Erfahrung im EU-Insolvenzrecht, mehr als 1.200 begleiteten Mandanten und Teams an Standorten u. a. in Irland und Deutschland. Welche Kanzlei zu Ihrem Fall passt, legen wir im kostenlosen Erstgespräch fest.
- EU-Insolvenzverordnung 2015/848
- COMI-Verlagerung ins EU-Ausland
- Restschuldbefreiung in einem Jahr (Spanien & Irland)
- 1.200+ begleitete Verfahren
Qualifikationen & Belege
Partner im Experten-Netzwerk von Geschäftsführer-Haftung.de
Häufige Fragen auf dem Weg in die Schuldenfreiheit
Vergleich, deutsche Verfahren, Abwicklung oder EU-Insolvenz — die wichtigsten Fragen, klar beantwortet.
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Das hängt von fünf Faktoren ab: Schuldenhöhe, Gläubigerstruktur (privat oder professionell), verfügbare Mittel für eine Einmalzahlung, der Frage, ob Ihr Unternehmen fortbestehen soll, und wie wichtig Ihnen Zeit und Diskretion sind. Genau deshalb empfehlen wir nicht pauschal einen Weg — sondern analysieren im kostenlosen Erstgespräch Ihre Ausgangslage und legen die Optionen ehrlich nebeneinander, inklusive der Fälle, in denen ein deutsches Verfahren die bessere Wahl ist.
GrundlagenDer erste Schritt ist keine Entscheidung — sondern eine ehrliche Analyse.
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir alle Wege für Ihre Situation — vom Gläubigervergleich über deutsche Verfahren und Abwicklung bis zur EU-Insolvenz. Sie entscheiden danach.
In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht

