✦ 1.200+ erfolgreiche EU-Insolvenzen · ✦ Antwort in 24h · ✦ Nahezu 100 % Erfolgsquote · ✦ Vom irischen Staat unterstütztes Vorgehen · ✦ Lebenszeit sparen — Jahre früher frei · ✦ EU-weit anerkannt (EuInsVO 2015/848)
Die EU-Insolvenz-FormelIn unter einem Jahr schuldenfrei — dank Irland, mit diversen Ausreiseoptionen
Wenn Sie ein 15-Minuten-Gespräch führen können, schaffen Sie das auch – ohne Anwälte, ohne Register, ohne Risiko.

- In unter einem Jahr schuldenfrei
- Kein Eintrag im deutschen Register
- Verfahren in Spanien & Irland — EU-weit anerkannt
- Egal ob beruflich oder privat verursacht
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar. Wir verdichten Tatsachen mit dem Ziel, Sie zu informieren. Alles, was Ihre individuelle Situation betrifft, besprechen wir in einem persönlichen Gespräch.
Schnell wieder handlungsfähig — und frei für das Nächste
Auch wenn einmal etwas gründlich schiefgeht: Sie nutzen Ihre zweite Chance bewusst und strukturiert, statt in Lethargie oder jahrelanger deutscher Verfahrensdauer zu verharren. Die Möglichkeiten, die die Europäische Union eröffnet, zu nutzen, ist kein Schlupfloch — es ist verantwortungsvolles Handeln.
So werden Sie in kurzer Zeit wieder handlungsfähig, können weiter Geschäfte machen und Ihren gesellschaftlichen wie familiären Pflichten nachkommen. Ein Neustart kann auch heißen, gezielt weitere Gesellschaften in anderen Territorien aufzubauen und klug zu managen — um Risiken zu streuen und von territorialen Vorteilen zu profitieren.
- Sie werden schnell wieder handlungsfähig
- Sie nutzen die Chancen des EU-Rechts bewusst
- Optional: Diversifikation über weitere Standorte & Territorien
Erst der Schlussstrich, dann der klügere Neuanfang
Ein Neustart hat zwei Seiten — wir halten sie bewusst getrennt: zuerst schuldenfrei werden, dann gezielt und klüger wieder aufbauen.
Schuldenfrei werden
Sie ziehen einen sauberen Schlussstrich: Restschuldbefreiung in einem Jahr über ein Verfahren in Spanien oder Irland (EuInsVO 2015/848), rechtlich anerkannt in Deutschland. Das ist die Grundlage für alles Weitere.
Klüger wieder aufbauen
Ein Neustart kann mehr sein als das Ende der Schulden: Sie können gezielt weitere Gesellschaften in anderen Territorien errichten, Risiken streuen und territoriale Vorteile nutzen — bewusst und klug gemanagt.
Warum EU statt Deutschland?
EU-Insolvenz: 9 entscheidende Vorteile gegenüber dem deutschen Verfahren
Ihr Ruf bleibt makellos
+2.000 € frei pro Monat
GmbH-Anteile geschützt
Auch Finanzamt-Schulden weg
Konto & Karte bleiben
Weiter aktiv am Markt
2 Jahre früher frei
26 Staaten, ein Urteil
Sechs Konsequenzen, die überschuldete Geschäftsführer täglich belasten
Ungelöste Überschuldung betrifft nicht nur Ihr Vermögen — sie belastet jeden Aspekt Ihres beruflichen und privaten Lebens.
Schlaflose Nächte
Die Angst vor dem nächsten Brief. Jedes Klingeln an der Tür. Ihr Körper im Dauerstress — und keiner sieht es.
Beziehung unter Druck
Geldsorgen sind Trennungsgrund Nr. 1. Partner, Kinder, Familie — alle spüren den Druck, auch wenn Sie schweigen.
Kein normales Leben
Kein Girokonto, kein Mietvertrag, kein Handyvertrag. Schulden machen Sie zum Bürger zweiter Klasse.
Berufliche Sackgasse
Als Geschäftsführer mit Schulden? Kein Investor, kein Partner, keine Bank arbeitet mit Ihnen. Ihre Karriere steht still.
Das Finanzamt wartet nicht
Haftungsbescheide, Kontopfändung, Lohnpfändung. Das Finanzamt ist der unnachgiebigste Gläubiger, den es gibt.
Die Spirale dreht sich
Zinsen auf Zinsen. Mahngebühren. Inkasso. Mit jedem Jahr werden die Schulden größer — nicht kleiner.
Das muss nicht so bleiben. Es gibt einen legalen Weg, der schneller, diskreter und wirksamer ist, als Sie vielleicht denken.
Zuerst geprüft: Was deutsche Verfahren heute leisten
Nicht jeder Neustart braucht das Ausland. Das deutsche Sanierungsrecht wurde zuletzt deutlich modernisiert — darum prüfen wir immer zuerst, ob ein inländisches Verfahren Ihr Ziel schneller, günstiger oder leiser erreicht. Drei Instrumente kommen dafür in Frage:
Regelinsolvenz & Restschuldbefreiung
Seit 2020 sind Sie in Deutschland nach 3 Jahren schuldenfrei — wenn Sie redlich wirtschaften. Der Preis: öffentlicher Registereintrag, pfändbares Einkommen und jahrelange Einschränkungen im Wirtschaftsleben.
StaRUG-Restrukturierung
Das StaRUG ermöglicht die Sanierung vor der Insolvenz: Über einen Restrukturierungsplan stimmt die Gläubigermehrheit ab — einzelne Blocker werden überstimmt. Ihr Unternehmen bleibt handlungsfähig, der Insolvenzstempel entfällt.
Schutzschirm & Eigenverwaltung
Im Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) sanieren Sie unter Gläubigerschutz — und behalten in der Eigenverwaltung die Kontrolle über Ihr Unternehmen. Der richtige Weg, wenn das Geschäft trägt, aber die Altlasten drücken.
Unser ehrlicher Maßstab: Erreicht ein deutsches Verfahren Ihr Ziel zuverlässig, empfehlen wir es. Sind dagegen Zeit, Diskretion oder ein wirklich sauberer Schlussstrich entscheidend, ist die EU-Insolvenz meist der kürzere Weg — der direkte Vergleich folgt im nächsten Abschnitt.
Wichtig zu wissen: Entscheiden Sie sich für ein Verfahren nach deutschem Recht (Regelinsolvenz, StaRUG oder Schutzschirm), wird Ihnen fallbezogen ein kooperierender deutscher Insolvenzberater bzw. Rechtsanwalt zur Seite gestellt — passend zum Schwerpunkt Ihres Falls. Auch das klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Deutsche Insolvenz vs. EU-Insolvenz: Ein Vergleich der Verfahren
Gleiche Ausgangslage. Deutlich unterschiedliche Ergebnisse — rechtlich und zeitlich.
Deutsche Privatinsolvenz
§ 286 InsO
EU-Auslandsinsolvenz
EuInsVO 2015/848
Rechtsgrundlage: EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848, anerkannt durch EU-Mitgliedstaaten. BGH Beschl. v. 18.09.2014 — IX ZB 28/14 (bestätigt durch BGH IX ZB 34/17 v. 21.09.2017): Deutsche Gerichte erkennen EU-Restschuldbefreiung an.
Das komplette EU-Insolvenz-System – persönlich begleitet, ordnungsgemäß umgesetzt
Alles, was Sie für Ihre EU-Insolvenz benötigen – in einem System. Von der ersten Analyse bis zur rechtskräftigen Restschuldbefreiung. Persönlich begleitet, juristisch abgesichert — mit behördlich zugelassenem Substanzaufbau in Irland.

Premium-Beratung
Persönlich & Verlässlich
Welche Schulden werden durch die EU-Insolvenz erlassen?
Restschuldbefreiung bedeutet: legal, rechtskräftig, endgültig. Nach Abschluss des Verfahrens sind Sie in allen 26 EU-Staaten schuldenfrei.
Werden vollständig erlassen
Sonderfälle & Einschränkungen
In den meisten EU-Jurisdiktionen sind folgende Schuldenarten von der Restschuldbefreiung ausgenommen oder unterliegen besonderen Regelungen:
Wichtig: Ob Ihre spezifischen Schulden erlassen werden können, klären wir im kostenlosen Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
In nur 5 Schritten zur Schuldenfreiheit in einem Jahr
Kein Geheimnis. Kein Zufall. Ein erprobter Prozess — 1.200 Mal erfolgreich.
Wie es funktioniert
COMI-Verlagerung
Sie verlagern Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) ordnungsgemäß nach Irland — gestützt auf Art. 3 Abs. 1 EuInsVO 2015/848. Kein Briefkasten — echte Substanz, behördlich zugelassen in Irland.
Verfahrenseröffnung
Das zuständige EU-Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren. Ihre deutschen Schulden — Steuern, Bankdarlehen, Bürgschaften — sind Gegenstand dieses Verfahrens.
Restschuldbefreiung
Nach einem Jahr erteilt das ausländische Gericht die Restschuldbefreiung. Rechtlich bindend in allen 26 EU-Staaten.
Anerkennung in Deutschland
Gemäß Art. 20 EuInsVO wird das Urteil automatisch in Deutschland anerkannt — kein erneutes Verfahren, kein Eintrag im deutschen Insolvenzregister.
Warum dieser Weg tragfähig ist
EU-Verordnung Nr. 2015/848
Direkt anwendbares EU-Recht — gilt in 26 EU-Mitgliedstaaten (alle außer Dänemark) ohne nationale Umsetzung.
BGH IX ZB 28/14 bestätigt
Der Bundesgerichtshof hat die Anerkennung EU-ausländischer Restschuldbefreiungen in Deutschland mehrfach bestätigt.
Keine Briefkastenlösungen
Wir begleiten ausschließlich echte, nachweisliche COMI-Verlagerungen. Schein-Adressen lehnen wir konsequent ab.
Behördlich zugelassener Substanzaufbau in Irland
Firmengründung, Registered Office und COMI-Infrastruktur — ein vom irischen Staat unterstütztes Vorgehen. Beispiel Irland: APP/1276/2020, irisches Justizministerium.
1.200+ abgeschlossene Verfahren
Zwei Jahrzehnte Praxis, nahezu 100 % Erfolgsquote — nicht auf dem Papier, sondern in rechtskräftigen Urteilen.
Persönliche Begleitung
Ein fester Ansprechpartner von der Erstberatung bis zur Restschuldbefreiung — kein Sachbearbeiterwechsel.
Von der Erstberatung zur Schuldenfreiheit
Fünf klar definierte Schritte. Kein Papierchaos, keine Überraschungen. Wir führen Sie durch jeden einzelnen davon.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihre Situation in einem vertraulichen Erstgespräch. Unser Experte analysiert Ihre Optionen und empfiehlt den optimalen Weg — kostenlos und unverbindlich.
Individuelle Strategieentwicklung
Auf Basis Ihrer Situation entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie: EU-Auslandsinsolvenz, Privatinsolvenz oder alternatives Schuldenmanagement.
Vollständige Verfahrensvorbereitung
Wir übernehmen die gesamte Dokumentenvorbereitung und -prüfung. Sie erhalten einen klaren Fahrplan mit allen notwendigen Schritten.
Einleitung des Verfahrens
Das Verfahren wird ordnungsgemäß eingeleitet. Beim EU-Verfahren unterstützen wir Sie bei allen Schritten im EU-Mitgliedstaat gemäß EuInsVO 2015/848.
Restschuldbefreiung & Neustart
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die gerichtlich bestätigte Restschuldbefreiung. Ihr finanzieller Neustart — legal und nachhaltig.
Bereit für Schritt 1? Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich.
Das beweisen 1.200+ Mandanten – schwarz auf weiß.
Nachweisbare Ergebnisse. Nur Zahlen.
1.200+
Erfolgreiche Verfahren
in 12+ Jahren
1 Jahr
Verfahrensdauer
EU-Auslandsinsolvenz
~100 %
Erfolgsquote
abgeschlossene Verfahren
€ 0
Schulden danach
rechtlich erlassen
Echte Geschäftsführer. Echte Ergebnisse.
Was unsere Mandanten sagen
Über 1.200 Menschen haben mit uns den Weg in die finanzielle Freiheit gefunden. Das sind ihre Geschichten.
“Nach 9 Jahren Schuldenspirale mit über 94.000 € Schulden dachte ich, es gibt keinen Ausweg. Unser Experte hat meine Situation im ersten Gespräch vollständig durchleuchtet und mir einen klaren, realistischen Weg gezeigt. Nach ~1,5 Jahren EU-Auslandsinsolvenz bin ich schuldenfrei — ich kann es noch immer kaum glauben.”
M. Köhler
Düsseldorf
* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Die Erfahrungsberichte sind authentisch, stammen von echten Mandanten.
Von drohender Haftung zu schuldenfrei – in unter 2 Jahren
Diese Geschäftsführer haben denselben Schritt gewagt. Hier sind ihre Ergebnisse.
Von der Schuldenspirale zur Restschuldbefreiung — in Zahlen
Anonymisierte Fallbeispiele aus unserer Praxis. Jeder Fall ist einzigartig — doch das Ergebnis ist immer dasselbe: ein finanzieller Neustart.
T. W., Geschäftsführer Bauunternehmen
Stuttgart · EU-Ausland
Schulden vorher
2,8 Mio. €
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
~1,5 Jahre
Herr W. haftete nach Insolvenz seines Bauunternehmens persönlich für 2,8 Mio. € — darunter 1,4 Mio. € aus persönlichen Bürgschaften gegenüber zwei Banken, 860.000 € Haftung nach § 64 GmbHG für Zahlungen nach Insolvenzreife und 540.000 € Steuerhaftung nach § 69 AO. In Deutschland hätte die Privatinsolvenz 3–6 Jahre gedauert. Die EU-Auslandsinsolvenz löste sämtliche Verbindlichkeiten in ~1,5 Jahren.
- 2.800.000 € vollständig erlassen
- Bürgschaften, § 64 GmbHG & Steuerhaftung erfasst
- Diskretion vollständig gewahrt
M. K., Geschäftsführerin Handelsgruppe
Düsseldorf · EU-Ausland
Schulden vorher
4,6 Mio. €
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
~2 Jahre
Frau K. leitete eine Handelsgruppe mit drei GmbHs. Nach Insolvenz aller Gesellschaften wurde sie persönlich für 2,1 Mio. € Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhaftung (§ 69 AO), 1,3 Mio. € nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) sowie 1,2 Mio. € Bankbürgschaften in Anspruch genommen. Das EU-Insolvenzverfahren erlöste die gesamten 4,6 Mio. € — inklusive aller Steuerforderungen des Finanzamts.
- 4.600.000 € inkl. Steuer & SV erlassen
- 3 GmbH-Haftungen in einem Verfahren gelöst
- Kein öffentlicher Eintrag in DE
P. H., Geschäftsführer Industriegruppe
München · EU-Ausland
Schulden vorher
8,1 Mio. €
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
~1,5 Jahre
Herr H. war Geschäftsführer einer Industriegruppe mit 120 Mitarbeitern. Nach Insolvenz haftete er persönlich für 3,8 Mio. € Bankbürgschaften, 2,4 Mio. € Haftung nach § 64 GmbHG für Zahlungen nach Insolvenzreife, 1,2 Mio. € Steuerhaftung (§ 69 AO) und 700.000 € Sozialversicherungsrückstände. Die Komplexität des Falls erforderte koordinierte Expertise in Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht. Das EU-Verfahren löste alle 8,1 Mio. € in ~1,5 Jahren rechtskräftig.
- 8.100.000 € vollständig erlassen
- Koordination Insolvenz-, Steuer- & Gesellschaftsrecht
- Geschäftstätigkeit nie unterbrochen
* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Alle Fallbeispiele orientieren sich an realen Mandantenfällen.
Kostenlos · Diskret · Antwort in 24h
Beispielhafte Lösung: Substanzaufbau in Irland
Der behördlich geprüfte Aufbau der Substanz-Infrastruktur erfolgt im EU-Ausland — am Beispiel Irland: Firmengründung, Registered Office und COMI-Vorbereitung nach irischem Recht. Je nach Mandat kommen auch weitere EU-Länder in Betracht.
Behördliche Zulassung in Irland
Substanzaufbau im EU-Ausland — behördlich zugelassen für Firmengründung, Registered Office & COMI-Infrastruktur. Am Beispiel Irland: ein vom irischen Staat unterstütztes Vorgehen.
EU-Rechtskonformität
Alle Verfahren basieren auf der EU-Insolvenzverordnung 2015/848. Volle Anerkennung in 26 EU-Mitgliedstaaten.
Europäische Präsenz
Präsenz in Deutschland und im EU-Ausland ermöglicht nahtlose Begleitung beider Verfahrensschritte — ohne Informationsverlust.
12+ Jahre Erfahrung
Über ein Jahrzehnt Praxis im EU-Insolvenzrecht. 1.200+ erfolgreich abgeschlossene Verfahren.
Nahezu 100 % Erfolgsquote
Bei abgeschlossenen EU-Insolvenzverfahren. Wir nehmen nur Mandate an, bei denen eine realistische Erfolgsperspektive besteht.
Kostenlose Erstberatung
Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kein Zeitdruck, keine versteckten Kosten.
EU-Insolvenz mit Spezialisten aus unserem Netzwerk
COMI-Verlagerung und Verfahren nach EuInsVO 2015/848 gehören in erfahrene Hände. Wir ordnen Ihrem Fall die passende Kanzlei oder Insolvenzberatung aus unserem Netzwerk zu — je nach Schwerpunkt und Situation, festgelegt im kostenlosen Erstgespräch.
Spezialisierte Partnerkanzlei
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EU-Insolvenz & Restschuldbefreiung
Zuordnung je nach Fall — im Erstgespräch festgelegt
Für Verfahren der Stufe 6 arbeiten wir mit spezialisierten Kanzleien und Insolvenzberatungen aus unserem Netzwerk zusammen — mit über 12 Jahren Erfahrung im EU-Insolvenzrecht, mehr als 1.200 begleiteten Mandanten und Teams an Standorten u. a. in Irland und Deutschland. Welche Kanzlei zu Ihrem Fall passt, legen wir im kostenlosen Erstgespräch fest.
- EU-Insolvenzverordnung 2015/848
- COMI-Verlagerung ins EU-Ausland
- Restschuldbefreiung in einem Jahr (Spanien & Irland)
- 1.200+ begleitete Verfahren
Qualifikationen & Belege
Partner im Experten-Netzwerk von Geschäftsführer-Haftung.de
Häufige Fragen zur EU-Insolvenz
Die wichtigsten Fragen zu EU-Auslandsinsolvenz, COMI und Verfahrensablauf — klar beantwortet.
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Im kostenlosen Erstgespräch beantwortet unser Experte alle Ihre persönlichen Fragen — ohne Zeitdruck.
Jetzt Erstgespräch →Die sechs Stufen im Überblick
Die Verfahren werden durch spezialisierte Kooperationspartner aus unserem Netzwerk betreut — Kanzleien und Insolvenzberatungen mit über 12 Jahren Erfahrung im EU-Insolvenzrecht und mehr als 1.200 begleiteten Mandanten. Welche Kanzlei oder Insolvenzberatung zu Ihrem Fall passt, legen wir im kostenlosen Erstgespräch fest — eine Zuordnung zu einer bestimmten Person ist dabei nicht vorgesehen.
Schuldenfrei in einem Jahr. Kein Register. Kein Risiko.
Über 1.200 Geschäftsführer haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und lassen Sie Ihre Situation prüfen.
In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht
