✦ 1.200+ erfolgreiche EU-Insolvenzen · ✦ Antwort in 24h · ✦ 97% Erfolgsquote · ✦ TCSP: Substanzaufbau & COMI · ✦ 365-Tage-Erfolgsgarantie · ✦ Legal & EU-weit anerkannt
Die EU-Insolvenz-FormelSchuldenfreier Neustart in nur 1 Jahr auch für privat überschuldete Geschäftsführer
Wenn Sie ein 15-Minuten-Gespräch führen können, schaffen Sie das auch – ohne Anwälte, ohne Register, ohne Risiko.

- 1–3 Jahre statt ca. 4–5 Jahren (DE)
- Kein Eintrag im deutschen Register
- EU-weit rechtskräftig (26 Staaten)
- Egal ob beruflich oder privat verursacht
Warum EU statt Deutschland?
EU-Insolvenz: 9 entscheidende Vorteile gegenüber dem deutschen Verfahren
Ihr Ruf bleibt makellos
+2.000 € frei pro Monat
GmbH-Anteile geschützt
Auch Finanzamt-Schulden weg
Konto & Karte bleiben
Weiter aktiv am Markt
2,5 Jahre früher frei
26 Staaten, ein Urteil
Sechs Konsequenzen, die überschuldete Geschäftsführer täglich belasten
Ungelöste Überschuldung betrifft nicht nur Ihr Vermögen — sie belastet jeden Aspekt Ihres beruflichen und privaten Lebens.
Schlaflose Nächte
Die Angst vor dem nächsten Brief. Jedes Klingeln an der Tür. Ihr Körper im Dauerstress — und keiner sieht es.
Beziehung unter Druck
Geldsorgen sind Trennungsgrund Nr. 1. Partner, Kinder, Familie — alle spüren den Druck, auch wenn Sie schweigen.
Kein normales Leben
Kein Girokonto, kein Mietvertrag, kein Handyvertrag. Schulden machen Sie zum Bürger zweiter Klasse.
Berufliche Sackgasse
Als Geschäftsführer mit Schulden? Kein Investor, kein Partner, keine Bank arbeitet mit Ihnen. Ihre Karriere steht still.
Das Finanzamt wartet nicht
Haftungsbescheide, Kontopfändung, Lohnpfändung. Das Finanzamt ist der unnachgiebigste Gläubiger, den es gibt.
Die Spirale dreht sich
Zinsen auf Zinsen. Mahngebühren. Inkasso. Mit jedem Jahr werden die Schulden größer — nicht kleiner.
Das muss nicht so bleiben. Es gibt einen legalen Weg, der schneller, diskreter und wirksamer ist, als Sie vielleicht denken.
Deutsche Insolvenz vs. EU-Insolvenz: Ein Vergleich der Verfahren
Gleiche Ausgangslage. Deutlich unterschiedliche Ergebnisse — rechtlich und zeitlich.
Deutsche Privatinsolvenz
§ 286 InsO
EU-Auslandsinsolvenz
EuInsVO 2015/848
Rechtsgrundlage: EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848, anerkannt durch EU-Mitgliedstaaten. BGH Beschl. v. 18.09.2014 — IX ZB 28/14 (bestätigt durch BGH IX ZB 34/17 v. 21.09.2017): Deutsche Gerichte erkennen EU-Restschuldbefreiung an.
Das komplette EU-Insolvenz-System – persönlich begleitet, rechtssicher umgesetzt
Alles, was Sie für Ihre EU-Insolvenz benötigen – in einem System. Von der ersten Analyse bis zur rechtskräftigen Restschuldbefreiung. Persönlich begleitet, juristisch abgesichert — mit TCSP-gesichertem Substanzaufbau.

Premium-Beratung
Persönlich & Rechtssicher
Welche Schulden werden durch die EU-Insolvenz erlassen?
Restschuldbefreiung bedeutet: legal, rechtskräftig, endgültig. Nach Abschluss des Verfahrens sind Sie in allen 26 EU-Staaten schuldenfrei.
Werden vollständig erlassen
Sonderfälle & Einschränkungen
In den meisten EU-Jurisdiktionen sind folgende Schuldenarten von der Restschuldbefreiung ausgenommen oder unterliegen besonderen Regelungen:
Wichtig: Ob Ihre spezifischen Schulden erlassen werden können, klären wir im kostenlosen Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
In nur 5 Schritten zur Schuldenfreiheit in 1–3 Jahren
Kein Geheimnis. Kein Zufall. Ein erprobter Prozess — 1.200 Mal erfolgreich.
Wie es funktioniert
COMI-Verlagerung
Sie verlagern Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) rechtssicher nach Irland — gestützt auf Art. 3 Abs. 1 EuInsVO 2015/848. Kein Briefkasten — echte Substanz, TCSP-zertifiziert in Irland.
Verfahrenseröffnung
Das zuständige EU-Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren. Ihre deutschen Schulden — Steuern, Bankdarlehen, Bürgschaften — sind Gegenstand dieses Verfahrens.
Restschuldbefreiung
Nach 1–3 Jahren erteilt das ausländische Gericht die Restschuldbefreiung. Rechtlich bindend in allen 26 EU-Staaten.
Anerkennung in Deutschland
Gemäß Art. 20 EuInsVO wird das Urteil automatisch in Deutschland anerkannt — kein erneutes Verfahren, kein Eintrag im deutschen Insolvenzregister.
Warum es rechtssicher ist
EU-Verordnung Nr. 2015/848
Direkt anwendbares EU-Recht — gilt in 26 EU-Mitgliedstaaten (alle außer Dänemark) ohne nationale Umsetzung.
BGH IX ZB 28/14 bestätigt
Der Bundesgerichtshof hat die Anerkennung EU-ausländischer Restschuldbefreiungen in Deutschland mehrfach bestätigt.
Keine Briefkastenlösungen
Wir begleiten ausschließlich echte, nachweisliche COMI-Verlagerungen. Schein-Adressen lehnen wir konsequent ab.
TCSP-zertifizierter Substanzaufbau im EU-Ausland
Firmengründung, Registered Office und COMI-Infrastruktur — behördlich zugelassen. Beispiel Irland: APP/1276/2020, irisches Justizministerium.
1.200+ abgeschlossene Verfahren
Zwei Jahrzehnte Praxis, 97 % Erfolgsquote — nicht auf dem Papier, sondern in rechtskräftigen Urteilen.
Persönliche Begleitung
Ein fester Ansprechpartner von der Erstberatung bis zur Restschuldbefreiung — kein Sachbearbeiterwechsel.
Von der Erstberatung zur Schuldenfreiheit
Fünf klar definierte Schritte. Kein Papierchaos, keine Überraschungen. Wir führen Sie durch jeden einzelnen davon.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihre Situation in einem vertraulichen Erstgespräch. Unser Experte analysiert Ihre Optionen und empfiehlt den optimalen Weg — kostenlos und unverbindlich.
Individuelle Strategieentwicklung
Auf Basis Ihrer Situation entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie: EU-Auslandsinsolvenz, Privatinsolvenz oder alternatives Schuldenmanagement.
Vollständige Verfahrensvorbereitung
Wir übernehmen die gesamte Dokumentenvorbereitung und -prüfung. Sie erhalten einen klaren Fahrplan mit allen notwendigen Schritten.
Einleitung des Verfahrens
Das Verfahren wird rechtssicher eingeleitet. Beim EU-Verfahren unterstützen wir Sie bei allen Schritten im EU-Mitgliedstaat gemäß EuInsVO 2015/848.
Restschuldbefreiung & Neustart
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die gerichtlich bestätigte Restschuldbefreiung. Ihr finanzieller Neustart — legal und nachhaltig.
Bereit für Schritt 1? Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich.
Das beweisen 1.200+ Mandanten – schwarz auf weiß.
Keine Versprechen. Nur Zahlen.
1.200+
Erfolgreiche Verfahren
in 12+ Jahren
1–3 Jahre
Verfahrensdauer
EU-Auslandsinsolvenz
97%
Erfolgsquote
abgeschlossene Verfahren
€ 0
Schulden danach
rechtlich erlassen
Echte Geschäftsführer. Echte Ergebnisse.
Was unsere Mandanten sagen
Über 1.200 Menschen haben mit uns den Weg in die finanzielle Freiheit gefunden. Das sind ihre Geschichten.
“Nach 9 Jahren Schuldenspirale mit über 94.000 € Schulden dachte ich, es gibt keinen Ausweg. Unser Experte hat meine Situation im ersten Gespräch vollständig durchleuchtet und mir einen klaren, realistischen Weg gezeigt. Nach ~1,5 Jahren EU-Auslandsinsolvenz bin ich schuldenfrei — ich kann es noch immer kaum glauben.”
M. Köhler
Düsseldorf
* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Die Erfahrungsberichte sind authentisch, stammen von echten Mandanten.
Von drohender Haftung zu schuldenfrei – in unter 2 Jahren
Diese Geschäftsführer haben denselben Schritt gewagt. Hier sind ihre Ergebnisse.
Von der Schuldenspirale zur Restschuldbefreiung — in Zahlen
Anonymisierte Fallbeispiele aus unserer Praxis. Jeder Fall ist einzigartig — doch das Ergebnis ist immer dasselbe: ein finanzieller Neustart.
T. W., Geschäftsführer Bauunternehmen
Stuttgart · EU-Ausland
Schulden vorher
2,8 Mio. €
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
~1,5 Jahre
Herr W. haftete nach Insolvenz seines Bauunternehmens persönlich für 2,8 Mio. € — darunter 1,4 Mio. € aus persönlichen Bürgschaften gegenüber zwei Banken, 860.000 € Haftung nach § 64 GmbHG für Zahlungen nach Insolvenzreife und 540.000 € Steuerhaftung nach § 69 AO. In Deutschland hätte die Privatinsolvenz 3–6 Jahre gedauert. Die EU-Auslandsinsolvenz löste sämtliche Verbindlichkeiten in ~1,5 Jahren.
- 2.800.000 € vollständig erlassen
- Bürgschaften, § 64 GmbHG & Steuerhaftung erfasst
- Diskretion vollständig gewahrt
M. K., Geschäftsführerin Handelsgruppe
Düsseldorf · EU-Ausland
Schulden vorher
4,6 Mio. €
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
~2 Jahre
Frau K. leitete eine Handelsgruppe mit drei GmbHs. Nach Insolvenz aller Gesellschaften wurde sie persönlich für 2,1 Mio. € Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhaftung (§ 69 AO), 1,3 Mio. € nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) sowie 1,2 Mio. € Bankbürgschaften in Anspruch genommen. Das EU-Insolvenzverfahren erlöste die gesamten 4,6 Mio. € — inklusive aller Steuerforderungen des Finanzamts.
- 4.600.000 € inkl. Steuer & SV erlassen
- 3 GmbH-Haftungen in einem Verfahren gelöst
- Kein öffentlicher Eintrag in DE
P. H., Geschäftsführer Industriegruppe
München · EU-Ausland
Schulden vorher
8,1 Mio. €
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
~1,5 Jahre
Herr H. war Geschäftsführer einer Industriegruppe mit 120 Mitarbeitern. Nach Insolvenz haftete er persönlich für 3,8 Mio. € Bankbürgschaften, 2,4 Mio. € Haftung nach § 64 GmbHG für Zahlungen nach Insolvenzreife, 1,2 Mio. € Steuerhaftung (§ 69 AO) und 700.000 € Sozialversicherungsrückstände. Die Komplexität des Falls erforderte koordinierte Expertise in Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht. Das EU-Verfahren löste alle 8,1 Mio. € in ~1,5 Jahren rechtskräftig.
- 8.100.000 € vollständig erlassen
- Koordination Insolvenz-, Steuer- & Gesellschaftsrecht
- Geschäftstätigkeit nie unterbrochen
* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Alle Fallbeispiele basieren auf realen Mandaten.
Kostenlos · Diskret · Antwort in 24h
Beispielhafte Lösung: Substanzaufbau in Irland
Die TCSP-Zertifizierung berechtigt zum behördlich geprüften Aufbau der Substanz-Infrastruktur im EU-Ausland — am Beispiel Irland: Firmengründung, Registered Office und COMI-Vorbereitung nach irischem Recht. Je nach Mandat kommen auch weitere EU-Länder in Betracht.
TCSP-Zertifizierung
Substanzaufbau im EU-Ausland — behördlich zugelassen für Firmengründung, Registered Office & COMI-Infrastruktur. Am Beispiel Irland: zertifiziert nach irischem Recht.
EU-Rechtskonformität
Alle Verfahren basieren auf der EU-Insolvenzverordnung 2015/848. Volle Anerkennung in 26 EU-Mitgliedstaaten.
Europäische Präsenz
Präsenz in Deutschland und im EU-Ausland ermöglicht nahtlose Begleitung beider Verfahrensschritte — ohne Informationsverlust.
12+ Jahre Erfahrung
Über ein Jahrzehnt Praxis im EU-Insolvenzrecht. 1.200+ erfolgreich abgeschlossene Verfahren.
97% Erfolgsquote
Bei abgeschlossenen EU-Insolvenzverfahren. Wir nehmen nur Mandate an, bei denen eine realistische Erfolgsperspektive besteht.
Kostenlose Erstberatung
Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kein Zeitdruck, keine versteckten Kosten.
Initiative Geschäftsführerhaftung
Zusammenschluss echter Experten. Ein koordiniertes Netzwerk. Die gesamte Bandbreite von EU-Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerrecht und Versicherung — kein Mandant fällt in eine Lücke.
Pascal Verbracken
Gründer & Geschäftsführer
Kanzlei Verbracken & Partner · Stans (CH) · Unterföhring · Dublin
Pascal Verbracken ist das Herzstück der Initiative. Seine Expertise liegt an der Schnittstelle, an der Geschäftsführerhaftung zur persönlichen Krise wird: Wenn die Durchgriffshaftung gegriffen hat, Steuerschulden persönlich zugeordnet wurden oder strafrechtliche Verurteilungen eine Restschuldbefreiung in Deutschland verhindern — bietet er über die europäische Insolvenz einen rechtssicheren Weg zum Neustart.
Vita & Qualifikationen
- 12+ Jahre Erfahrung, 14.200+ betreute Mandanten, 1.000+ EU-Insolvenzverfahren
- Autor von Fachpublikationen zum europäischen Insolvenzrecht
- Referent an der Ludwig-Maximilians-Universität München
- Fachexperte bei Klassik Radio und in Fernsehsendungen
- Geladener Experte im Deutschen Bundestag
Für Schuldenlast ab 80.000 € — auch für Verbindlichkeiten von 3 Mio. € und mehr
Die Initiative ist auf komplexe Haftungssituationen spezialisiert. Wir begleiten bevorzugt schwerwiegende Fälle — je größer die Schuldenlast, desto entscheidender ist koordinierte Expertise.
Das Netzwerk
Die weiteren Spezialisten
Das Zusammenwirken
Vier Phasen — ein koordiniertes Team
Von der Prävention bis zum Wiederaufbau — abgestimmt, nicht isoliert.
Phase 01
Prävention
Bevor die Krise entsteht
D&O-Policen prüfen, Holdingstrukturen aufbauen, steuerliche Risiken minimieren, Unternehmensstrukturen absichern.
Phase 02
Krise
Wenn Haftung greift
Strafrechtliche Verteidigung, steuerrechtliche Haftungsanalyse, akute Schadenbegrenzung. Koordiniert statt isoliert.
Phase 03
Neustart
Der Weg aus den Schulden
EU-Insolvenzverfahren für die persönliche Restschuldbefreiung. 1–3 Jahre statt 3–6 Jahre. Rechtssicher und diskret.
Phase 04
Wiederaufbau
Zurück in die Zukunft
Neue Unternehmensstruktur, präventive Absicherung, Vermögensschutz. Damit es nie wieder passiert.
Alle Fachpartner. Ein Erstgespräch. Koordiniert von Sarah Bakir.
Häufige Fragen zur EU-Insolvenz
Die wichtigsten Fragen zu EU-Auslandsinsolvenz, COMI und Verfahrensablauf — klar beantwortet.
Ihre Frage nicht dabei?
Im kostenlosen Erstgespräch beantwortet unser Experte alle Ihre persönlichen Fragen — ohne Zeitdruck.
Jetzt Erstgespräch →Sofort-Infos zu Ihrer Situation
Die EU-Auslandsinsolvenz basiert auf der EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848. Sie ermöglicht Privatpersonen, in einem EU-Mitgliedstaat, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt (COMI) verlegt haben, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Diese Verfahren werden von deutschen Gerichten vollständig anerkannt (BGH Beschl. v. 18.09.2014 — IX ZB 28/14; bestätigt durch BGH IX ZB 34/17 v. 21.09.2017). Die Restschuldbefreiung aus dem EU-Ausland entfaltet damit volle rechtliche Wirkung in Deutschland.
GrundlagenSchuldenfrei in 1–3 Jahren. Kein Register. Kein Risiko.
Über 1.200 Geschäftsführer haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und lassen Sie Ihre Situation prüfen.
In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht
