✦ 1.200+ erfolgreiche EU-Insolvenzen · ✦ Antwort in 24h · ✦ 97% Erfolgsquote · ✦ TCSP-zertifiziert · ✦ 365-Tage-Erfolgsgarantie · ✦ Legal & EU-weit anerkannt
Die EU-Insolvenz-Formel:Schuldenfreier Neustart in nur 12 Monaten für privat überschuldete Geschäftsführer
Wenn Sie ein 15-Minuten-Gespräch führen können, schaffen Sie das auch – ohne Anwälte, ohne Register, ohne Risiko.

- 12–36 Monate statt 3–6 Jahren
- Kein Eintrag im deutschen Register
- EU-weit rechtskräftig (27 Staaten)
- Kostenlose Ersteinschätzung in 24h
Sechs Konsequenzen, die überschuldete Geschäftsführer täglich belasten
Ungelöste Überschuldung betrifft nicht nur Ihr Vermögen — sie belastet jeden Aspekt Ihres beruflichen und privaten Lebens.
Schlaflose Nächte
Die Angst vor dem nächsten Brief. Jedes Klingeln an der Tür. Ihr Körper im Dauerstress — und keiner sieht es.
Beziehung unter Druck
Geldsorgen sind Trennungsgrund Nr. 1. Partner, Kinder, Familie — alle spüren den Druck, auch wenn Sie schweigen.
Kein normales Leben
Kein Girokonto, kein Mietvertrag, kein Handyvertrag. Schulden machen Sie zum Bürger zweiter Klasse.
Berufliche Sackgasse
Als Geschäftsführer mit Schulden? Kein Investor, kein Partner, keine Bank arbeitet mit Ihnen. Ihre Karriere steht still.
Das Finanzamt wartet nicht
Haftungsbescheide, Kontopfändung, Lohnpfändung. Das Finanzamt ist der unnachgiebigste Gläubiger, den es gibt.
Die Spirale dreht sich
Zinsen auf Zinsen. Mahngebühren. Inkasso. Mit jedem Monat werden die Schulden größer — nicht kleiner.
Das muss nicht so bleiben. Es gibt einen legalen Weg, der schneller, diskreter und wirksamer ist, als Sie vielleicht denken.
Deutsche Insolvenz vs. EU-Insolvenz: Ein Vergleich der Verfahren
Gleiche Ausgangslage. Deutlich unterschiedliche Ergebnisse — rechtlich und zeitlich.
Deutsche Privatinsolvenz
§ 286 InsO
EU-Auslandsinsolvenz
EuInsVO 2015/848
Rechtsgrundlage: EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848, anerkannt durch alle EU-Mitgliedstaaten. BGH Beschl. v. 21.09.2017 — IX ZB 28/14: Deutsche Gerichte erkennen EU-Restschuldbefreiung an.
Das komplette EU-Insolvenz-System – persönlich begleitet, rechtssicher umgesetzt
Alles, was Sie für Ihre EU-Insolvenz benötigen – in einem System. Von der ersten Analyse bis zur rechtskräftigen Restschuldbefreiung. Persönlich begleitet, juristisch abgesichert — mit TCSP-gesichertem Substanzaufbau.

Premium-Beratung
Persönlich & Rechtssicher
Welche Schulden werden durch die EU-Insolvenz erlassen?
Restschuldbefreiung bedeutet: legal, rechtskräftig, endgültig. Nach Abschluss des Verfahrens sind Sie in allen 27 EU-Staaten schuldenfrei.
Werden vollständig erlassen
Sonderfälle & Einschränkungen
In den meisten EU-Jurisdiktionen sind folgende Schuldenarten von der Restschuldbefreiung ausgenommen oder unterliegen besonderen Regelungen:
Wichtig: Ob Ihre spezifischen Schulden erlassen werden können, klären wir im kostenlosen Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.
Kostenlos · Diskret · Antwort in 24h
In nur 5 Schritten zur Schuldenfreiheit in 12–36 Monaten
Kein Geheimnis. Kein Zufall. Ein erprobter Prozess — 1.200 Mal erfolgreich.
Von der Erstberatung zur Schuldenfreiheit
Fünf klar definierte Schritte. Kein Papierchaos, keine Überraschungen. Wir führen Sie durch jeden einzelnen davon.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihre Situation in einem vertraulichen Erstgespräch. Unser Experte analysiert Ihre Optionen und empfiehlt den optimalen Weg — kostenlos und unverbindlich.
Individuelle Strategieentwicklung
Auf Basis Ihrer Situation entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie: EU-Auslandsinsolvenz, Privatinsolvenz oder alternatives Schuldenmanagement.
Vollständige Verfahrensvorbereitung
Wir übernehmen die gesamte Dokumentenvorbereitung und -prüfung. Sie erhalten einen klaren Fahrplan mit allen notwendigen Schritten.
Einleitung des Verfahrens
Das Verfahren wird rechtssicher eingeleitet. Beim EU-Verfahren unterstützen wir Sie bei allen Schritten im EU-Mitgliedstaat gemäß EuInsVO 2015/848.
Restschuldbefreiung & Neustart
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die gerichtlich bestätigte Restschuldbefreiung. Ihr finanzieller Neustart — legal und nachhaltig.
Bereit für Schritt 1? Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich.
Das beweisen 1.200+ Mandanten – schwarz auf weiß.
Keine Versprechen. Nur Zahlen.
1.200+
Erfolgreiche Verfahren
in 20+ Jahren
12–36 Mon.
Verfahrensdauer
EU-Auslandsinsolvenz
97%
Erfolgsquote
abgeschlossene Verfahren
€ 0
Schulden danach
rechtlich erlassen
Echte Geschäftsführer. Echte Ergebnisse.
Was unsere Mandanten sagen
Über 1.200 Menschen haben mit uns den Weg in die finanzielle Freiheit gefunden. Das sind ihre Geschichten.
“Nach 9 Jahren Schuldenspirale mit über 94.000 € Schulden dachte ich, es gibt keinen Ausweg. Unser Experte hat meine Situation im ersten Gespräch vollständig durchleuchtet und mir einen klaren, realistischen Weg gezeigt. Nach 16 Monaten EU-Auslandsinsolvenz bin ich schuldenfrei — ich kann es noch immer kaum glauben.”
M. Köhler
Düsseldorf
* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Die Erfahrungsberichte sind authentisch, stammen von echten Mandanten.
Von drohender Haftung zu schuldenfrei – in unter 20 Monaten
Diese Geschäftsführer haben denselben Schritt gewagt. Hier sind ihre Ergebnisse.
Von der Schuldenspirale zur Restschuldbefreiung — in Zahlen
Anonymisierte Fallbeispiele aus unserer Praxis. Jeder Fall ist einzigartig — doch das Ergebnis ist immer dasselbe: ein finanzieller Neustart.
M. H., Privatperson
München · EU-Ausland
Schulden vorher
€ 127.000
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
16 Monate
Herr H. hatte nach einer Scheidung Schulden aus zwei Immobilienkrediten und einem Unternehmenskredit angehäuft. 6 Jahre deutsche Privatinsolvenz wären die Alternative gewesen. Durch unsere Begleitung wurde sein COMI ins EU-Ausland verlegt — nach 16 Monaten erhielt er die gerichtliche Restschuldbefreiung.
- 127.000 € vollständig erlassen
- Kein öffentliches Register
- Arbeitgeber erfuhr nichts
S. K., Selbständige
Hamburg · EU-Ausland
Schulden vorher
€ 198.000
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
22 Monate
Frau K. war Inhaberin eines Online-Shops und hatte durch Corona und steigende Kosten Schulden bei Lieferanten, der Bank und dem Finanzamt angehäuft. Über ein EU-Auslandsinsolvenzverfahren wurden alle privatrechtlichen Schulden erlassen. Die Steuerschulden wurden im Rahmen des Verfahrens restrukturiert.
- 198.000 € Schulden — 22 Monate bis zur Freiheit
- Neue GmbH-Gründung nach Abschluss
- Diskret — keine öffentliche Bekanntmachung
R. B., Geschäftsführer
Frankfurt · EU-Ausland
Schulden vorher
€ 84.000
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
14 Monate
Herr B. erhielt einen Haftungsbescheid des Finanzamts über 84.000 € für nicht abgeführte Lohnsteuer. Als Geschäftsführer haftete er persönlich. Unsere Beratung klärte, dass diese Steuerschulden im EU-Auslandsverfahren erlassfähig sind — was nach 14 Monaten mit der Restschuldbefreiung bestätigt wurde.
- Steuerschulden (Haftungsbescheid) erlassen
- 14 Monate — schnellstmöglich
- Geschäftstätigkeit konnte fortgeführt werden
* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Alle Fallbeispiele basieren auf realen Mandaten.
TCSP-zertifiziert — rechtssicherer Substanzaufbau & Infrastruktur für die COMI-Verlagerung
Die TCSP-Zertifizierung berechtigt zum behördlich geprüften Aufbau der Substanz-Infrastruktur — Firmengründung, Registered Office und COMI-Vorbereitung im EU-Ausland. Das EU-Insolvenzverfahren selbst basiert auf der EuInsVO 2015/848.
TCSP-Zertifizierung
Behördlich zugelassen für Firmengründung, Substanzaufbau & COMI-Infrastruktur im EU-Ausland — nachprüfbar im öffentlichen TCSP-Register.
EU-Rechtskonformität
Alle Verfahren basieren auf der EU-Insolvenzverordnung 2015/848. Volle Anerkennung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.
Europäische Präsenz
Präsenz in Deutschland und im EU-Ausland ermöglicht nahtlose Begleitung beider Verfahrensschritte — ohne Informationsverlust.
20+ Jahre Erfahrung
Über zwei Jahrzehnte Praxis im EU-Insolvenzrecht. 1.200+ erfolgreich abgeschlossene Verfahren.
97% Erfolgsquote
Bei abgeschlossenen EU-Insolvenzverfahren. Wir nehmen nur Mandate an, bei denen eine realistische Erfolgsperspektive besteht.
Kostenlose Erstberatung
Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kein Zeitdruck, keine versteckten Kosten.
Initiative Geschäftsführerhaftung
Fünf Spezialisten. Ein koordiniertes Netzwerk. Die gesamte Bandbreite von EU-Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerrecht und Versicherung — kein Mandant fällt in eine Lücke.
Pascal Verbracken
Gründer & Geschäftsführer
Kanzlei Verbracken & Partner · Stans (CH) · Unterföhring · Dublin
Pascal Verbracken ist das Herzstück der Initiative. Seine Expertise liegt an der Schnittstelle, an der Geschäftsführerhaftung zur persönlichen Krise wird: Wenn die Durchgriffshaftung gegriffen hat, Steuerschulden persönlich zugeordnet wurden oder strafrechtliche Verurteilungen eine Restschuldbefreiung in Deutschland verhindern — bietet er über die europäische Insolvenz einen rechtssicheren Weg zum Neustart.
Vita & Qualifikationen
- 19+ Jahre Erfahrung, 14.200+ betreute Mandanten, 1.000+ EU-Insolvenzverfahren
- TCSP-registriert in Irland (APP/1276/2020) — dem irischen Justizministerium unterstellt
- Autor von Fachpublikationen zum europäischen Insolvenzrecht
- Referent an der Ludwig-Maximilians-Universität München
- Fachexperte bei Klassik Radio und in Fernsehsendungen
- Geladener Experte im Deutschen Bundestag
René Scheier
Rechtsanwalt · Wirtschaftsstrafrecht
Legal Defenders · Witten · RAK Hamm
René Scheier schließt die kritischste Lücke: die strafrechtliche Seite. Wenn ein Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Steuerhinterziehung oder Untreue verfolgt wird, braucht er einen spezialisierten Strafverteidiger. Sein Zusammenspiel mit Verbracken sorgt dafür, dass strafrechtliche Verteidigung und zivilrechtliche Entschuldung koordiniert aus einer Hand erfolgen.
Vita & Qualifikationen
- Zugelassener Rechtsanwalt — Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht & Compliance
- Studium Universität Münster mit Schwerpunkt „Company Law“
- Referendariat LG Essen, Stationen Staatsanwaltschaft & internationale Großkanzlei Düsseldorf
- Seit 2019 Verteidigung von Führungskräften in unternehmensstrafrechtlichen Verfahren
- Mitglied Düsseldorfer Anwaltsverein, AG Strafrecht
- Autor im Standardwerk „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ (Graf/Jäger/Wittig, 3. Aufl. 2024)
Tobias Jansen
Steuerberater · Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)
Jansen & Weißfahl · Dinslaken
Tobias Jansen deckt die steuerrechtliche Flanke ab: § 69 AO-Haftung, steuerliche Strukturierung, Holdingschutz und vorweggenommene Erbfolge. Für Geschäftsführer, die ihre Unternehmensstruktur präventiv absichern wollen, ist er die zentrale Anlaufstelle — und im Krisenfall analysiert er die steuerlichen Haftungsrisiken, bevor sie eskalieren.
Vita & Qualifikationen
- Diplomierter Wirtschaftsjurist (FH) und zugelassener Steuerberater
- Spezialist für internationale steuerliche Gestaltung und Holdingstrukturen
- Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
- Expertise in vorweggenommener Erbfolge und Vermögensschutz
Marcel Askerc
Unabhängiger Versicherungsmakler
VersiFlex · 70+ Partnergesellschaften
Marcel Askerc prüft bestehende D&O-Policen auf Lücken und Ausschlüsse — oft ist der Geschäftsführer weniger geschützt als er denkt. Als unabhängiger Makler kann er marktübergreifend die beste Absicherung finden. Präventiver Versicherungsschutz ist die erste Verteidigungslinie gegen persönliche Haftung.
Vita & Qualifikationen
- Unabhängiger Versicherungsmakler mit über 70 Partnergesellschaften
- Spezialisiert auf D&O-Policen, Betriebshaftpflicht und Cyber-Versicherungen
- Marktübergreifende Analyse für optimale Absicherung von Geschäftsführern
Sarah Bakir
Zentrale Koordination & Anlaufstelle
Initiative Geschäftsführerhaftung · Mandantenmanagement
Sarah Bakir ist die zentrale Koordinatorin: Sie sorgt dafür, dass kein Mandant zwischen den Fachgebieten verloren geht. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Partner, hält alle Fäden zusammen und ist Ihre persönliche Ansprechpartnerin vom ersten Kontakt bis zum Neustart.
Vita & Qualifikationen
- Zentrale Anlaufstelle für alle Mandantenanfragen
- Koordination zwischen den Fachpartnern der Initiative
- Persönliche Betreuung von der Erstanfrage bis zum Abschluss
Das Zusammenwirken
Vier Phasen — ein koordiniertes Team
Von der Prävention bis zum Wiederaufbau — abgestimmt, nicht isoliert.
Phase 01
Prävention
Bevor die Krise entsteht
D&O-Policen prüfen, Holdingstrukturen aufbauen, steuerliche Risiken minimieren, Unternehmensstrukturen absichern.
Phase 02
Krise
Wenn Haftung greift
Strafrechtliche Verteidigung, steuerrechtliche Haftungsanalyse, akute Schadenbegrenzung. Koordiniert statt isoliert.
Phase 03
Neustart
Der Weg aus den Schulden
EU-Insolvenzverfahren für die persönliche Restschuldbefreiung. 12–36 Monate statt 3–6 Jahre. Rechtssicher und diskret.
Phase 04
Wiederaufbau
Zurück in die Zukunft
Neue Unternehmensstruktur, präventive Absicherung, Vermögensschutz. Damit es nie wieder passiert.
Alle Fachpartner. Ein Erstgespräch. Koordiniert von Sarah Bakir.
Häufige Fragen zur EU-Insolvenz
Die wichtigsten Fragen zu EU-Auslandsinsolvenz, COMI und Verfahrensablauf — klar beantwortet.
Ihre Frage nicht dabei?
Im kostenlosen Erstgespräch beantwortet unser Experte alle Ihre persönlichen Fragen — ohne Zeitdruck.
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Die EU-Auslandsinsolvenz basiert auf der EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848. Sie ermöglicht Privatpersonen, in einem EU-Mitgliedstaat, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt (COMI) verlegt haben, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Diese Verfahren werden von deutschen Gerichten vollständig anerkannt (BGH Beschl. v. 21.09.2017 — IX ZB 28/14). Die Restschuldbefreiung aus dem EU-Ausland entfaltet damit volle rechtliche Wirkung in Deutschland.
GrundlagenSchuldenfrei in 12–36 Monaten. Kein Register. Kein Risiko.
Über 1.200 Geschäftsführer haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und lassen Sie Ihre Situation prüfen.
In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht
