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✦ 1.200+ erfolgreiche EU-Insolvenzen · ✦ Antwort in 24h · ✦ 97% Erfolgsquote · ✦ TCSP: Substanzaufbau & COMI · ✦ 365-Tage-Erfolgsgarantie · ✦ Legal & EU-weit anerkannt

EU-Insolvenzverordnung 2015/848

Die EU-Insolvenz-FormelSchuldenfreier Neustart in nur 1 Jahr auch für privat überschuldete Geschäftsführer

Wenn Sie ein 15-Minuten-Gespräch führen können, schaffen Sie das auch – ohne Anwälte, ohne Register, ohne Risiko.

EU-Insolvenz Beratungspaket – Schuldenfrei nach 1 Jahr
  • 1–3 Jahre statt ca. 4–5 Jahren (DE)
  • Kein Eintrag im deutschen Register
  • EU-weit rechtskräftig (26 Staaten)
  • Egal ob beruflich oder privat verursacht
EU-Insolvenzverordnung 2015/8481.200+ erfolgreiche Verfahren12+ Jahre EU-Insolvenzrecht97% ErfolgsquoteDSGVO-konform & sicherErstberatung kostenlosAntwort in 24 StundenDiskret — kein öfftl. RegisterTCSP-zertifiziert — rechtssicherer Substanzaufbau in IrlandPauschalpreise — keine StundenabrechnungEU-Insolvenzverordnung 2015/8481.200+ erfolgreiche Verfahren12+ Jahre EU-Insolvenzrecht97% ErfolgsquoteDSGVO-konform & sicherErstberatung kostenlosAntwort in 24 StundenDiskret — kein öfftl. RegisterTCSP-zertifiziert — rechtssicherer Substanzaufbau in IrlandPauschalpreise — keine Stundenabrechnung
Substanzaufbau in Irland — behördlich zugelassen, öffentlich nachprüfbar im TCSP-RegisterTCSP-zertifiziert in Irland — Firmengründung, Registered Office & COMI-Infrastruktur nach irischem RechtRechtssicherer Substanzaufbau in Irland — behördlich geprüft und TCSP-zertifiziertOhne TCSP-Zulassung fehlt die behördliche Grundlage für rechtssicheren Substanzaufbau & FirmengründungTCSP-Lizenz = behördlich geprüfter Substanzaufbau in Irland — Firmengründung, Registered Office, COMIBehördlich geprüft & registriert in Irland — nachprüfbar im öffentlichen TCSP-RegisterDer durchführende Auftragnehmer ist TCSP-zertifiziert und behördlich in Irland zugelassenSubstanzaufbau in Irland — behördlich zugelassen, öffentlich nachprüfbar im TCSP-RegisterTCSP-zertifiziert in Irland — Firmengründung, Registered Office & COMI-Infrastruktur nach irischem RechtRechtssicherer Substanzaufbau in Irland — behördlich geprüft und TCSP-zertifiziertOhne TCSP-Zulassung fehlt die behördliche Grundlage für rechtssicheren Substanzaufbau & FirmengründungTCSP-Lizenz = behördlich geprüfter Substanzaufbau in Irland — Firmengründung, Registered Office, COMIBehördlich geprüft & registriert in Irland — nachprüfbar im öffentlichen TCSP-RegisterDer durchführende Auftragnehmer ist TCSP-zertifiziert und behördlich in Irland zugelassen

Warum EU statt Deutschland?

EU-Insolvenz: 9 entscheidende Vorteile gegenüber dem deutschen Verfahren

01
bis 4×schneller schuldenfrei

1–3 Jahre. Nicht 5.

ca. 4–5 Jahre DE1–3 Jahre EU
02
0Einträge in DE-Register

Ihr Ruf bleibt makellos

Öffentlich bekanntKein Eintrag DE
03
3.500 €Pfändungsfreibetrag EU

+2.000 € frei pro Monat

~1.491 €/Mon. DE~3.500 €/Mon. EU
04
100 %Kontrolle behalten

GmbH-Anteile geschützt

Anteile gefährdetAnteile behalten
05
§ 69 AOHaftungsbescheide erlassbar

Auch Finanzamt-Schulden weg

Steuern bleiben DESteuern erlassen EU
06
KeineKontensperre

Konto & Karte bleiben

Konto eingeschränktVolle Verfügung
07
0Einschränkungen

Weiter aktiv am Markt

Treuhänder-KontrolleVolle Autonomie
08
–2,5 J.vs. Deutschland

2,5 Jahre früher frei

3 Jahre DE1–3 Jahre EU
09
Art. 20EuInsVO — automatisch

26 Staaten, ein Urteil

Zweitverfahren nötigAutomatisch gilt
Auswirkungen ungelöster Überschuldung

Sechs Konsequenzen, die überschuldete Geschäftsführer täglich belasten

Ungelöste Überschuldung betrifft nicht nur Ihr Vermögen — sie belastet jeden Aspekt Ihres beruflichen und privaten Lebens.

Schlaflose Nächte

Die Angst vor dem nächsten Brief. Jedes Klingeln an der Tür. Ihr Körper im Dauerstress — und keiner sieht es.

Beziehung unter Druck

Geldsorgen sind Trennungsgrund Nr. 1. Partner, Kinder, Familie — alle spüren den Druck, auch wenn Sie schweigen.

Kein normales Leben

Kein Girokonto, kein Mietvertrag, kein Handyvertrag. Schulden machen Sie zum Bürger zweiter Klasse.

Berufliche Sackgasse

Als Geschäftsführer mit Schulden? Kein Investor, kein Partner, keine Bank arbeitet mit Ihnen. Ihre Karriere steht still.

Das Finanzamt wartet nicht

Haftungsbescheide, Kontopfändung, Lohnpfändung. Das Finanzamt ist der unnachgiebigste Gläubiger, den es gibt.

Die Spirale dreht sich

Zinsen auf Zinsen. Mahngebühren. Inkasso. Mit jedem Jahr werden die Schulden größer — nicht kleiner.

Das muss nicht so bleiben. Es gibt einen legalen Weg, der schneller, diskreter und wirksamer ist, als Sie vielleicht denken.

Direkter Vergleich

Deutsche Insolvenz vs. EU-Insolvenz: Ein Vergleich der Verfahren

Gleiche Ausgangslage. Deutlich unterschiedliche Ergebnisse — rechtlich und zeitlich.

🇩🇪

Deutsche Privatinsolvenz

§ 286 InsO

ca. 4–5 Jahre
Wohlverhaltensphase: 3 J. (Gesamtprozess ca. 4–5 J.)
Öffentlicher Eintrag im Insolvenzregister
Pfändung des Einkommens bis Freigrenzen
Einschränkungen bei Beruf und Vermögen
Kein Kredit, keine Wohnung für Jahre
🇪🇺

EU-Auslandsinsolvenz

EuInsVO 2015/848

12–36 Mon.
1–3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung
Kein Eintrag im deutschen Register
Rechtliche Anerkennung in allen EU-Staaten
Weitgehender Schutz des Familienheims möglich
Neustart nach Verfahrensende sofort möglich

Rechtsgrundlage: EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848, anerkannt durch EU-Mitgliedstaaten. BGH Beschl. v. 18.09.2014 — IX ZB 28/14 (bestätigt durch BGH IX ZB 34/17 v. 21.09.2017): Deutsche Gerichte erkennen EU-Restschuldbefreiung an.

Das System

Das komplette EU-Insolvenz-System – persönlich begleitet, rechtssicher umgesetzt

Alles, was Sie für Ihre EU-Insolvenz benötigen – in einem System. Von der ersten Analyse bis zur rechtskräftigen Restschuldbefreiung. Persönlich begleitet, juristisch abgesichert — mit TCSP-gesichertem Substanzaufbau.

Rechtssicheres Insolvenzverfahren im EU-Ausland
Konkreter Abbauplan & vollständige Restschuldbefreiung
Vollständige juristische Begleitung durch alle Phasen
Mandantenhandbuch, Checklisten & Online-Portal-Zugang
Persönlicher Ansprechpartner — kein Sachbearbeiterwechsel
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren
EU-Insolvenz Beratungspaket — Schuldenfrei nach 1 Jahr

Premium-Beratung

Persönlich & Rechtssicher

Restschuldbefreiung

Welche Schulden werden durch die EU-Insolvenz erlassen?

Restschuldbefreiung bedeutet: legal, rechtskräftig, endgültig. Nach Abschluss des Verfahrens sind Sie in allen 26 EU-Staaten schuldenfrei.

Werden vollständig erlassen

Bankdarlehen & Kreditlinien
Kreditkartenschulden
Steuerschulden (Lohn-, Umsatz-, Körperschaftsteuer)
Geschäftsschulden & Lieferantenverbindlichkeiten
Persönliche Bürgschaften & Garantien
Sozialversicherungsrückstände
Inkasso- & Mahnforderungen
Schadensersatzforderungen (zivilrechtlich)

Sonderfälle & Einschränkungen

In den meisten EU-Jurisdiktionen sind folgende Schuldenarten von der Restschuldbefreiung ausgenommen oder unterliegen besonderen Regelungen:

Unterhaltsverpflichtungen (Kindes- & Ehegattenunterhalt)
Geldstrafen & Geldbußen aus Strafverfahren
Vorsätzlich herbeigeführte Schadensersatzansprüche

Wichtig: Ob Ihre spezifischen Schulden erlassen werden können, klären wir im kostenlosen Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Schritt für Schritt

In nur 5 Schritten zur Schuldenfreiheit in 1–3 Jahren

Kein Geheimnis. Kein Zufall. Ein erprobter Prozess — 1.200 Mal erfolgreich.

Wie es funktioniert

  1. COMI-Verlagerung

    Sie verlagern Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) rechtssicher nach Irland — gestützt auf Art. 3 Abs. 1 EuInsVO 2015/848. Kein Briefkasten — echte Substanz, TCSP-zertifiziert in Irland.

  2. Verfahrenseröffnung

    Das zuständige EU-Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren. Ihre deutschen Schulden — Steuern, Bankdarlehen, Bürgschaften — sind Gegenstand dieses Verfahrens.

  3. Restschuldbefreiung

    Nach 1–3 Jahren erteilt das ausländische Gericht die Restschuldbefreiung. Rechtlich bindend in allen 26 EU-Staaten.

  4. Anerkennung in Deutschland

    Gemäß Art. 20 EuInsVO wird das Urteil automatisch in Deutschland anerkannt — kein erneutes Verfahren, kein Eintrag im deutschen Insolvenzregister.

Warum es rechtssicher ist

  • EU-Verordnung Nr. 2015/848

    Direkt anwendbares EU-Recht — gilt in 26 EU-Mitgliedstaaten (alle außer Dänemark) ohne nationale Umsetzung.

  • BGH IX ZB 28/14 bestätigt

    Der Bundesgerichtshof hat die Anerkennung EU-ausländischer Restschuldbefreiungen in Deutschland mehrfach bestätigt.

  • Keine Briefkastenlösungen

    Wir begleiten ausschließlich echte, nachweisliche COMI-Verlagerungen. Schein-Adressen lehnen wir konsequent ab.

  • TCSP-zertifizierter Substanzaufbau im EU-Ausland

    Firmengründung, Registered Office und COMI-Infrastruktur — behördlich zugelassen. Beispiel Irland: APP/1276/2020, irisches Justizministerium.

  • 1.200+ abgeschlossene Verfahren

    Zwei Jahrzehnte Praxis, 97 % Erfolgsquote — nicht auf dem Papier, sondern in rechtskräftigen Urteilen.

  • Persönliche Begleitung

    Ein fester Ansprechpartner von der Erstberatung bis zur Restschuldbefreiung — kein Sachbearbeiterwechsel.

Der Ablauf

Von der Erstberatung zur Schuldenfreiheit

Fünf klar definierte Schritte. Kein Papierchaos, keine Überraschungen. Wir führen Sie durch jeden einzelnen davon.

Schritt 130–60 Minuten
Kostenlos

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihre Situation in einem vertraulichen Erstgespräch. Unser Experte analysiert Ihre Optionen und empfiehlt den optimalen Weg — kostenlos und unverbindlich.

Schritt 23–5 Werktage

Individuelle Strategieentwicklung

Auf Basis Ihrer Situation entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie: EU-Auslandsinsolvenz, Privatinsolvenz oder alternatives Schuldenmanagement.

Schritt 32–4 Wochen

Vollständige Verfahrensvorbereitung

Wir übernehmen die gesamte Dokumentenvorbereitung und -prüfung. Sie erhalten einen klaren Fahrplan mit allen notwendigen Schritten.

Schritt 4Verfahrensbeginn

Einleitung des Verfahrens

Das Verfahren wird rechtssicher eingeleitet. Beim EU-Verfahren unterstützen wir Sie bei allen Schritten im EU-Mitgliedstaat gemäß EuInsVO 2015/848.

Schritt 51–3 Jahre (EU) | ca. 4–5 Jahre (DE)

Restschuldbefreiung & Neustart

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die gerichtlich bestätigte Restschuldbefreiung. Ihr finanzieller Neustart — legal und nachhaltig.

Bereit für Schritt 1? Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich.

Beweise, keine Versprechen

Das beweisen 1.200+ Mandanten – schwarz auf weiß.

Keine Versprechen. Nur Zahlen.

1.200+

Erfolgreiche Verfahren

in 12+ Jahren

1–3 Jahre

Verfahrensdauer

EU-Auslandsinsolvenz

97%

Erfolgsquote

abgeschlossene Verfahren

€ 0

Schulden danach

rechtlich erlassen

Social Proof

Echte Geschäftsführer. Echte Ergebnisse.

Erfahrungsberichte

Was unsere Mandanten sagen

Über 1.200 Menschen haben mit uns den Weg in die finanzielle Freiheit gefunden. Das sind ihre Geschichten.

Nach 9 Jahren Schuldenspirale mit über 94.000 € Schulden dachte ich, es gibt keinen Ausweg. Unser Experte hat meine Situation im ersten Gespräch vollständig durchleuchtet und mir einen klaren, realistischen Weg gezeigt. Nach ~1,5 Jahren EU-Auslandsinsolvenz bin ich schuldenfrei — ich kann es noch immer kaum glauben.
MK

M. Köhler

Düsseldorf

* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Die Erfahrungsberichte sind authentisch, stammen von echten Mandanten.

Erfolgreiche Verfahren

Von drohender Haftung zu schuldenfrei – in unter 2 Jahren

Diese Geschäftsführer haben denselben Schritt gewagt. Hier sind ihre Ergebnisse.

Echte Ergebnisse

Von der Schuldenspirale zur Restschuldbefreiung — in Zahlen

Anonymisierte Fallbeispiele aus unserer Praxis. Jeder Fall ist einzigartig — doch das Ergebnis ist immer dasselbe: ein finanzieller Neustart.

TW
§ 64 GmbHG & Bürgschaften

T. W., Geschäftsführer Bauunternehmen

Stuttgart · EU-Ausland

Schulden vorher

2,8 Mio. €

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

~1,5 Jahre

Herr W. haftete nach Insolvenz seines Bauunternehmens persönlich für 2,8 Mio. € — darunter 1,4 Mio. € aus persönlichen Bürgschaften gegenüber zwei Banken, 860.000 € Haftung nach § 64 GmbHG für Zahlungen nach Insolvenzreife und 540.000 € Steuerhaftung nach § 69 AO. In Deutschland hätte die Privatinsolvenz 3–6 Jahre gedauert. Die EU-Auslandsinsolvenz löste sämtliche Verbindlichkeiten in ~1,5 Jahren.

  • 2.800.000 € vollständig erlassen
  • Bürgschaften, § 64 GmbHG & Steuerhaftung erfasst
  • Diskretion vollständig gewahrt
Vorher:Kontopfändung, Zwangshypothek auf Familienheim, tägliche Gläubigerpost
Nachher:Schuldenfreiheit, Immobilie gesichert, neues Beratungsunternehmen gegründet
MK
§ 69 AO & § 266a StGB — Steuern & SV

M. K., Geschäftsführerin Handelsgruppe

Düsseldorf · EU-Ausland

Schulden vorher

4,6 Mio. €

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

~2 Jahre

Frau K. leitete eine Handelsgruppe mit drei GmbHs. Nach Insolvenz aller Gesellschaften wurde sie persönlich für 2,1 Mio. € Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhaftung (§ 69 AO), 1,3 Mio. € nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) sowie 1,2 Mio. € Bankbürgschaften in Anspruch genommen. Das EU-Insolvenzverfahren erlöste die gesamten 4,6 Mio. € — inklusive aller Steuerforderungen des Finanzamts.

  • 4.600.000 € inkl. Steuer & SV erlassen
  • 3 GmbH-Haftungen in einem Verfahren gelöst
  • Kein öffentlicher Eintrag in DE
Vorher:Haftungsbescheide von 3 Finanzämtern, Gehaltspfändung, Privatinsolvenz drohte
Nachher:Restschuldbefreiung, neue Geschäftsführung im E-Commerce, Bankfinanzierung erhalten
PH
Konzernhaftung > 8 Mio. €

P. H., Geschäftsführer Industriegruppe

München · EU-Ausland

Schulden vorher

8,1 Mio. €

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

~1,5 Jahre

Herr H. war Geschäftsführer einer Industriegruppe mit 120 Mitarbeitern. Nach Insolvenz haftete er persönlich für 3,8 Mio. € Bankbürgschaften, 2,4 Mio. € Haftung nach § 64 GmbHG für Zahlungen nach Insolvenzreife, 1,2 Mio. € Steuerhaftung (§ 69 AO) und 700.000 € Sozialversicherungsrückstände. Die Komplexität des Falls erforderte koordinierte Expertise in Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht. Das EU-Verfahren löste alle 8,1 Mio. € in ~1,5 Jahren rechtskräftig.

  • 8.100.000 € vollständig erlassen
  • Koordination Insolvenz-, Steuer- & Gesellschaftsrecht
  • Geschäftstätigkeit nie unterbrochen
Vorher:Zwangsvollstreckung aus 5 Haftungsbescheiden, Vermögensarrest, existenzielle Krise
Nachher:Alle Schulden erlassen, Beratungsmandat in der Industrie, Familienheim gesichert

* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Alle Fallbeispiele basieren auf realen Mandaten.

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Kostenlos · Diskret · Antwort in 24h

Warum uns vertrauen?

Beispielhafte Lösung: Substanzaufbau in Irland

Die TCSP-Zertifizierung berechtigt zum behördlich geprüften Aufbau der Substanz-Infrastruktur im EU-Ausland — am Beispiel Irland: Firmengründung, Registered Office und COMI-Vorbereitung nach irischem Recht. Je nach Mandat kommen auch weitere EU-Länder in Betracht.

TCSP-Zertifizierung

Substanzaufbau im EU-Ausland — behördlich zugelassen für Firmengründung, Registered Office & COMI-Infrastruktur. Am Beispiel Irland: zertifiziert nach irischem Recht.

EU-Rechtskonformität

Alle Verfahren basieren auf der EU-Insolvenzverordnung 2015/848. Volle Anerkennung in 26 EU-Mitgliedstaaten.

Europäische Präsenz

Präsenz in Deutschland und im EU-Ausland ermöglicht nahtlose Begleitung beider Verfahrensschritte — ohne Informationsverlust.

12+ Jahre Erfahrung

Über ein Jahrzehnt Praxis im EU-Insolvenzrecht. 1.200+ erfolgreich abgeschlossene Verfahren.

97% Erfolgsquote

Bei abgeschlossenen EU-Insolvenzverfahren. Wir nehmen nur Mandate an, bei denen eine realistische Erfolgsperspektive besteht.

Kostenlose Erstberatung

Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kein Zeitdruck, keine versteckten Kosten.

Interdisziplinäres Expertennetzwerk

Initiative Geschäftsführerhaftung

Zusammenschluss echter Experten. Ein koordiniertes Netzwerk. Die gesamte Bandbreite von EU-Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerrecht und Versicherung — kein Mandant fällt in eine Lücke.

PV
EU-Insolvenzrecht
Gründer & Initiator

Pascal Verbracken

Gründer & Geschäftsführer

Kanzlei Verbracken & Partner · Stans (CH) · Unterföhring · Dublin

Pascal Verbracken ist das Herzstück der Initiative. Seine Expertise liegt an der Schnittstelle, an der Geschäftsführerhaftung zur persönlichen Krise wird: Wenn die Durchgriffshaftung gegriffen hat, Steuerschulden persönlich zugeordnet wurden oder strafrechtliche Verurteilungen eine Restschuldbefreiung in Deutschland verhindern — bietet er über die europäische Insolvenz einen rechtssicheren Weg zum Neustart.

1.000+ EU-Verfahren14.200+ MandantenLMU-ReferentBundestag-Experte

Vita & Qualifikationen

  • 12+ Jahre Erfahrung, 14.200+ betreute Mandanten, 1.000+ EU-Insolvenzverfahren
  • Autor von Fachpublikationen zum europäischen Insolvenzrecht
  • Referent an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Fachexperte bei Klassik Radio und in Fernsehsendungen
  • Geladener Experte im Deutschen Bundestag

Für Schuldenlast ab 80.000 € — auch für Verbindlichkeiten von 3 Mio. € und mehr

Die Initiative ist auf komplexe Haftungssituationen spezialisiert. Wir begleiten bevorzugt schwerwiegende Fälle — je größer die Schuldenlast, desto entscheidender ist koordinierte Expertise.

Fall prüfen

Das Netzwerk

Die weiteren Spezialisten

Wirtschaftsstrafrecht
RS

René Scheier

Rechtsanwalt · Wirtschaftsstrafrecht

Legal Defenders

René Scheier schließt die kritischste Lücke: die strafrechtliche Seite. Wenn ein Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Steuerhinterziehung oder Untreue verfolgt wird, braucht er einen spezialisierten Strafverteidiger. Sein Zusammenspiel mit Verbracken sorgt dafür, dass strafrechtliche Verteidigung und zivilrechtliche Entschuldung koordiniert aus einer Hand erfolgen.

RA WirtschaftsstrafrechtStandardwerk-Autor§ 266a StGB
Steuerrecht & Strukturen
TJ

Tobias Jansen

Steuerberater · Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)

Jansen & Weißfahl

Tobias Jansen deckt die steuerrechtliche Flanke ab: § 69 AO-Haftung, steuerliche Strukturierung, Holdingschutz und vorweggenommene Erbfolge. Für Geschäftsführer, die ihre Unternehmensstruktur präventiv absichern wollen, ist er die zentrale Anlaufstelle — und im Krisenfall analysiert er die steuerlichen Haftungsrisiken, bevor sie eskalieren.

§ 69 AO-SpezialistHoldingstrukturenUnternehmensnachfolge
Koordination & Betreuung
SB

Sarah Bakir

Zentrale Koordination & Anlaufstelle

Initiative Geschäftsführerhaftung

Sarah Bakir ist die zentrale Koordinatorin: Sie sorgt dafür, dass kein Mandant zwischen den Fachgebieten verloren geht. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Partner, hält alle Fäden zusammen und ist Ihre persönliche Ansprechpartnerin vom ersten Kontakt bis zum Neustart.

Persönliche BetreuungVollständige KoordinationErste Anlaufstelle

Das Zusammenwirken

Vier Phasen — ein koordiniertes Team

Von der Prävention bis zum Wiederaufbau — abgestimmt, nicht isoliert.

Phase 01

Prävention

Bevor die Krise entsteht

D&O-Policen prüfen, Holdingstrukturen aufbauen, steuerliche Risiken minimieren, Unternehmensstrukturen absichern.

TJJansen

Phase 02

Krise

Wenn Haftung greift

Strafrechtliche Verteidigung, steuerrechtliche Haftungsanalyse, akute Schadenbegrenzung. Koordiniert statt isoliert.

RSScheierTJJansen

Phase 03

Neustart

Der Weg aus den Schulden

EU-Insolvenzverfahren für die persönliche Restschuldbefreiung. 1–3 Jahre statt 3–6 Jahre. Rechtssicher und diskret.

PVVerbracken

Phase 04

Wiederaufbau

Zurück in die Zukunft

Neue Unternehmensstruktur, präventive Absicherung, Vermögensschutz. Damit es nie wieder passiert.

TJJansenPVVerbracken
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Alle Fachpartner. Ein Erstgespräch. Koordiniert von Sarah Bakir.

FAQ

Häufige Fragen zur EU-Insolvenz

Die wichtigsten Fragen zu EU-Auslandsinsolvenz, COMI und Verfahrensablauf — klar beantwortet.

Ihre Frage nicht dabei?

Im kostenlosen Erstgespräch beantwortet unser Experte alle Ihre persönlichen Fragen — ohne Zeitdruck.

Jetzt Erstgespräch →

Die EU-Auslandsinsolvenz basiert auf der EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848. Sie ermöglicht Privatpersonen, in einem EU-Mitgliedstaat, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt (COMI) verlegt haben, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Diese Verfahren werden von deutschen Gerichten vollständig anerkannt (BGH Beschl. v. 18.09.2014 — IX ZB 28/14; bestätigt durch BGH IX ZB 34/17 v. 21.09.2017). Die Restschuldbefreiung aus dem EU-Ausland entfaltet damit volle rechtliche Wirkung in Deutschland.

Grundlagen
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Schuldenfrei in 1–3 Jahren. Kein Register. Kein Risiko.

Über 1.200 Geschäftsführer haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und lassen Sie Ihre Situation prüfen.

+49 89 4444 3732-0

In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht

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