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✦ 1.200+ erfolgreiche EU-Insolvenzen · ✦ Antwort in 24h · ✦ 97% Erfolgsquote · ✦ TCSP-zertifiziert · ✦ 365-Tage-Erfolgsgarantie · ✦ Legal & EU-weit anerkannt

EU-Insolvenzverordnung 2015/848

Die EU-Insolvenz-Formel:Schuldenfreier Neustart in nur 12 Monaten für privat überschuldete Geschäftsführer

Wenn Sie ein 15-Minuten-Gespräch führen können, schaffen Sie das auch – ohne Anwälte, ohne Register, ohne Risiko.

EU-Insolvenz Beratungspaket – Schuldenfrei nach 12 Monaten
  • 12–36 Monate statt 3–6 Jahren
  • Kein Eintrag im deutschen Register
  • EU-weit rechtskräftig (27 Staaten)
  • Kostenlose Ersteinschätzung in 24h
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EU-Insolvenzverordnung 2015/8481.200+ erfolgreiche Verfahren20+ Jahre EU-Insolvenzrecht97% ErfolgsquoteDSGVO-konform & sicherErstberatung kostenlosAntwort in 24 StundenDiskret — kein öfftl. RegisterTCSP-zertifizierter AuftragnehmerPauschalpreise — keine StundenabrechnungEU-Insolvenzverordnung 2015/8481.200+ erfolgreiche Verfahren20+ Jahre EU-Insolvenzrecht97% ErfolgsquoteDSGVO-konform & sicherErstberatung kostenlosAntwort in 24 StundenDiskret — kein öfftl. RegisterTCSP-zertifizierter AuftragnehmerPauschalpreise — keine Stundenabrechnung
🏛️ TCSP-zertifiziert — behördlich zugelassen für Firmengründung, Substanzaufbau & COMI-Infrastruktur✅ Die TCSP-Zertifizierung sichert den rechtssicheren Aufbau der Substanz-Infrastruktur im EU-Ausland⚠️ Ohne TCSP-Zulassung fehlt die behördliche Grundlage für rechtssicheren Substanzaufbau & Firmengründung🔒 TCSP-Lizenz = behördlich geprüfter Substanzaufbau — Firmengründung, Registered Office, COMI-Vorbereitung📋 Behördlich geprüft & registriert — nachprüfbar im öffentlichen TCSP-Register⚖️ Rechtssicherer Infrastrukturaufbau für die COMI-Verlagerung erfordert TCSP-Zertifizierung🛡️ Der durchführende Auftragnehmer ist TCSP-zertifiziert und behördlich zugelassen🏛️ TCSP-zertifiziert — behördlich zugelassen für Firmengründung, Substanzaufbau & COMI-Infrastruktur✅ Die TCSP-Zertifizierung sichert den rechtssicheren Aufbau der Substanz-Infrastruktur im EU-Ausland⚠️ Ohne TCSP-Zulassung fehlt die behördliche Grundlage für rechtssicheren Substanzaufbau & Firmengründung🔒 TCSP-Lizenz = behördlich geprüfter Substanzaufbau — Firmengründung, Registered Office, COMI-Vorbereitung📋 Behördlich geprüft & registriert — nachprüfbar im öffentlichen TCSP-Register⚖️ Rechtssicherer Infrastrukturaufbau für die COMI-Verlagerung erfordert TCSP-Zertifizierung🛡️ Der durchführende Auftragnehmer ist TCSP-zertifiziert und behördlich zugelassen
Auswirkungen ungelöster Überschuldung

Sechs Konsequenzen, die überschuldete Geschäftsführer täglich belasten

Ungelöste Überschuldung betrifft nicht nur Ihr Vermögen — sie belastet jeden Aspekt Ihres beruflichen und privaten Lebens.

Schlaflose Nächte

Die Angst vor dem nächsten Brief. Jedes Klingeln an der Tür. Ihr Körper im Dauerstress — und keiner sieht es.

Beziehung unter Druck

Geldsorgen sind Trennungsgrund Nr. 1. Partner, Kinder, Familie — alle spüren den Druck, auch wenn Sie schweigen.

Kein normales Leben

Kein Girokonto, kein Mietvertrag, kein Handyvertrag. Schulden machen Sie zum Bürger zweiter Klasse.

Berufliche Sackgasse

Als Geschäftsführer mit Schulden? Kein Investor, kein Partner, keine Bank arbeitet mit Ihnen. Ihre Karriere steht still.

Das Finanzamt wartet nicht

Haftungsbescheide, Kontopfändung, Lohnpfändung. Das Finanzamt ist der unnachgiebigste Gläubiger, den es gibt.

Die Spirale dreht sich

Zinsen auf Zinsen. Mahngebühren. Inkasso. Mit jedem Monat werden die Schulden größer — nicht kleiner.

Das muss nicht so bleiben. Es gibt einen legalen Weg, der schneller, diskreter und wirksamer ist, als Sie vielleicht denken.

Direkter Vergleich

Deutsche Insolvenz vs. EU-Insolvenz: Ein Vergleich der Verfahren

Gleiche Ausgangslage. Deutlich unterschiedliche Ergebnisse — rechtlich und zeitlich.

🇩🇪

Deutsche Privatinsolvenz

§ 286 InsO

3–6 Jahre
3–6 Jahre Wohlverhaltensphase
Öffentlicher Eintrag im Insolvenzregister
Pfändung des Einkommens bis Freigrenzen
Einschränkungen bei Beruf und Vermögen
Kein Kredit, keine Wohnung für Jahre
🇪🇺

EU-Auslandsinsolvenz

EuInsVO 2015/848

12–36 Mon.
12–36 Monate bis zur Restschuldbefreiung
Kein Eintrag im deutschen Register
Rechtliche Anerkennung in allen EU-Staaten
Weitgehender Schutz des Familienheims möglich
Neustart nach Verfahrensende sofort möglich

Rechtsgrundlage: EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848, anerkannt durch alle EU-Mitgliedstaaten. BGH Beschl. v. 21.09.2017 — IX ZB 28/14: Deutsche Gerichte erkennen EU-Restschuldbefreiung an.

Das System

Das komplette EU-Insolvenz-System – persönlich begleitet, rechtssicher umgesetzt

Alles, was Sie für Ihre EU-Insolvenz benötigen – in einem System. Von der ersten Analyse bis zur rechtskräftigen Restschuldbefreiung. Persönlich begleitet, juristisch abgesichert — mit TCSP-gesichertem Substanzaufbau.

Rechtssicheres Insolvenzverfahren im EU-Ausland
Konkreter Abbauplan & vollständige Restschuldbefreiung
Vollständige juristische Begleitung durch alle Phasen
Mandantenhandbuch, Checklisten & Online-Portal-Zugang
Persönlicher Ansprechpartner — kein Sachbearbeiterwechsel
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren
EU-Insolvenz Beratungspaket — Schuldenfrei nach 12 Monaten

Premium-Beratung

Persönlich & Rechtssicher

Restschuldbefreiung

Welche Schulden werden durch die EU-Insolvenz erlassen?

Restschuldbefreiung bedeutet: legal, rechtskräftig, endgültig. Nach Abschluss des Verfahrens sind Sie in allen 27 EU-Staaten schuldenfrei.

Werden vollständig erlassen

Bankdarlehen & Kreditlinien
Kreditkartenschulden
Steuerschulden (Lohn-, Umsatz-, Körperschaftsteuer)
Geschäftsschulden & Lieferantenverbindlichkeiten
Persönliche Bürgschaften & Garantien
Sozialversicherungsrückstände
Inkasso- & Mahnforderungen
Schadensersatzforderungen (zivilrechtlich)

Sonderfälle & Einschränkungen

In den meisten EU-Jurisdiktionen sind folgende Schuldenarten von der Restschuldbefreiung ausgenommen oder unterliegen besonderen Regelungen:

Unterhaltsverpflichtungen (Kindes- & Ehegattenunterhalt)
Geldstrafen & Geldbußen aus Strafverfahren
Vorsätzlich herbeigeführte Schadensersatzansprüche

Wichtig: Ob Ihre spezifischen Schulden erlassen werden können, klären wir im kostenlosen Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Kostenlos · Diskret · Antwort in 24h

Schritt für Schritt

In nur 5 Schritten zur Schuldenfreiheit in 12–36 Monaten

Kein Geheimnis. Kein Zufall. Ein erprobter Prozess — 1.200 Mal erfolgreich.

Der Ablauf

Von der Erstberatung zur Schuldenfreiheit

Fünf klar definierte Schritte. Kein Papierchaos, keine Überraschungen. Wir führen Sie durch jeden einzelnen davon.

Schritt 130–60 Minuten
Kostenlos

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihre Situation in einem vertraulichen Erstgespräch. Unser Experte analysiert Ihre Optionen und empfiehlt den optimalen Weg — kostenlos und unverbindlich.

Schritt 23–5 Werktage

Individuelle Strategieentwicklung

Auf Basis Ihrer Situation entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie: EU-Auslandsinsolvenz, Privatinsolvenz oder alternatives Schuldenmanagement.

Schritt 32–4 Wochen

Vollständige Verfahrensvorbereitung

Wir übernehmen die gesamte Dokumentenvorbereitung und -prüfung. Sie erhalten einen klaren Fahrplan mit allen notwendigen Schritten.

Schritt 4Verfahrensbeginn

Einleitung des Verfahrens

Das Verfahren wird rechtssicher eingeleitet. Beim EU-Verfahren unterstützen wir Sie bei allen Schritten im EU-Mitgliedstaat gemäß EuInsVO 2015/848.

Schritt 512–36 Monate (EU) | 3–6 Jahre (DE)

Restschuldbefreiung & Neustart

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die gerichtlich bestätigte Restschuldbefreiung. Ihr finanzieller Neustart — legal und nachhaltig.

Bereit für Schritt 1? Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich.

Beweise, keine Versprechen

Das beweisen 1.200+ Mandanten – schwarz auf weiß.

Keine Versprechen. Nur Zahlen.

1.200+

Erfolgreiche Verfahren

in 20+ Jahren

12–36 Mon.

Verfahrensdauer

EU-Auslandsinsolvenz

97%

Erfolgsquote

abgeschlossene Verfahren

€ 0

Schulden danach

rechtlich erlassen

Social Proof

Echte Geschäftsführer. Echte Ergebnisse.

Erfahrungsberichte

Was unsere Mandanten sagen

Über 1.200 Menschen haben mit uns den Weg in die finanzielle Freiheit gefunden. Das sind ihre Geschichten.

Nach 9 Jahren Schuldenspirale mit über 94.000 € Schulden dachte ich, es gibt keinen Ausweg. Unser Experte hat meine Situation im ersten Gespräch vollständig durchleuchtet und mir einen klaren, realistischen Weg gezeigt. Nach 16 Monaten EU-Auslandsinsolvenz bin ich schuldenfrei — ich kann es noch immer kaum glauben.
MK

M. Köhler

Düsseldorf

* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Die Erfahrungsberichte sind authentisch, stammen von echten Mandanten.

Erfolgreiche Verfahren

Von drohender Haftung zu schuldenfrei – in unter 20 Monaten

Diese Geschäftsführer haben denselben Schritt gewagt. Hier sind ihre Ergebnisse.

Echte Ergebnisse

Von der Schuldenspirale zur Restschuldbefreiung — in Zahlen

Anonymisierte Fallbeispiele aus unserer Praxis. Jeder Fall ist einzigartig — doch das Ergebnis ist immer dasselbe: ein finanzieller Neustart.

MH
EU-Privatinsolvenz

M. H., Privatperson

München · EU-Ausland

Schulden vorher

€ 127.000

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

16 Monate

Herr H. hatte nach einer Scheidung Schulden aus zwei Immobilienkrediten und einem Unternehmenskredit angehäuft. 6 Jahre deutsche Privatinsolvenz wären die Alternative gewesen. Durch unsere Begleitung wurde sein COMI ins EU-Ausland verlegt — nach 16 Monaten erhielt er die gerichtliche Restschuldbefreiung.

  • 127.000 € vollständig erlassen
  • Kein öffentliches Register
  • Arbeitgeber erfuhr nichts
Vorher:Pfändung des Gehalts, tägliche Mahnungen, schlaflose Nächte
Nachher:Finanziell neu gestartet, eigenes Girokonto, Mietvertrag wieder möglich
SK
EU-Insolvenz Selbständige

S. K., Selbständige

Hamburg · EU-Ausland

Schulden vorher

€ 198.000

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

22 Monate

Frau K. war Inhaberin eines Online-Shops und hatte durch Corona und steigende Kosten Schulden bei Lieferanten, der Bank und dem Finanzamt angehäuft. Über ein EU-Auslandsinsolvenzverfahren wurden alle privatrechtlichen Schulden erlassen. Die Steuerschulden wurden im Rahmen des Verfahrens restrukturiert.

  • 198.000 € Schulden — 22 Monate bis zur Freiheit
  • Neue GmbH-Gründung nach Abschluss
  • Diskret — keine öffentliche Bekanntmachung
Vorher:Insolvenz des Unternehmens, persönliche Haftung, Existenzangst
Nachher:Neue Firma gegründet, Kredit für Betriebsmittel erhalten
RB
Haftungsbescheid

R. B., Geschäftsführer

Frankfurt · EU-Ausland

Schulden vorher

€ 84.000

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

14 Monate

Herr B. erhielt einen Haftungsbescheid des Finanzamts über 84.000 € für nicht abgeführte Lohnsteuer. Als Geschäftsführer haftete er persönlich. Unsere Beratung klärte, dass diese Steuerschulden im EU-Auslandsverfahren erlassfähig sind — was nach 14 Monaten mit der Restschuldbefreiung bestätigt wurde.

  • Steuerschulden (Haftungsbescheid) erlassen
  • 14 Monate — schnellstmöglich
  • Geschäftstätigkeit konnte fortgeführt werden
Vorher:Persönliche Haftung, Angst vor Kontopfändung, Verhandlungen mit Finanzamt
Nachher:Schulden erlassen, neue Geschäftsführerstellung angetreten

* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Alle Fallbeispiele basieren auf realen Mandaten.

Warum uns vertrauen?

TCSP-zertifiziert — rechtssicherer Substanzaufbau & Infrastruktur für die COMI-Verlagerung

Die TCSP-Zertifizierung berechtigt zum behördlich geprüften Aufbau der Substanz-Infrastruktur — Firmengründung, Registered Office und COMI-Vorbereitung im EU-Ausland. Das EU-Insolvenzverfahren selbst basiert auf der EuInsVO 2015/848.

TCSP-Zertifizierung

Behördlich zugelassen für Firmengründung, Substanzaufbau & COMI-Infrastruktur im EU-Ausland — nachprüfbar im öffentlichen TCSP-Register.

EU-Rechtskonformität

Alle Verfahren basieren auf der EU-Insolvenzverordnung 2015/848. Volle Anerkennung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.

Europäische Präsenz

Präsenz in Deutschland und im EU-Ausland ermöglicht nahtlose Begleitung beider Verfahrensschritte — ohne Informationsverlust.

20+ Jahre Erfahrung

Über zwei Jahrzehnte Praxis im EU-Insolvenzrecht. 1.200+ erfolgreich abgeschlossene Verfahren.

97% Erfolgsquote

Bei abgeschlossenen EU-Insolvenzverfahren. Wir nehmen nur Mandate an, bei denen eine realistische Erfolgsperspektive besteht.

Kostenlose Erstberatung

Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kein Zeitdruck, keine versteckten Kosten.

Interdisziplinäres Expertennetzwerk

Initiative Geschäftsführerhaftung

Fünf Spezialisten. Ein koordiniertes Netzwerk. Die gesamte Bandbreite von EU-Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerrecht und Versicherung — kein Mandant fällt in eine Lücke.

EU-Insolvenzrecht

Pascal Verbracken

Gründer & Geschäftsführer

Kanzlei Verbracken & Partner · Stans (CH) · Unterföhring · Dublin

Pascal Verbracken ist das Herzstück der Initiative. Seine Expertise liegt an der Schnittstelle, an der Geschäftsführerhaftung zur persönlichen Krise wird: Wenn die Durchgriffshaftung gegriffen hat, Steuerschulden persönlich zugeordnet wurden oder strafrechtliche Verurteilungen eine Restschuldbefreiung in Deutschland verhindern — bietet er über die europäische Insolvenz einen rechtssicheren Weg zum Neustart.

TCSP-zertifiziert14.200+ MandantenLMU-ReferentBundestag-Experte

Vita & Qualifikationen

  • 19+ Jahre Erfahrung, 14.200+ betreute Mandanten, 1.000+ EU-Insolvenzverfahren
  • TCSP-registriert in Irland (APP/1276/2020) — dem irischen Justizministerium unterstellt
  • Autor von Fachpublikationen zum europäischen Insolvenzrecht
  • Referent an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Fachexperte bei Klassik Radio und in Fernsehsendungen
  • Geladener Experte im Deutschen Bundestag
PV
EU-Insolvenzrecht
RS
Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht

René Scheier

Rechtsanwalt · Wirtschaftsstrafrecht

Legal Defenders · Witten · RAK Hamm

René Scheier schließt die kritischste Lücke: die strafrechtliche Seite. Wenn ein Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Steuerhinterziehung oder Untreue verfolgt wird, braucht er einen spezialisierten Strafverteidiger. Sein Zusammenspiel mit Verbracken sorgt dafür, dass strafrechtliche Verteidigung und zivilrechtliche Entschuldung koordiniert aus einer Hand erfolgen.

RA WirtschaftsstrafrechtStandardwerk-Autor§ 266a StGB§ 15a InsO

Vita & Qualifikationen

  • Zugelassener Rechtsanwalt — Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht & Compliance
  • Studium Universität Münster mit Schwerpunkt „Company Law“
  • Referendariat LG Essen, Stationen Staatsanwaltschaft & internationale Großkanzlei Düsseldorf
  • Seit 2019 Verteidigung von Führungskräften in unternehmensstrafrechtlichen Verfahren
  • Mitglied Düsseldorfer Anwaltsverein, AG Strafrecht
  • Autor im Standardwerk „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ (Graf/Jäger/Wittig, 3. Aufl. 2024)
Steuerrecht & Strukturen

Tobias Jansen

Steuerberater · Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)

Jansen & Weißfahl · Dinslaken

Tobias Jansen deckt die steuerrechtliche Flanke ab: § 69 AO-Haftung, steuerliche Strukturierung, Holdingschutz und vorweggenommene Erbfolge. Für Geschäftsführer, die ihre Unternehmensstruktur präventiv absichern wollen, ist er die zentrale Anlaufstelle — und im Krisenfall analysiert er die steuerlichen Haftungsrisiken, bevor sie eskalieren.

§ 69 AO-SpezialistHoldingstrukturenUnternehmensnachfolgeDStV e.V.

Vita & Qualifikationen

  • Diplomierter Wirtschaftsjurist (FH) und zugelassener Steuerberater
  • Spezialist für internationale steuerliche Gestaltung und Holdingstrukturen
  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
  • Expertise in vorweggenommener Erbfolge und Vermögensschutz
TJ
Steuerrecht & Strukturen
MA
D&O · Versicherungsschutz
D&O · Versicherungsschutz

Marcel Askerc

Unabhängiger Versicherungsmakler

VersiFlex · 70+ Partnergesellschaften

Marcel Askerc prüft bestehende D&O-Policen auf Lücken und Ausschlüsse — oft ist der Geschäftsführer weniger geschützt als er denkt. Als unabhängiger Makler kann er marktübergreifend die beste Absicherung finden. Präventiver Versicherungsschutz ist die erste Verteidigungslinie gegen persönliche Haftung.

D&O-Experte70+ PartnergesellschaftenLückenanalyseMarktunabhängig

Vita & Qualifikationen

  • Unabhängiger Versicherungsmakler mit über 70 Partnergesellschaften
  • Spezialisiert auf D&O-Policen, Betriebshaftpflicht und Cyber-Versicherungen
  • Marktübergreifende Analyse für optimale Absicherung von Geschäftsführern
Koordination & Betreuung

Sarah Bakir

Zentrale Koordination & Anlaufstelle

Initiative Geschäftsführerhaftung · Mandantenmanagement

Sarah Bakir ist die zentrale Koordinatorin: Sie sorgt dafür, dass kein Mandant zwischen den Fachgebieten verloren geht. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Partner, hält alle Fäden zusammen und ist Ihre persönliche Ansprechpartnerin vom ersten Kontakt bis zum Neustart.

Persönliche BetreuungVollständige KoordinationErste Anlaufstelle

Vita & Qualifikationen

  • Zentrale Anlaufstelle für alle Mandantenanfragen
  • Koordination zwischen den Fachpartnern der Initiative
  • Persönliche Betreuung von der Erstanfrage bis zum Abschluss
SB
Koordination & Betreuung

Das Zusammenwirken

Vier Phasen — ein koordiniertes Team

Von der Prävention bis zum Wiederaufbau — abgestimmt, nicht isoliert.

Phase 01

Prävention

Bevor die Krise entsteht

D&O-Policen prüfen, Holdingstrukturen aufbauen, steuerliche Risiken minimieren, Unternehmensstrukturen absichern.

MAAskercTJJansen

Phase 02

Krise

Wenn Haftung greift

Strafrechtliche Verteidigung, steuerrechtliche Haftungsanalyse, akute Schadenbegrenzung. Koordiniert statt isoliert.

RSScheierTJJansen

Phase 03

Neustart

Der Weg aus den Schulden

EU-Insolvenzverfahren für die persönliche Restschuldbefreiung. 12–36 Monate statt 3–6 Jahre. Rechtssicher und diskret.

PVVerbracken

Phase 04

Wiederaufbau

Zurück in die Zukunft

Neue Unternehmensstruktur, präventive Absicherung, Vermögensschutz. Damit es nie wieder passiert.

TJJansenMAAskercPVVerbracken
Kostenloses Erstgespräch mit der Initiative

Alle Fachpartner. Ein Erstgespräch. Koordiniert von Sarah Bakir.

FAQ

Häufige Fragen zur EU-Insolvenz

Die wichtigsten Fragen zu EU-Auslandsinsolvenz, COMI und Verfahrensablauf — klar beantwortet.

Ihre Frage nicht dabei?

Im kostenlosen Erstgespräch beantwortet unser Experte alle Ihre persönlichen Fragen — ohne Zeitdruck.

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Die EU-Auslandsinsolvenz basiert auf der EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848. Sie ermöglicht Privatpersonen, in einem EU-Mitgliedstaat, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt (COMI) verlegt haben, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Diese Verfahren werden von deutschen Gerichten vollständig anerkannt (BGH Beschl. v. 21.09.2017 — IX ZB 28/14). Die Restschuldbefreiung aus dem EU-Ausland entfaltet damit volle rechtliche Wirkung in Deutschland.

Grundlagen
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Über 1.200 Geschäftsführer haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und lassen Sie Ihre Situation prüfen.

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