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✦ 1.200+ erfolgreiche EU-Insolvenzen · ✦ Antwort in 24h · ✦ Nahezu 100 % Erfolgsquote · ✦ Vom irischen Staat unterstütztes Vorgehen · ✦ Lebenszeit sparen — Jahre früher frei · ✦ EU-weit anerkannt (EuInsVO 2015/848)

EU-Insolvenzverordnung 2015/848

Die EU-Insolvenz-FormelIn unter einem Jahr schuldenfrei — dank Irland, mit diversen Ausreiseoptionen

Wenn Sie ein 15-Minuten-Gespräch führen können, schaffen Sie das auch – ohne Anwälte, ohne Register, ohne Risiko.

EU-Insolvenz Beratungspaket – Schuldenfrei nach 1 Jahr
  • In unter einem Jahr schuldenfrei
  • Kein Eintrag im deutschen Register
  • Verfahren in Spanien & Irland — EU-weit anerkannt
  • Egal ob beruflich oder privat verursacht

Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar. Wir verdichten Tatsachen mit dem Ziel, Sie zu informieren. Alles, was Ihre individuelle Situation betrifft, besprechen wir in einem persönlichen Gespräch.

EU-Insolvenzverordnung 2015/8481.200+ erfolgreiche Verfahren12+ Jahre EU-InsolvenzrechtNahezu 100 % ErfolgsquoteDSGVO-konform & sicherErstberatung kostenlosAntwort in 24 StundenDiskret — kein öfftl. RegisterVom irischen Staat unterstütztes Vorgehen — Substanzaufbau in IrlandPauschalpreise — keine StundenabrechnungEU-Insolvenzverordnung 2015/8481.200+ erfolgreiche Verfahren12+ Jahre EU-InsolvenzrechtNahezu 100 % ErfolgsquoteDSGVO-konform & sicherErstberatung kostenlosAntwort in 24 StundenDiskret — kein öfftl. RegisterVom irischen Staat unterstütztes Vorgehen — Substanzaufbau in IrlandPauschalpreise — keine Stundenabrechnung
Substanzaufbau in Irland — behördlich zugelassen und öffentlich nachprüfbarVom irischen Staat unterstütztes Vorgehen — Firmengründung, Registered Office & COMI-Infrastruktur nach irischem RechtSubstanzaufbau in Irland — behördlich geprüft und zugelassenOhne behördliche Zulassung fehlt die Grundlage für Substanzaufbau & Firmengründung in IrlandBehördlich geprüfter Substanzaufbau in Irland — Firmengründung, Registered Office, COMIBehördlich geprüft & registriert in Irland — öffentlich nachprüfbarDer durchführende Auftragnehmer ist behördlich in Irland zugelassenSubstanzaufbau in Irland — behördlich zugelassen und öffentlich nachprüfbarVom irischen Staat unterstütztes Vorgehen — Firmengründung, Registered Office & COMI-Infrastruktur nach irischem RechtSubstanzaufbau in Irland — behördlich geprüft und zugelassenOhne behördliche Zulassung fehlt die Grundlage für Substanzaufbau & Firmengründung in IrlandBehördlich geprüfter Substanzaufbau in Irland — Firmengründung, Registered Office, COMIBehördlich geprüft & registriert in Irland — öffentlich nachprüfbarDer durchführende Auftragnehmer ist behördlich in Irland zugelassen
Die zweite Chance ist eine Pflicht

Schnell wieder handlungsfähig — und frei für das Nächste

Auch wenn einmal etwas gründlich schiefgeht: Sie nutzen Ihre zweite Chance bewusst und strukturiert, statt in Lethargie oder jahrelanger deutscher Verfahrensdauer zu verharren. Die Möglichkeiten, die die Europäische Union eröffnet, zu nutzen, ist kein Schlupfloch — es ist verantwortungsvolles Handeln.

So werden Sie in kurzer Zeit wieder handlungsfähig, können weiter Geschäfte machen und Ihren gesellschaftlichen wie familiären Pflichten nachkommen. Ein Neustart kann auch heißen, gezielt weitere Gesellschaften in anderen Territorien aufzubauen und klug zu managen — um Risiken zu streuen und von territorialen Vorteilen zu profitieren.

  • Sie werden schnell wieder handlungsfähig
  • Sie nutzen die Chancen des EU-Rechts bewusst
  • Optional: Diversifikation über weitere Standorte & Territorien
Zwei Gedanken in Stufe 6

Erst der Schlussstrich, dann der klügere Neuanfang

Ein Neustart hat zwei Seiten — wir halten sie bewusst getrennt: zuerst schuldenfrei werden, dann gezielt und klüger wieder aufbauen.

Gedanke 1

Schuldenfrei werden

Sie ziehen einen sauberen Schlussstrich: Restschuldbefreiung in einem Jahr über ein Verfahren in Spanien oder Irland (EuInsVO 2015/848), rechtlich anerkannt in Deutschland. Das ist die Grundlage für alles Weitere.

Gedanke 2 · optional

Klüger wieder aufbauen

Ein Neustart kann mehr sein als das Ende der Schulden: Sie können gezielt weitere Gesellschaften in anderen Territorien errichten, Risiken streuen und territoriale Vorteile nutzen — bewusst und klug gemanagt.

Warum EU statt Deutschland?

EU-Insolvenz: 9 entscheidende Vorteile gegenüber dem deutschen Verfahren

01
bis 4×schneller schuldenfrei

1 Jahr. Nicht 5.

ca. 4–5 Jahre DE1 Jahr EU
02
0Einträge in DE-Register

Ihr Ruf bleibt makellos

Öffentlich bekanntKein Eintrag DE
03
3.500 €Pfändungsfreibetrag EU

+2.000 € frei pro Monat

~1.491 €/Mon. DE~3.500 €/Mon. EU
04
100 %Kontrolle behalten

GmbH-Anteile geschützt

Anteile gefährdetAnteile behalten
05
§ 69 AOHaftungsbescheide erlassbar

Auch Finanzamt-Schulden weg

Steuern bleiben DESteuern erlassen EU
06
KeineKontensperre

Konto & Karte bleiben

Konto eingeschränktVolle Verfügung
07
0Einschränkungen

Weiter aktiv am Markt

Treuhänder-KontrolleVolle Autonomie
08
–2 J.vs. Deutschland

2 Jahre früher frei

3 Jahre DE1 Jahr EU
09
Art. 20EuInsVO — automatisch

26 Staaten, ein Urteil

Zweitverfahren nötigAutomatisch gilt
Auswirkungen ungelöster Überschuldung

Sechs Konsequenzen, die überschuldete Geschäftsführer täglich belasten

Ungelöste Überschuldung betrifft nicht nur Ihr Vermögen — sie belastet jeden Aspekt Ihres beruflichen und privaten Lebens.

Schlaflose Nächte

Die Angst vor dem nächsten Brief. Jedes Klingeln an der Tür. Ihr Körper im Dauerstress — und keiner sieht es.

Beziehung unter Druck

Geldsorgen sind Trennungsgrund Nr. 1. Partner, Kinder, Familie — alle spüren den Druck, auch wenn Sie schweigen.

Kein normales Leben

Kein Girokonto, kein Mietvertrag, kein Handyvertrag. Schulden machen Sie zum Bürger zweiter Klasse.

Berufliche Sackgasse

Als Geschäftsführer mit Schulden? Kein Investor, kein Partner, keine Bank arbeitet mit Ihnen. Ihre Karriere steht still.

Das Finanzamt wartet nicht

Haftungsbescheide, Kontopfändung, Lohnpfändung. Das Finanzamt ist der unnachgiebigste Gläubiger, den es gibt.

Die Spirale dreht sich

Zinsen auf Zinsen. Mahngebühren. Inkasso. Mit jedem Jahr werden die Schulden größer — nicht kleiner.

Das muss nicht so bleiben. Es gibt einen legalen Weg, der schneller, diskreter und wirksamer ist, als Sie vielleicht denken.

Option 1 · Deutsche Schuldenverfahren

Zuerst geprüft: Was deutsche Verfahren heute leisten

Nicht jeder Neustart braucht das Ausland. Das deutsche Sanierungsrecht wurde zuletzt deutlich modernisiert — darum prüfen wir immer zuerst, ob ein inländisches Verfahren Ihr Ziel schneller, günstiger oder leiser erreicht. Drei Instrumente kommen dafür in Frage:

Regelinsolvenz & Restschuldbefreiung

Seit 2020 sind Sie in Deutschland nach 3 Jahren schuldenfrei — wenn Sie redlich wirtschaften. Der Preis: öffentlicher Registereintrag, pfändbares Einkommen und jahrelange Einschränkungen im Wirtschaftsleben.

StaRUG-Restrukturierung

Das StaRUG ermöglicht die Sanierung vor der Insolvenz: Über einen Restrukturierungsplan stimmt die Gläubigermehrheit ab — einzelne Blocker werden überstimmt. Ihr Unternehmen bleibt handlungsfähig, der Insolvenzstempel entfällt.

Schutzschirm & Eigenverwaltung

Im Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) sanieren Sie unter Gläubigerschutz — und behalten in der Eigenverwaltung die Kontrolle über Ihr Unternehmen. Der richtige Weg, wenn das Geschäft trägt, aber die Altlasten drücken.

Unser ehrlicher Maßstab: Erreicht ein deutsches Verfahren Ihr Ziel zuverlässig, empfehlen wir es. Sind dagegen Zeit, Diskretion oder ein wirklich sauberer Schlussstrich entscheidend, ist die EU-Insolvenz meist der kürzere Weg — der direkte Vergleich folgt im nächsten Abschnitt.

Wichtig zu wissen: Entscheiden Sie sich für ein Verfahren nach deutschem Recht (Regelinsolvenz, StaRUG oder Schutzschirm), wird Ihnen fallbezogen ein kooperierender deutscher Insolvenzberater bzw. Rechtsanwalt zur Seite gestellt — passend zum Schwerpunkt Ihres Falls. Auch das klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Direkter Vergleich

Deutsche Insolvenz vs. EU-Insolvenz: Ein Vergleich der Verfahren

Gleiche Ausgangslage. Deutlich unterschiedliche Ergebnisse — rechtlich und zeitlich.

🇩🇪

Deutsche Privatinsolvenz

§ 286 InsO

ca. 4–5 Jahre
Wohlverhaltensphase: 3 J. (Gesamtprozess ca. 4–5 J.)
Öffentlicher Eintrag im Insolvenzregister
Pfändung des Einkommens bis Freigrenzen
Einschränkungen bei Beruf und Vermögen
Kein Kredit, keine Wohnung für Jahre
🇪🇺

EU-Auslandsinsolvenz

EuInsVO 2015/848

12 Monate
1 Jahr bis zur Restschuldbefreiung
Kein Eintrag im deutschen Register
Rechtliche Anerkennung in allen EU-Staaten
Weitgehender Schutz des Familienheims möglich
Neustart nach Verfahrensende sofort möglich

Rechtsgrundlage: EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848, anerkannt durch EU-Mitgliedstaaten. BGH Beschl. v. 18.09.2014 — IX ZB 28/14 (bestätigt durch BGH IX ZB 34/17 v. 21.09.2017): Deutsche Gerichte erkennen EU-Restschuldbefreiung an.

Das System

Das komplette EU-Insolvenz-System – persönlich begleitet, ordnungsgemäß umgesetzt

Alles, was Sie für Ihre EU-Insolvenz benötigen – in einem System. Von der ersten Analyse bis zur rechtskräftigen Restschuldbefreiung. Persönlich begleitet, juristisch abgesichert — mit behördlich zugelassenem Substanzaufbau in Irland.

Insolvenzverfahren im EU-Ausland nach EuInsVO 2015/848
Konkreter Abbauplan & vollständige Restschuldbefreiung
Vollständige juristische Begleitung durch alle Phasen
Mandantenhandbuch, Checklisten & Online-Portal-Zugang
Persönlicher Ansprechpartner — kein Sachbearbeiterwechsel
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren
EU-Insolvenz Beratungspaket — Schuldenfrei nach 1 Jahr

Premium-Beratung

Persönlich & Verlässlich

Restschuldbefreiung

Welche Schulden werden durch die EU-Insolvenz erlassen?

Restschuldbefreiung bedeutet: legal, rechtskräftig, endgültig. Nach Abschluss des Verfahrens sind Sie in allen 26 EU-Staaten schuldenfrei.

Werden vollständig erlassen

Bankdarlehen & Kreditlinien
Kreditkartenschulden
Steuerschulden (Lohn-, Umsatz-, Körperschaftsteuer)
Geschäftsschulden & Lieferantenverbindlichkeiten
Persönliche Bürgschaften & Garantien
Sozialversicherungsrückstände
Inkasso- & Mahnforderungen
Schadensersatzforderungen (zivilrechtlich)

Sonderfälle & Einschränkungen

In den meisten EU-Jurisdiktionen sind folgende Schuldenarten von der Restschuldbefreiung ausgenommen oder unterliegen besonderen Regelungen:

Unterhaltsverpflichtungen (Kindes- & Ehegattenunterhalt)
Geldstrafen & Geldbußen aus Strafverfahren
Vorsätzlich herbeigeführte Schadensersatzansprüche

Wichtig: Ob Ihre spezifischen Schulden erlassen werden können, klären wir im kostenlosen Erstgespräch — vertraulich und unverbindlich.

Schritt für Schritt

In nur 5 Schritten zur Schuldenfreiheit in einem Jahr

Kein Geheimnis. Kein Zufall. Ein erprobter Prozess — 1.200 Mal erfolgreich.

Wie es funktioniert

  1. COMI-Verlagerung

    Sie verlagern Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) ordnungsgemäß nach Irland — gestützt auf Art. 3 Abs. 1 EuInsVO 2015/848. Kein Briefkasten — echte Substanz, behördlich zugelassen in Irland.

  2. Verfahrenseröffnung

    Das zuständige EU-Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren. Ihre deutschen Schulden — Steuern, Bankdarlehen, Bürgschaften — sind Gegenstand dieses Verfahrens.

  3. Restschuldbefreiung

    Nach einem Jahr erteilt das ausländische Gericht die Restschuldbefreiung. Rechtlich bindend in allen 26 EU-Staaten.

  4. Anerkennung in Deutschland

    Gemäß Art. 20 EuInsVO wird das Urteil automatisch in Deutschland anerkannt — kein erneutes Verfahren, kein Eintrag im deutschen Insolvenzregister.

Warum dieser Weg tragfähig ist

  • EU-Verordnung Nr. 2015/848

    Direkt anwendbares EU-Recht — gilt in 26 EU-Mitgliedstaaten (alle außer Dänemark) ohne nationale Umsetzung.

  • BGH IX ZB 28/14 bestätigt

    Der Bundesgerichtshof hat die Anerkennung EU-ausländischer Restschuldbefreiungen in Deutschland mehrfach bestätigt.

  • Keine Briefkastenlösungen

    Wir begleiten ausschließlich echte, nachweisliche COMI-Verlagerungen. Schein-Adressen lehnen wir konsequent ab.

  • Behördlich zugelassener Substanzaufbau in Irland

    Firmengründung, Registered Office und COMI-Infrastruktur — ein vom irischen Staat unterstütztes Vorgehen. Beispiel Irland: APP/1276/2020, irisches Justizministerium.

  • 1.200+ abgeschlossene Verfahren

    Zwei Jahrzehnte Praxis, nahezu 100 % Erfolgsquote — nicht auf dem Papier, sondern in rechtskräftigen Urteilen.

  • Persönliche Begleitung

    Ein fester Ansprechpartner von der Erstberatung bis zur Restschuldbefreiung — kein Sachbearbeiterwechsel.

Der Ablauf

Von der Erstberatung zur Schuldenfreiheit

Fünf klar definierte Schritte. Kein Papierchaos, keine Überraschungen. Wir führen Sie durch jeden einzelnen davon.

Schritt 130–60 Minuten
Kostenlos

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihre Situation in einem vertraulichen Erstgespräch. Unser Experte analysiert Ihre Optionen und empfiehlt den optimalen Weg — kostenlos und unverbindlich.

Schritt 23–5 Werktage

Individuelle Strategieentwicklung

Auf Basis Ihrer Situation entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie: EU-Auslandsinsolvenz, Privatinsolvenz oder alternatives Schuldenmanagement.

Schritt 32–4 Wochen

Vollständige Verfahrensvorbereitung

Wir übernehmen die gesamte Dokumentenvorbereitung und -prüfung. Sie erhalten einen klaren Fahrplan mit allen notwendigen Schritten.

Schritt 4Verfahrensbeginn

Einleitung des Verfahrens

Das Verfahren wird ordnungsgemäß eingeleitet. Beim EU-Verfahren unterstützen wir Sie bei allen Schritten im EU-Mitgliedstaat gemäß EuInsVO 2015/848.

Schritt 51 Jahr (EU) | ca. 4–5 Jahre (DE)

Restschuldbefreiung & Neustart

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die gerichtlich bestätigte Restschuldbefreiung. Ihr finanzieller Neustart — legal und nachhaltig.

Bereit für Schritt 1? Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich.

Beweise statt Worte

Das beweisen 1.200+ Mandanten – schwarz auf weiß.

Nachweisbare Ergebnisse. Nur Zahlen.

1.200+

Erfolgreiche Verfahren

in 12+ Jahren

1 Jahr

Verfahrensdauer

EU-Auslandsinsolvenz

~100 %

Erfolgsquote

abgeschlossene Verfahren

€ 0

Schulden danach

rechtlich erlassen

Social Proof

Echte Geschäftsführer. Echte Ergebnisse.

Erfahrungsberichte

Was unsere Mandanten sagen

Über 1.200 Menschen haben mit uns den Weg in die finanzielle Freiheit gefunden. Das sind ihre Geschichten.

Nach 9 Jahren Schuldenspirale mit über 94.000 € Schulden dachte ich, es gibt keinen Ausweg. Unser Experte hat meine Situation im ersten Gespräch vollständig durchleuchtet und mir einen klaren, realistischen Weg gezeigt. Nach ~1,5 Jahren EU-Auslandsinsolvenz bin ich schuldenfrei — ich kann es noch immer kaum glauben.
MK

M. Köhler

Düsseldorf

* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Die Erfahrungsberichte sind authentisch, stammen von echten Mandanten.

Erfolgreiche Verfahren

Von drohender Haftung zu schuldenfrei – in unter 2 Jahren

Diese Geschäftsführer haben denselben Schritt gewagt. Hier sind ihre Ergebnisse.

Echte Ergebnisse

Von der Schuldenspirale zur Restschuldbefreiung — in Zahlen

Anonymisierte Fallbeispiele aus unserer Praxis. Jeder Fall ist einzigartig — doch das Ergebnis ist immer dasselbe: ein finanzieller Neustart.

TW
§ 64 GmbHG & Bürgschaften

T. W., Geschäftsführer Bauunternehmen

Stuttgart · EU-Ausland

Schulden vorher

2,8 Mio. €

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

~1,5 Jahre

Herr W. haftete nach Insolvenz seines Bauunternehmens persönlich für 2,8 Mio. € — darunter 1,4 Mio. € aus persönlichen Bürgschaften gegenüber zwei Banken, 860.000 € Haftung nach § 64 GmbHG für Zahlungen nach Insolvenzreife und 540.000 € Steuerhaftung nach § 69 AO. In Deutschland hätte die Privatinsolvenz 3–6 Jahre gedauert. Die EU-Auslandsinsolvenz löste sämtliche Verbindlichkeiten in ~1,5 Jahren.

  • 2.800.000 € vollständig erlassen
  • Bürgschaften, § 64 GmbHG & Steuerhaftung erfasst
  • Diskretion vollständig gewahrt
Vorher:Kontopfändung, Zwangshypothek auf Familienheim, tägliche Gläubigerpost
Nachher:Schuldenfreiheit, Immobilie gesichert, neues Beratungsunternehmen gegründet
MK
§ 69 AO & § 266a StGB — Steuern & SV

M. K., Geschäftsführerin Handelsgruppe

Düsseldorf · EU-Ausland

Schulden vorher

4,6 Mio. €

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

~2 Jahre

Frau K. leitete eine Handelsgruppe mit drei GmbHs. Nach Insolvenz aller Gesellschaften wurde sie persönlich für 2,1 Mio. € Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhaftung (§ 69 AO), 1,3 Mio. € nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) sowie 1,2 Mio. € Bankbürgschaften in Anspruch genommen. Das EU-Insolvenzverfahren erlöste die gesamten 4,6 Mio. € — inklusive aller Steuerforderungen des Finanzamts.

  • 4.600.000 € inkl. Steuer & SV erlassen
  • 3 GmbH-Haftungen in einem Verfahren gelöst
  • Kein öffentlicher Eintrag in DE
Vorher:Haftungsbescheide von 3 Finanzämtern, Gehaltspfändung, Privatinsolvenz drohte
Nachher:Restschuldbefreiung, neue Geschäftsführung im E-Commerce, Bankfinanzierung erhalten
PH
Konzernhaftung > 8 Mio. €

P. H., Geschäftsführer Industriegruppe

München · EU-Ausland

Schulden vorher

8,1 Mio. €

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

~1,5 Jahre

Herr H. war Geschäftsführer einer Industriegruppe mit 120 Mitarbeitern. Nach Insolvenz haftete er persönlich für 3,8 Mio. € Bankbürgschaften, 2,4 Mio. € Haftung nach § 64 GmbHG für Zahlungen nach Insolvenzreife, 1,2 Mio. € Steuerhaftung (§ 69 AO) und 700.000 € Sozialversicherungsrückstände. Die Komplexität des Falls erforderte koordinierte Expertise in Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht. Das EU-Verfahren löste alle 8,1 Mio. € in ~1,5 Jahren rechtskräftig.

  • 8.100.000 € vollständig erlassen
  • Koordination Insolvenz-, Steuer- & Gesellschaftsrecht
  • Geschäftstätigkeit nie unterbrochen
Vorher:Zwangsvollstreckung aus 5 Haftungsbescheiden, Vermögensarrest, existenzielle Krise
Nachher:Alle Schulden erlassen, Beratungsmandat in der Industrie, Familienheim gesichert

* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Alle Fallbeispiele orientieren sich an realen Mandantenfällen.

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Kostenlos · Diskret · Antwort in 24h

Warum uns vertrauen?

Beispielhafte Lösung: Substanzaufbau in Irland

Der behördlich geprüfte Aufbau der Substanz-Infrastruktur erfolgt im EU-Ausland — am Beispiel Irland: Firmengründung, Registered Office und COMI-Vorbereitung nach irischem Recht. Je nach Mandat kommen auch weitere EU-Länder in Betracht.

Behördliche Zulassung in Irland

Substanzaufbau im EU-Ausland — behördlich zugelassen für Firmengründung, Registered Office & COMI-Infrastruktur. Am Beispiel Irland: ein vom irischen Staat unterstütztes Vorgehen.

EU-Rechtskonformität

Alle Verfahren basieren auf der EU-Insolvenzverordnung 2015/848. Volle Anerkennung in 26 EU-Mitgliedstaaten.

Europäische Präsenz

Präsenz in Deutschland und im EU-Ausland ermöglicht nahtlose Begleitung beider Verfahrensschritte — ohne Informationsverlust.

12+ Jahre Erfahrung

Über ein Jahrzehnt Praxis im EU-Insolvenzrecht. 1.200+ erfolgreich abgeschlossene Verfahren.

Nahezu 100 % Erfolgsquote

Bei abgeschlossenen EU-Insolvenzverfahren. Wir nehmen nur Mandate an, bei denen eine realistische Erfolgsperspektive besteht.

Kostenlose Erstberatung

Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kein Zeitdruck, keine versteckten Kosten.

Kooperationspartner für Stufe 6

EU-Insolvenz mit Spezialisten aus unserem Netzwerk

COMI-Verlagerung und Verfahren nach EuInsVO 2015/848 gehören in erfahrene Hände. Wir ordnen Ihrem Fall die passende Kanzlei oder Insolvenzberatung aus unserem Netzwerk zu — je nach Schwerpunkt und Situation, festgelegt im kostenlosen Erstgespräch.

?

Spezialisierte Partnerkanzlei

coming soon

EU-Insolvenz & Restschuldbefreiung

Zuordnung je nach Fall — im Erstgespräch festgelegt

Für Verfahren der Stufe 6 arbeiten wir mit spezialisierten Kanzleien und Insolvenzberatungen aus unserem Netzwerk zusammen — mit über 12 Jahren Erfahrung im EU-Insolvenzrecht, mehr als 1.200 begleiteten Mandanten und Teams an Standorten u. a. in Irland und Deutschland. Welche Kanzlei zu Ihrem Fall passt, legen wir im kostenlosen Erstgespräch fest.

  • EU-Insolvenzverordnung 2015/848
  • COMI-Verlagerung ins EU-Ausland
  • Restschuldbefreiung in einem Jahr (Spanien & Irland)
  • 1.200+ begleitete Verfahren

Qualifikationen & Belege

12+ Jahre EU-Insolvenzrecht1.200+ begleitete Mandanten · Nahezu 100 % Erfolgsquote

Partner im Experten-Netzwerk von Geschäftsführer-Haftung.de

FAQ

Häufige Fragen zur EU-Insolvenz

Die wichtigsten Fragen zu EU-Auslandsinsolvenz, COMI und Verfahrensablauf — klar beantwortet.

Ihre Frage nicht dabei?

Im kostenlosen Erstgespräch beantwortet unser Experte alle Ihre persönlichen Fragen — ohne Zeitdruck.

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Die Verfahren werden durch spezialisierte Kooperationspartner aus unserem Netzwerk betreut — Kanzleien und Insolvenzberatungen mit über 12 Jahren Erfahrung im EU-Insolvenzrecht und mehr als 1.200 begleiteten Mandanten. Welche Kanzlei oder Insolvenzberatung zu Ihrem Fall passt, legen wir im kostenlosen Erstgespräch fest — eine Zuordnung zu einer bestimmten Person ist dabei nicht vorgesehen.

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In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht

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