Ihre Lage klären — wissen, wo Sie wirklich haften
Sie treffen bessere Entscheidungen, sobald Sie Ihre Situation kennen. Haftungsrisiken entstehen im Tagesgeschäft — in Verträgen, in Deckungslücken, in beiläufig entstandenen Verstößen — lange bevor ein Brief kommt. Sie erfahren, wo Ihr Privatvermögen und Ihr Unternehmen wirklich gefährdet sind, und handeln mit Klarheit statt aus dem Bauch. Erkennen und bewerten steht hier im Mittelpunkt — die aktive Abwehr folgt erst in Stufe 5.
- Sie erkennen Ihre Risikofelder im Tagesgeschäft
- Sie bewerten Verträge, Deckungslücken & Compliance
- Sie prüfen Ihr Risiko im Quickcheck selbst
- Sie stützen sich auf aktuelle BGH-Rechtsprechung
Wer seine Haftung kennt, trifft die besseren Entscheidungen
Sie profitieren davon, Ihre persönlichen Haftungsrisiken zu kennen und einordnen zu können — denn nur so ziehen Sie die richtigen Schlüsse, ergreifen die richtigen Maßnahmen und unterlassen, genauso wichtig, bewusst bestimmte Dinge.
Ein Haftungsrisiko ist selten ein einzelnes dramatisches Ereignis. Häufig ist es eine unklare Vertragsklausel, eine Lücke im Versicherungsschutz oder ein beiläufiger Verstoß gegen Sozialabgaben. Klarheit darüber schützt nicht nur Sie, sondern alle, die von Ihrem Unternehmen abhängen — Familie, Mitarbeitende, Partner.
- Risikofelder im Tagesgeschäft verständlich erklärt
- Ihr persönliches Risiko konkret eingeordnet
- Klare nächste Schritte statt Bauchgefühl
Wo Haftung im Tagesgeschäft entsteht
Ein Haftungsrisiko ist nicht erst ein Brief vom Finanzamt oder Gericht — es ist schon vorher da: in Verträgen, in Deckungslücken, in beiläufig entstandenen Verstößen. Wer diese Felder kennt und bewertet, handelt mit Klarheit statt aus dem Bauch.
Verträge & Vereinbarungen
Unklare Klauseln, persönliche Bürgschaften, Kooperations- und Gesellschafterverträge: Ein Haftungsrisiko beginnt mit einer Unterschrift — nicht erst mit einem Brief.
Versicherungs- & Deckungslücken
D&O-, Vermögensschaden- und Cyber-Policen enthalten oft Lücken, die erst im Schadensfall auffallen — dann, wenn es zu spät ist, sie zu schließen.
Sozialabgaben & Arbeitszeit
Beiträge, Scheinselbständigkeit, Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz werden im Alltag oft beiläufig verletzt — fahrlässig, ohne böse Absicht, aber mit Folgen.
Steuerliche Pflichten
Lohn-, Umsatz- und Körperschaftsteuer termingerecht und korrekt abführen: § 69 AO ist ein Risiko, das sich früh erkennen und einordnen lässt.
Organ- & Sorgfaltspflichten
§ 43 GmbHG, saubere Dokumentation und Compliance: Gerade Entscheidungen unter Unsicherheit sollten bewusst und nachvollziehbar abgesichert sein.
Produkt, Markt & Schutzrechte
Produkthaftung und Rückrufe, Wettbewerbs- und Abmahnrisiken, der Verlust von Marken und Schutzrechten: Haftung bedeutet nicht nur Privatvermögen, sondern das Unternehmen selbst.
Der Schaden trifft selten nur das Privatvermögen: Er kann teure Zahlungen, einen Produktrückruf, den Verlust von Marktsegmenten oder Schutzrechten und im Extremfall den Ruin des Unternehmens bedeuten. In Stufe 2 erkennen und bewerten wir diese Risiken — bevor daraus ein akuter Fall wird.
Droht Ihnen persönlich eine Haftung?
Die 5 häufigsten Fehler, die zur Geschäftsführerhaftung führen — bewerten Sie Ihre Situation in unter 2 Minuten.
Zahlungsunfähigkeit nicht erkannt oder zu spät gehandelt
§ 15a InsO ↗Wie lange ist / war die GmbH bereits zahlungsunfähig — ohne dass ein Insolvenzantrag gestellt wurde?
Steuerverbindlichkeiten nicht oder verspätet abgeführt
§ 69 AO ↗Wie hoch sind die offenen Steuerrückstände der GmbH (Lohnsteuer, USt, KSt)?
Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten
§ 266a StGB ↗Wurden die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vollständig und pünktlich abgeführt?
Pflichten als Geschäftsführer verletzt (§43 GmbHG)
§ 43 GmbHG ↗Wie bewerten Sie Ihre Dokumentation und Sorgfalt als Geschäftsführer in der Krisenphase?
Haftungsbescheid erhalten oder Ermittlungen laufen
§ 191 AO ↗Haben Sie bereits einen Haftungsbescheid erhalten oder laufen bereits Ermittlungen / Klagen?
Ihr Haftungsrisiko
Bewegen Sie die Schieberegler, um Ihre Haftungssituation zu analysieren.
Kein Datenspeicher · 100% anonym · Keine Registrierung
Dieser Quick-Check dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir das kostenlose Erstgespräch.
Gesetze & Urteile zur Geschäftsführerhaftung
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Leitentscheidungen von BGH, BFH und EuGH — damit Sie verstehen, auf welcher rechtlichen Basis Ihre Haftung entsteht.
Grundlagen GmbH-Haftung
Haftung der Geschäftsführer
Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Sie haften der Gesellschaft gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden.
BGH Urt. v. 04.11.2002 — II ZR 224/00
Unbegrenzte persönliche Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzung bestätigt.
Erstattungspflicht bei verbotenen Zahlungen
Geschäftsführer haften persönlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch geleistet wurden.
BGH Urt. v. 14.07.2008 — II ZR 202/07
"Zahlungen i.S.v. §64 GmbHG umfassen jede Minderung des Gesellschaftsvermögens".
Steuerrechtliche Haftung
Haftung der Vertreter
Geschäftsführer haften persönlich für Steuern, die infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen obliegenden Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet wurden.
BFH Urt. v. 27.11.2019 — VII R 12/18
Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer für nicht abgeführte Lohnsteuer bestätigt.
Haftung des Steuerhinterziehers
Wer eine Steuerhinterziehung begeht oder begünstigt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen.
BFH Urt. v. 23.09.2008 — VII R 27/07
Persönliche Haftung auch nach Liquidation der GmbH.
Strafrecht
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung vorenthält.
BGH Urt. v. 07.06.2011 — 1 StR 108/11
Vorsatz des Geschäftsführers bereits bei "Inkaufnehmen" der Nichtabführung gegeben.
Insolvenzantragspflicht
Wird die Antragspflicht verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Fahrlässige Begehung ist ebenfalls strafbar (§15a Abs. 5 InsO).
BGH Urt. v. 20.04.2017 — IX ZR 96/16
Neugläubiger können Schadensersatz direkt beim GF geltend machen.
Die genannten Gesetze und Urteile dienen der Information. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir eine individuelle rechtliche Beratung im kostenlosen Erstgespräch.
Sie begrenzen Ihre Steuerhaftung und strukturieren sauber
Kaum ein Haftungsrisiko wird so oft unterschätzt wie das steuerliche: Als Geschäftsführer haften Sie persönlich für die steuerlichen Pflichten Ihrer Gesellschaft (§ 69 AO) — mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Wir arbeiten Ihre steuerliche Lage vollständig auf: Wir erkennen offene Risiken, begrenzen sie gezielt und schaffen eine Struktur, die dauerhaft trägt. Klarheit hier ist die Voraussetzung für alles, was in den nächsten Stufen folgt.
§ 69 AO-Haftung begrenzen
Sie erkennen steuerliche Haftungsrisiken früh und grenzen sie gezielt ein — bevor daraus ein persönlicher Haftungsbescheid wird.
Holdingstruktur aufbauen
Sie ordnen und trennen Ihr Vermögen über eine tragfähige Struktur — die Basis für Schutz, saubere Gestaltung und unternehmerische Flexibilität.
Vorweggenommene Erbfolge
Sie gestalten die Übergabe an die nächste Generation rechtzeitig und steueroptimiert — damit Ihr Lebenswerk übergabefähig bleibt.

Ihr Spezialist
Tobias Jansen
Steuerberater · Steuern, Holding & Vermögensstruktur · Dinslaken






Die günstigste Haftung ist die, die nie entsteht
Wer seine Lage kennt, kann sie verändern: Viele Haftungsrisiken lassen sich vertraglich reduzieren oder ganz ausräumen — lange bevor ein Gläubiger, das Finanzamt oder ein Insolvenzverwalter sie aufgreifen könnte. Wir optimieren Ihre Verträge, AGB und Gesellschafterregelungen so, dass persönliche Angriffsflächen systematisch kleiner werden. Das ist keine Kosmetik, sondern gelebte Haftungsvermeidung.
Geschäftsführervertrag & Freistellungen
Sie begrenzen Ihre Innenhaftung vertraglich: klare Aufgaben, dokumentierte Weisungsgebundenheit und wirksame Freistellungsklauseln — damit die Gesellschaft im Streitfall nicht auf Sie zurückgreifen kann.
Gesellschafterbeschlüsse & Dokumentation
Sie schützen sich gegen § 43 GmbHG-Vorwürfe durch formell saubere Beschlüsse und lückenlose Protokolle. Wer Entscheidungen dokumentiert, muss sich später nicht rechtfertigen.
AGB & Vertragswerk
Sie verlagern Risiken dorthin, wo sie hingehören: Haftungsbegrenzungen, klare Gewährleistungsregeln und Zahlungsbedingungen, die Forderungsausfälle und Streitigkeiten gar nicht erst entstehen lassen.
Was Klarheit über die Haftung konkret bringt
Sie wissen nach kurzer Zeit, wo Sie wirklich stehen — und handeln mit Fakten statt aus dem Bauch heraus.
< 48 h
bis zur ersten Einordnung Ihrer Haftungslage
6 Risikofelder
systematisch erkannt und bewertet
0 €
für Quickcheck und Ersteinschätzung
100 %
vertrauliche Analyse Ihrer Situation
Typische Ergebnisse — Platzhalterwerte für die interne Abstimmung.
Haftung einschätzen mit Spezialisten
Die Bewertung persönlicher Haftungs-, Steuer- und Strafbarkeitsrisiken gehört in erfahrene Hände. Ihre Ansprechpartner für die Lageklärung — und, wenn nötig, für die Verteidigung in Stufe 5:

Rechtsanwalt
René Scheier
Wirtschafts- & Steuerstrafrecht
Legal Defenders Rechtsanwalts Partnerschaftsgesellschaft mbB · Witten
Rechtsanwalt René Scheier verteidigt seit 2019 bei LegalDefenders in komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren — für Unternehmen, deren Organe und Privatpersonen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwehr strafrechtlicher Vermögensabschöpfung.
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Compliance
- Strafrechtliche Vermögensabschöpfung
Qualifikationen & Belege

Steuerberater
Tobias Jansen
Steuern, Holding & Vermögensstruktur
Steuerberatungsgesellschaft Jansen und Weißfahl PartG mbB · Dinslaken
Steuerberater Tobias Jansen berät den Mittelstand mit strategischer Steuerplanung und internationaler Expertise. Er gestaltet Holdingstrukturen, begleitet die Unternehmensnachfolge und begrenzt steuerliche Haftungsrisiken (§ 69 AO).
- Steuerberatung Mittelstand
- Holdingstrukturen & Vermögensschutz
- Unternehmensnachfolge & Erbfolge
- Internationales Steuerrecht
- § 69 AO-Haftung begrenzen
Qualifikationen & Belege






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Häufige Fragen zur Haftungslage
Zuerst die Fragen zur persönlichen Haftung — die übrigen Phasen finden Sie in den weiteren Kategorien.
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Nach §43 GmbHG haften Geschäftsführer bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht persönlich und unbegrenzt — Haus, Konto und Ersparnisse können herangezogen werden. Hinzu kommen Steuerhaftung (§69 AO), Sozialversicherung (§266a StGB) und Insolvenzverschleppung (§15a InsO). Die Beweislast liegt oft beim Geschäftsführer selbst. Eine frühe Haftungsanalyse zeigt Ihnen präzise, wo Sie wirklich stehen.
Lage klärenVerschaffen Sie sich Klarheit — bevor aus einem Risiko ein akuter Fall wird.
In einer kostenlosen Ersteinschätzung ordnen wir Ihre persönliche Haftungssituation ein und zeigen Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte. Vertraulich und unverbindlich.

