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Stufe 2Volle Transparenz

Ihre Lage klären — wissen, wo Sie wirklich haften

Sie treffen bessere Entscheidungen, sobald Sie Ihre Situation kennen. Haftungsrisiken entstehen im Tagesgeschäft — in Verträgen, in Deckungslücken, in beiläufig entstandenen Verstößen — lange bevor ein Brief kommt. Sie erfahren, wo Ihr Privatvermögen und Ihr Unternehmen wirklich gefährdet sind, und handeln mit Klarheit statt aus dem Bauch. Erkennen und bewerten steht hier im Mittelpunkt — die aktive Abwehr folgt erst in Stufe 5.

  • Sie erkennen Ihre Risikofelder im Tagesgeschäft
  • Sie bewerten Verträge, Deckungslücken & Compliance
  • Sie prüfen Ihr Risiko im Quickcheck selbst
  • Sie stützen sich auf aktuelle BGH-Rechtsprechung
Haftungs-Quickcheck starten
EU-Insolvenzverordnung 2015/8481.200+ erfolgreiche Verfahren12+ Jahre EU-InsolvenzrechtNahezu 100 % ErfolgsquoteDSGVO-konform & sicherErstberatung kostenlosAntwort in 24 StundenDiskret — kein öfftl. RegisterVom irischen Staat unterstütztes Vorgehen — Substanzaufbau in IrlandPauschalpreise — keine StundenabrechnungEU-Insolvenzverordnung 2015/8481.200+ erfolgreiche Verfahren12+ Jahre EU-InsolvenzrechtNahezu 100 % ErfolgsquoteDSGVO-konform & sicherErstberatung kostenlosAntwort in 24 StundenDiskret — kein öfftl. RegisterVom irischen Staat unterstütztes Vorgehen — Substanzaufbau in IrlandPauschalpreise — keine Stundenabrechnung
Substanzaufbau in Irland — behördlich zugelassen und öffentlich nachprüfbarVom irischen Staat unterstütztes Vorgehen — Firmengründung, Registered Office & COMI-Infrastruktur nach irischem RechtSubstanzaufbau in Irland — behördlich geprüft und zugelassenOhne behördliche Zulassung fehlt die Grundlage für Substanzaufbau & Firmengründung in IrlandBehördlich geprüfter Substanzaufbau in Irland — Firmengründung, Registered Office, COMIBehördlich geprüft & registriert in Irland — öffentlich nachprüfbarDer durchführende Auftragnehmer ist behördlich in Irland zugelassenSubstanzaufbau in Irland — behördlich zugelassen und öffentlich nachprüfbarVom irischen Staat unterstütztes Vorgehen — Firmengründung, Registered Office & COMI-Infrastruktur nach irischem RechtSubstanzaufbau in Irland — behördlich geprüft und zugelassenOhne behördliche Zulassung fehlt die Grundlage für Substanzaufbau & Firmengründung in IrlandBehördlich geprüfter Substanzaufbau in Irland — Firmengründung, Registered Office, COMIBehördlich geprüft & registriert in Irland — öffentlich nachprüfbarDer durchführende Auftragnehmer ist behördlich in Irland zugelassen
Warum Klarheit alles verändert

Wer seine Haftung kennt, trifft die besseren Entscheidungen

Sie profitieren davon, Ihre persönlichen Haftungsrisiken zu kennen und einordnen zu können — denn nur so ziehen Sie die richtigen Schlüsse, ergreifen die richtigen Maßnahmen und unterlassen, genauso wichtig, bewusst bestimmte Dinge.

Ein Haftungsrisiko ist selten ein einzelnes dramatisches Ereignis. Häufig ist es eine unklare Vertragsklausel, eine Lücke im Versicherungsschutz oder ein beiläufiger Verstoß gegen Sozialabgaben. Klarheit darüber schützt nicht nur Sie, sondern alle, die von Ihrem Unternehmen abhängen — Familie, Mitarbeitende, Partner.

  • Risikofelder im Tagesgeschäft verständlich erklärt
  • Ihr persönliches Risiko konkret eingeordnet
  • Klare nächste Schritte statt Bauchgefühl
Haftungsrisiken erkennen

Wo Haftung im Tagesgeschäft entsteht

Ein Haftungsrisiko ist nicht erst ein Brief vom Finanzamt oder Gericht — es ist schon vorher da: in Verträgen, in Deckungslücken, in beiläufig entstandenen Verstößen. Wer diese Felder kennt und bewertet, handelt mit Klarheit statt aus dem Bauch.

Verträge & Vereinbarungen

Unklare Klauseln, persönliche Bürgschaften, Kooperations- und Gesellschafterverträge: Ein Haftungsrisiko beginnt mit einer Unterschrift — nicht erst mit einem Brief.

Möglicher SchadensfallPersönliche Inanspruchnahme aus Bürgschaft, teure Nachforderungen

Versicherungs- & Deckungslücken

D&O-, Vermögensschaden- und Cyber-Policen enthalten oft Lücken, die erst im Schadensfall auffallen — dann, wenn es zu spät ist, sie zu schließen.

Möglicher SchadensfallDer Schaden trifft Ihr Privatvermögen statt die Police

Sozialabgaben & Arbeitszeit

Beiträge, Scheinselbständigkeit, Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz werden im Alltag oft beiläufig verletzt — fahrlässig, ohne böse Absicht, aber mit Folgen.

Möglicher SchadensfallStrafbarkeit (§ 266a StGB), Bußgelder, Nachforderungen der Träger

Steuerliche Pflichten

Lohn-, Umsatz- und Körperschaftsteuer termingerecht und korrekt abführen: § 69 AO ist ein Risiko, das sich früh erkennen und einordnen lässt.

Möglicher SchadensfallPersönlicher Haftungsbescheid des Finanzamts

Organ- & Sorgfaltspflichten

§ 43 GmbHG, saubere Dokumentation und Compliance: Gerade Entscheidungen unter Unsicherheit sollten bewusst und nachvollziehbar abgesichert sein.

Möglicher SchadensfallSchadensersatz gegenüber Gesellschaft und Gläubigern

Produkt, Markt & Schutzrechte

Produkthaftung und Rückrufe, Wettbewerbs- und Abmahnrisiken, der Verlust von Marken und Schutzrechten: Haftung bedeutet nicht nur Privatvermögen, sondern das Unternehmen selbst.

Möglicher SchadensfallRückruf, Umsatzeinbruch, Verlust von Marktanteilen und Schutzrechten

Der Schaden trifft selten nur das Privatvermögen: Er kann teure Zahlungen, einen Produktrückruf, den Verlust von Marktsegmenten oder Schutzrechten und im Extremfall den Ruin des Unternehmens bedeuten. In Stufe 2 erkennen und bewerten wir diese Risiken — bevor daraus ein akuter Fall wird.

Interaktiver Quick-Check

Droht Ihnen persönlich eine Haftung?

Die 5 häufigsten Fehler, die zur Geschäftsführerhaftung führen — bewerten Sie Ihre Situation in unter 2 Minuten.

Fehler #1

Zahlungsunfähigkeit nicht erkannt oder zu spät gehandelt

§ 15a InsO

Wie lange ist / war die GmbH bereits zahlungsunfähig — ohne dass ein Insolvenzantrag gestellt wurde?

Noch zahlungsfähig0/10Über 6 Wochen zahlungsunfähig
Fehler #2

Steuerverbindlichkeiten nicht oder verspätet abgeführt

§ 69 AO

Wie hoch sind die offenen Steuerrückstände der GmbH (Lohnsteuer, USt, KSt)?

Keine Rückstände0/10Erhebliche Rückstände (50.000 €+)
Fehler #3

Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten

§ 266a StGB

Wurden die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vollständig und pünktlich abgeführt?

Vollständig abgeführt0/10Rückstände / gar nicht abgeführt
Fehler #4

Pflichten als Geschäftsführer verletzt (§43 GmbHG)

§ 43 GmbHG

Wie bewerten Sie Ihre Dokumentation und Sorgfalt als Geschäftsführer in der Krisenphase?

Vollständige Dokumentation0/10Keine Aufzeichnungen, riskante Entscheidungen
Fehler #5

Haftungsbescheid erhalten oder Ermittlungen laufen

§ 191 AO

Haben Sie bereits einen Haftungsbescheid erhalten oder laufen bereits Ermittlungen / Klagen?

Nichts dergleichen0/10Haftungsbescheid / Klage bereits vorhanden

Ihr Haftungsrisiko

0/100
Geringes Haftungsrisiko

Bewegen Sie die Schieberegler, um Ihre Haftungssituation zu analysieren.

Kein Datenspeicher · 100% anonym · Keine Registrierung

Dieser Quick-Check dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir das kostenlose Erstgespräch.

Rechtliche Grundlagen

Gesetze & Urteile zur Geschäftsführerhaftung

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Leitentscheidungen von BGH, BFH und EuGH — damit Sie verstehen, auf welcher rechtlichen Basis Ihre Haftung entsteht.

Grundlagen GmbH-Haftung

§ 43 GmbHG

Haftung der Geschäftsführer

Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Sie haften der Gesellschaft gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden.

BGH Urt. v. 04.11.2002 — II ZR 224/00

Unbegrenzte persönliche Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzung bestätigt.

§ 64 GmbHG

Erstattungspflicht bei verbotenen Zahlungen

Geschäftsführer haften persönlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch geleistet wurden.

BGH Urt. v. 14.07.2008 — II ZR 202/07

"Zahlungen i.S.v. §64 GmbHG umfassen jede Minderung des Gesellschaftsvermögens".

Steuerrechtliche Haftung

§ 69 AO

Haftung der Vertreter

Geschäftsführer haften persönlich für Steuern, die infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen obliegenden Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet wurden.

BFH Urt. v. 27.11.2019 — VII R 12/18

Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer für nicht abgeführte Lohnsteuer bestätigt.

§ 71 AO

Haftung des Steuerhinterziehers

Wer eine Steuerhinterziehung begeht oder begünstigt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen.

BFH Urt. v. 23.09.2008 — VII R 27/07

Persönliche Haftung auch nach Liquidation der GmbH.

Strafrecht

§ 266a StGB

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung vorenthält.

BGH Urt. v. 07.06.2011 — 1 StR 108/11

Vorsatz des Geschäftsführers bereits bei "Inkaufnehmen" der Nichtabführung gegeben.

§ 15a InsO

Insolvenzantragspflicht

Wird die Antragspflicht verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Fahrlässige Begehung ist ebenfalls strafbar (§15a Abs. 5 InsO).

BGH Urt. v. 20.04.2017 — IX ZR 96/16

Neugläubiger können Schadensersatz direkt beim GF geltend machen.

Die genannten Gesetze und Urteile dienen der Information. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir eine individuelle rechtliche Beratung im kostenlosen Erstgespräch.

Steuerliche Aufarbeitung

Sie begrenzen Ihre Steuerhaftung und strukturieren sauber

Kaum ein Haftungsrisiko wird so oft unterschätzt wie das steuerliche: Als Geschäftsführer haften Sie persönlich für die steuerlichen Pflichten Ihrer Gesellschaft (§ 69 AO) — mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Wir arbeiten Ihre steuerliche Lage vollständig auf: Wir erkennen offene Risiken, begrenzen sie gezielt und schaffen eine Struktur, die dauerhaft trägt. Klarheit hier ist die Voraussetzung für alles, was in den nächsten Stufen folgt.

§ 69 AO-Haftung begrenzen

Sie erkennen steuerliche Haftungsrisiken früh und grenzen sie gezielt ein — bevor daraus ein persönlicher Haftungsbescheid wird.

Holdingstruktur aufbauen

Sie ordnen und trennen Ihr Vermögen über eine tragfähige Struktur — die Basis für Schutz, saubere Gestaltung und unternehmerische Flexibilität.

Vorweggenommene Erbfolge

Sie gestalten die Übergabe an die nächste Generation rechtzeitig und steueroptimiert — damit Ihr Lebenswerk übergabefähig bleibt.

Portrait: Tobias Jansen, Steuerberater

Ihr Spezialist

Tobias Jansen

Steuerberater · Steuern, Holding & Vermögensstruktur · Dinslaken

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)Spezialist für Internationales SteuerrechtSpezialisiert auf mittelständische Strukturen
Handelsblatt-Siegel: Beste Steuerberater 2026 — Steuerberatungsgesellschaft Jansen und Weißfahl PartG mbBFocus-Money-Siegel: TOP Steuerberater 2026Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)DATEV SmartExpertDATEV MitgliedSteuerberaterkammer (StBV)
Logo Steuerberatungsgesellschaft Jansen und Weißfahl PartG mbB
Risiko-Reduktion

Die günstigste Haftung ist die, die nie entsteht

Wer seine Lage kennt, kann sie verändern: Viele Haftungsrisiken lassen sich vertraglich reduzieren oder ganz ausräumen — lange bevor ein Gläubiger, das Finanzamt oder ein Insolvenzverwalter sie aufgreifen könnte. Wir optimieren Ihre Verträge, AGB und Gesellschafterregelungen so, dass persönliche Angriffsflächen systematisch kleiner werden. Das ist keine Kosmetik, sondern gelebte Haftungsvermeidung.

Geschäftsführervertrag & Freistellungen

Sie begrenzen Ihre Innenhaftung vertraglich: klare Aufgaben, dokumentierte Weisungsgebundenheit und wirksame Freistellungsklauseln — damit die Gesellschaft im Streitfall nicht auf Sie zurückgreifen kann.

Gesellschafterbeschlüsse & Dokumentation

Sie schützen sich gegen § 43 GmbHG-Vorwürfe durch formell saubere Beschlüsse und lückenlose Protokolle. Wer Entscheidungen dokumentiert, muss sich später nicht rechtfertigen.

AGB & Vertragswerk

Sie verlagern Risiken dorthin, wo sie hingehören: Haftungsbegrenzungen, klare Gewährleistungsregeln und Zahlungsbedingungen, die Forderungsausfälle und Streitigkeiten gar nicht erst entstehen lassen.

Typische Ergebnisse

Was Klarheit über die Haftung konkret bringt

Sie wissen nach kurzer Zeit, wo Sie wirklich stehen — und handeln mit Fakten statt aus dem Bauch heraus.

< 48 h

bis zur ersten Einordnung Ihrer Haftungslage

6 Risikofelder

systematisch erkannt und bewertet

0 €

für Quickcheck und Ersteinschätzung

100 %

vertrauliche Analyse Ihrer Situation

Typische Ergebnisse — Platzhalterwerte für die interne Abstimmung.

Ihre Experten für Stufe 2

Haftung einschätzen mit Spezialisten

Die Bewertung persönlicher Haftungs-, Steuer- und Strafbarkeitsrisiken gehört in erfahrene Hände. Ihre Ansprechpartner für die Lageklärung — und, wenn nötig, für die Verteidigung in Stufe 5:

Portrait: René Scheier, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

René Scheier

Wirtschafts- & Steuerstrafrecht

Legal Defenders Rechtsanwalts Partnerschaftsgesellschaft mbB · Witten

Logo Legal Defenders Rechtsanwalts Partnerschaftsgesellschaft mbB

Rechtsanwalt René Scheier verteidigt seit 2019 bei LegalDefenders in komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren — für Unternehmen, deren Organe und Privatpersonen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwehr strafrechtlicher Vermögensabschöpfung.

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Compliance
  • Strafrechtliche Vermögensabschöpfung

Qualifikationen & Belege

LegalDefenders — seit 2019Schwerpunkt strafrechtliche VermögensabschöpfungVerteidigung von Organen & Unternehmen
Portrait: Tobias Jansen, Steuerberater

Steuerberater

Tobias Jansen

Steuern, Holding & Vermögensstruktur

Steuerberatungsgesellschaft Jansen und Weißfahl PartG mbB · Dinslaken

Logo Steuerberatungsgesellschaft Jansen und Weißfahl PartG mbB

Steuerberater Tobias Jansen berät den Mittelstand mit strategischer Steuerplanung und internationaler Expertise. Er gestaltet Holdingstrukturen, begleitet die Unternehmensnachfolge und begrenzt steuerliche Haftungsrisiken (§ 69 AO).

  • Steuerberatung Mittelstand
  • Holdingstrukturen & Vermögensschutz
  • Unternehmensnachfolge & Erbfolge
  • Internationales Steuerrecht
  • § 69 AO-Haftung begrenzen

Qualifikationen & Belege

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)Spezialist für Internationales SteuerrechtSpezialisiert auf mittelständische Strukturen
Handelsblatt-Siegel: Beste Steuerberater 2026 — Steuerberatungsgesellschaft Jansen und Weißfahl PartG mbBFocus-Money-Siegel: TOP Steuerberater 2026Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)DATEV SmartExpertDATEV MitgliedSteuerberaterkammer (StBV)

Partner im Experten-Netzwerk von Geschäftsführer-Haftung.de

FAQ

Häufige Fragen zur Haftungslage

Zuerst die Fragen zur persönlichen Haftung — die übrigen Phasen finden Sie in den weiteren Kategorien.

Ihre Frage nicht dabei?

Im kostenlosen Erstgespräch beantwortet unser Experte alle Ihre persönlichen Fragen — ohne Zeitdruck.

Jetzt Erstgespräch →

Nach §43 GmbHG haften Geschäftsführer bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht persönlich und unbegrenzt — Haus, Konto und Ersparnisse können herangezogen werden. Hinzu kommen Steuerhaftung (§69 AO), Sozialversicherung (§266a StGB) und Insolvenzverschleppung (§15a InsO). Die Beweislast liegt oft beim Geschäftsführer selbst. Eine frühe Haftungsanalyse zeigt Ihnen präzise, wo Sie wirklich stehen.

Lage klären
Jetzt handeln

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In einer kostenlosen Ersteinschätzung ordnen wir Ihre persönliche Haftungssituation ein und zeigen Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte. Vertraulich und unverbindlich.