Geschäftsführerhaftung
Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sind Sie selbst häufig ungeschützt und haften persönlich sowie unbeschränkt für Steuerschulden, Sozialabgaben und Pflichtverletzungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Privatvermögen rechtssicher schützen.
Unsere Lösung
Wie wir Ihr Vermögen schützen
Privatvermögen rechtssicher schützen
§ 43 GmbHGEigenheim, Ersparnisse und Altersvorsorge vor Pfändung bewahren — mit dokumentierter Sorgfaltspflicht und rechtlicher Strategie.
Fristgerecht handeln — Strafbarkeit vermeiden
§ 15a InsODie 6-Wochen-Frist einhalten, korrekt dokumentieren und persönliche Haftung gegenüber Neugläubigern ausschließen.
Steuerhaftung begrenzen & Bescheide anfechten
§ 69 AOHaftungsbescheide des Finanzamts prüfen, Widerspruch einlegen und persönliche Inanspruchnahme verhindern.
Strafrechtliche Risiken frühzeitig ausräumen
§ 266a StGBSV-Beiträge priorisieren, Zahlungsunfähigkeit dokumentieren und strafrechtliche Konsequenzen abwenden.
Haftungsbescheide erfolgreich abwehren
§ 191 AOBescheide innerhalb der Monatsfrist angreifen, Vollstreckung stoppen und Privatvermögen sichern.
Diese Signale sollten Sie ernst nehmen
Wenn Sie eines dieser Zeichen kennen, ist sofortiges Handeln geboten — jede Woche Verzögerung erhöht Ihr persönliches Haftungsrisiko.
Gelbe Briefe
Steuerbescheide vom Finanzamt
Haftungsbescheide
Persönliche Inanspruchnahme droht
Kontenpfändungen
Kontosperrungen & Bankpfändungen
Grundbuchauszüge
Anforderungen zu Ihren Immobilien
Gerichtsvollzieher
Besuche oder Ankündigungen
Hausdurchsuchungen
Ermittlungen oder Durchsuchungen
Gerichtsverfahren
Klagen oder laufende Prozesse
Passentzug
Vorübergehende Reisebeschränkung
Einer dieser Punkte trifft auf Sie zu? Handeln Sie jetzt — bevor die Frist abläuft.
Kennen Sie Ihre persönlichen Haftungsrisiken?
Jeder Geschäftsführer ist diesen vier zentralen Haftungsgrundlagen ausgesetzt. Unwissenheit schützt nicht — die Gerichte erwarten, dass Sie Ihre Pflichten kennen.
Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung
Geschäftsführer haften persönlich bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht — unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung liegt beim Geschäftsführer selbst.
⚠ Gläubiger, Gesellschafter oder der Insolvenzverwalter können Schadensersatzansprüche direkt gegen Sie als Person geltend machen.
Persönliche Steuerhaftung
Nicht oder nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer, Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer führen zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers — gesamtschuldnerisch neben der GmbH.
⚠ Das Finanzamt kann Ihr Privatkonto pfänden, Ihren Lohn pfänden und Ihnen die Ausreise untersagen (§71 AO).
Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen
Werden Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt, ist dies eine Straftat. Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe — unabhängig davon, ob die GmbH zahlungsunfähig war.
⚠ Strafrechtliche Verfolgung ist auch nach Insolvenz der GmbH möglich. Die persönliche Strafbarkeit erlischt nicht mit der Gesellschaft.
Insolvenzverschleppung
Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt (spätestens 6 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, 3 Monate nach Überschuldung), drohen Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung.
⚠ Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe (§15a Abs. 4 InsO). Zusätzlich: Schadensersatz für alle Neugläubiger.
"Diese Paragraphen sind keine Theorie — sie sind täglich gelebte Praxis für tausende von Geschäftsführern in Deutschland."
Jede Woche ohne Handeln kostet Sie mehr
§15a InsO sieht eine 6-Wochen-Frist ab Zahlungsunfähigkeit vor. Danach drohen nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, sondern auch strafrechtliche Verfolgung.
§ 15a InsO — Insolvenzantragspflicht
Frist abgelaufen = Schadensersatz + Strafverfolgung
- Kontopfändung durch Finanzamt oder Insolvenzverwalter
- Lohnpfändung bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze
- Grundbucheintrag — Eigenheim und Immobilien gefährdet
- Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung (§15a InsO) oder Bankrott (§283 StGB)
- Persönliche Schadensersatzklagen von Gläubigern (§43 GmbHG)
Sofortmaßnahme
Sichern Sie jetzt Ihr Privatvermögen
Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft stehen Ihnen mehrere Wege offen — von Versicherungsoptimierung über steuerliche Aufarbeitung bis hin zu rechtlicher Abwehr. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen den optimalen Pfad.
- Individuelle Haftungsanalyse: Was Sie wirklich riskieren
- Strategie zur Abwehr von Haftungsbescheiden & Klagen
- Vermögensschutz & Risikominimierung — bevor es eskaliert
Kostenlos · Diskret · 24h Rückmeldung
Gesetze & Urteile zur Geschäftsführerhaftung
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Leitentscheidungen von BGH, BFH und EuGH — damit Sie verstehen, auf welcher rechtlichen Basis Ihre Haftung entsteht.
Grundlagen GmbH-Haftung
Haftung der Geschäftsführer
Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Sie haften der Gesellschaft gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden.
BGH Urt. v. 04.11.2002 — II ZR 224/00
Unbegrenzte persönliche Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzung bestätigt.
Erstattungspflicht bei verbotenen Zahlungen
Geschäftsführer haften persönlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch geleistet wurden.
BGH Urt. v. 14.07.2008 — II ZR 202/07
"Zahlungen i.S.v. §64 GmbHG umfassen jede Minderung des Gesellschaftsvermögens".
Steuerrechtliche Haftung
Haftung der Vertreter
Geschäftsführer haften persönlich für Steuern, die infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen obliegenden Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet wurden.
BFH Urt. v. 27.11.2019 — VII R 12/18
Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer für nicht abgeführte Lohnsteuer bestätigt.
Haftung des Steuerhinterziehers
Wer eine Steuerhinterziehung begeht oder begünstigt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen.
BFH Urt. v. 23.09.2008 — VII R 27/07
Persönliche Haftung auch nach Liquidation der GmbH.
Strafrecht
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung vorenthält.
BGH Urt. v. 07.06.2011 — 1 StR 108/11
Vorsatz des Geschäftsführers bereits bei "Inkaufnehmen" der Nichtabführung gegeben.
Insolvenzantragspflicht
Wird die Antragspflicht verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Fahrlässige Begehung ist ebenfalls strafbar (§15a Abs. 5 InsO).
BGH Urt. v. 20.04.2017 — IX ZR 96/16
Neugläubiger können Schadensersatz direkt beim GF geltend machen.
EU-Insolvenzrecht
EU-Insolvenzverordnung
EU-Insolvenzverfahren werden gegenseitig anerkannt. Restschuldbefreiung im EU-Ausland entfaltet Wirkung in allen EU-Mitgliedstaaten. Rechtsgrundlage für die persönliche EU-Auslandsinsolvenz.
EuGH Urt. v. 02.05.2006 — C-341/04 (Eurofood)
COMI-Bestimmung: Sitz des COMI ist widerlegbar der satzungsmäßige Sitz.
COMI — Centre of Main Interests
Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, ist für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig.
BGH Beschl. v. 21.09.2017 — IX ZB 28/14
Deutsches Gericht erkennt EU-Restschuldbefreiung an — volle Wirkung in DE.
Die genannten Gesetze und Urteile dienen der Information. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir eine individuelle rechtliche Beratung im kostenlosen Erstgespräch.
Haftungsbescheid erhalten? So handeln Sie jetzt richtig.
Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sind Sie selbst häufig ungeschützt und haften persönlich sowie unbeschränkt für Unternehmensschulden. Verstehen Sie Ihre Situation — und handeln Sie jetzt.
Der Haftungsbescheid trifft Sie persönlich
Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft haften Sie unter bestimmten Umständen mit Ihrem Privatvermögen. Steuerbehörden, Sozialversicherungsträger oder Gläubiger können direkt auf Ihr Haus, Ihr Konto, Ihr Gehalt zugreifen.
Ihr Lebenswerk steht auf dem Spiel
Ohne schnelles Handeln drohen: Kontopfändungen, Lohnpfändungen, der Verlust des Eigenheims. Die Schulden wachsen täglich durch Zinsen und Vollstreckungskosten. Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell das Privatvermögen folgt.
EU-Insolvenz: Ihr persönlicher Neustart in 12–36 Monaten
Über die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 können Sie persönliche Schulden — auch aus GmbH-Haftung — durch ein Verfahren im EU-Ausland innerhalb von 12–36 Monaten bereinigen. Wir begleiten Sie diskret und rechtssicher durch jeden Schritt.
Warum EU-Insolvenz die Lösung ist
- Persönliche Schulden aus GmbH-Haftung einbeziehbar
- Verfahren im EU-Ausland — kein deutsches Insolvenzregister
- 12–36 Monate statt 3–6 Jahren Wohlverhaltensphase
- Familienheim ggf. schützbar durch frühzeitige Planung
- Keine Unterbrechung laufender Tätigkeiten notwendig
- EU-Recht verbrieft: EuInsVO 2015/848, anerkannt in allen Mitgliedstaaten
Handeln Sie jetzt
Sofortige Ersteinschätzung — kostenlos
Unser Experte analysiert Ihren Haftungsbescheid und zeigt Ihnen in einem persönlichen Gespräch den schnellsten, rechtssicheren Weg.
Kostenlos · Unverbindlich · Diskret · Antwort in 24h
Wege aus der persönlichen Haftung
Es gibt rechtssichere Wege aus jeder Haftungssituation — je nach Ihrer Lage können wir verschiedene Strategien entwickeln. Diese vier Ansätze sind in der Praxis am wirkungsvollsten.
EU-Insolvenz als persönlicher Neustart
Wenn persönliche Verbindlichkeiten aus Geschäftsführerhaftung die Zahlungsunfähigkeitsschwelle überschreiten, ist das EU-Insolvenzverfahren für die Privatperson der schnellste Weg zur Restschuldbefreiung. 12–36 Monate statt 3–6 Jahre.
Rechtzeitige Insolvenzantragsstellung
Der wichtigste Schritt: Erkennen Sie Zahlungsunfähigkeit frühzeitig und handeln Sie innerhalb der gesetzlichen 6-Wochen-Frist (§15a InsO). Wir beraten Sie über den korrekten Zeitpunkt und die korrekte Form.
Strukturelle Trennung Privat/Firma
Durch kluge Unternehmensstruktur lässt sich persönliche Haftungsexposition von Anfang an minimieren. Holdingstrukturen, Pensionskassen und andere Instrumente schützen Ihr Privatvermögen präventiv.
Außergerichtliche Einigung mit Gläubigern
In manchen Situationen lässt sich eine außergerichtliche Einigung mit dem Finanzamt oder anderen Gläubigern erzielen. Ratenzahlungsvereinbarungen, Stundung oder Teilerlass sind rechtlich möglich.
Droht Ihnen persönlich eine Haftung?
Die 5 häufigsten Fehler, die zur Geschäftsführerhaftung führen — bewerten Sie Ihre Situation in unter 2 Minuten.
Zahlungsunfähigkeit nicht erkannt oder zu spät gehandelt
§ 15a InsO ↗Wie lange ist / war die GmbH bereits zahlungsunfähig — ohne dass ein Insolvenzantrag gestellt wurde?
Steuerverbindlichkeiten nicht oder verspätet abgeführt
§ 69 AO ↗Wie hoch sind die offenen Steuerrückstände der GmbH (Lohnsteuer, USt, KSt)?
Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten
§ 266a StGB ↗Wurden die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vollständig und pünktlich abgeführt?
Pflichten als Geschäftsführer verletzt (§43 GmbHG)
§ 43 GmbHG ↗Wie bewerten Sie Ihre Dokumentation und Sorgfalt als Geschäftsführer in der Krisenphase?
Haftungsbescheid erhalten oder Ermittlungen laufen
§ 191 AO ↗Haben Sie bereits einen Haftungsbescheid erhalten oder laufen bereits Ermittlungen / Klagen?
Ihr Haftungsrisiko
Bewegen Sie die Schieberegler, um Ihre Haftungssituation zu analysieren.
Kein Datenspeicher · 100% anonym · Keine Registrierung
Dieser Quick-Check dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir das kostenlose Erstgespräch.
Inhalt gelber Briefe verständlich machen
Laden Sie Ihren Haftungsbescheid, Steuerbescheid oder ein behördliches Schreiben hoch. Wir erklären Ihnen verständlich, was drin steht, welche Fristen gelten und was Sie jetzt tun müssen.
Haftungsbescheid hier ablegen
oder klicken zum Auswählen
Max. 10 MB · Ihre Daten werden nicht gespeichert
Powered by Gemini AI · Keine Datenspeicherung · TLS-verschlüsselt
Sechs Leistungen — ein Ziel: Ihr Schutz
Von der Prävention über die Krisenintervention bis zur Restschuldbefreiung — wir decken die gesamte Bandbreite ab. In der richtigen Reihenfolge.
GF-Haftung Beratung
Analyse & Strategie für Ihre Lage
Wir analysieren Ihre persönliche Haftungssituation — §43 GmbHG, §69 AO, §266a StGB — und entwickeln eine individuelle Schutzstrategie. Gilt für Geschäftsführer von GmbH, AG, UG sowie europäischen Limiteds.
- Individuelle Haftungsanalyse
- Handlungsempfehlung innerhalb 24h
- Persönlicher Ansprechpartner
Optimierung des Versicherungsschutzes
D&O-Schutzlücken schließen
Viele Geschäftsführer haben D&O-Policen mit erheblichen Lücken — ohne es zu wissen. Wir prüfen Ihren Schutz marktübergreifend und sichern Sie vor persönlicher Haftung ab.
- D&O-Policen-Analyse
- Vergleich über 70+ Anbieter
- Lückenlose Absicherung
Steuerliche Aufarbeitung
§69 AO-Haftung & Holdingstrukturen
Steuerliche Haftungsbescheide anfechten, §69 AO-Risiken begrenzen, Holdingstrukturen für Vermögensschutz nutzen. Prävention und Krisenintervention aus einer Hand.
- §69 AO-Haftung begrenzen
- Haftungsbescheide anfechten
- Holdingstruktur & Erbfolge
Strukturierung von Risiken & Assets
Vermögensschutz & Absicherung
Eigenheim, Altersvorsorge, Unternehmensanteile — wir strukturieren Ihre Vermögenswerte so, dass persönliche Haftung auf das rechtlich notwendige Minimum begrenzt bleibt.
- Vermögensschutzstrategien
- Asset-Strukturierung
- Risikobegrenzung durch Gestaltung
Abwehr von Ermittlungen und Klagen
Wirtschaftsstrafrecht & Compliance
Wenn Haftungsbescheide, Strafanzeigen oder Klagen eingehen: Insolvenzverschleppung (§15a InsO), Bankrott (§283 StGB), Vorenthalten von SV-Beiträgen (§266a StGB) — sofortige spezialisierte Verteidigung.
- Strafverteidigung §15a / §266a / §283
- Haftungsbescheide abwehren
- Koordinierte Krisen-Response
Option der EU-Insolvenz
Schnell & diskret aus Schulden
Wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind: EU-Auslandsinsolvenz nach EuInsVO 2015/848 ermöglicht Restschuldbefreiung in 12–36 Monaten — legal, kein deutsches Register, auch für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.
- 12–36 Monate statt 3–6 Jahre
- Kein deutsches Insolvenzregister
- TCSP-zertifiziert & rechtssicher
Zahlen, die für uns sprechen
Über 20 Jahre Erfahrung. Über 1.200 erfolgreiche Verfahren.
Erfolgreiche Verfahren
Begleitete Mandanten zur Restschuldbefreiung
Jahre Erfahrung
Im Bereich EU-Insolvenzberatung
Erfolgsquote
Bei erfolgreich abgeschlossenen Verfahren
Ø Verfahrensdauer
Bis zur Restschuldbefreiung (EU-Verfahren)
Ihr Weg zur rechtssicheren Lösung
In vier klaren Schritten analysieren wir Ihre Haftungssituation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zum Schutz Ihres Privatvermögens.
Kostenlose Erstberatung
30–60 Minuten persönliches Gespräch — wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und geben eine erste Einschätzung.
Individuelle Haftungsanalyse
In 1–3 Werktagen analysieren wir Ihre konkrete Situation: Haftungsgrundlagen, Vermögenslage, Fristen und Risiken.
Strategie & Handlungsempfehlung
Sie erhalten einen klaren Fahrplan — von sofortigen Schutzmaßnahmen bis zur langfristigen Strukturierung Ihres Vermögens.
Begleitung & Umsetzung
Wir setzen die vereinbarte Strategie gemeinsam mit Ihnen um — diskret, rechtssicher und mit messbaren Ergebnissen.
Von der Schuldenspirale zur Restschuldbefreiung — in Zahlen
Anonymisierte Fallbeispiele aus unserer Praxis. Jeder Fall ist einzigartig — doch das Ergebnis ist immer dasselbe: ein finanzieller Neustart.
M. H., Privatperson
München · EU-Ausland
Schulden vorher
€ 127.000
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
16 Monate
Herr H. hatte nach einer Scheidung Schulden aus zwei Immobilienkrediten und einem Unternehmenskredit angehäuft. 6 Jahre deutsche Privatinsolvenz wären die Alternative gewesen. Durch unsere Begleitung wurde sein COMI ins EU-Ausland verlegt — nach 16 Monaten erhielt er die gerichtliche Restschuldbefreiung.
- 127.000 € vollständig erlassen
- Kein öffentliches Register
- Arbeitgeber erfuhr nichts
S. K., Selbständige
Hamburg · EU-Ausland
Schulden vorher
€ 198.000
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
22 Monate
Frau K. war Inhaberin eines Online-Shops und hatte durch Corona und steigende Kosten Schulden bei Lieferanten, der Bank und dem Finanzamt angehäuft. Über ein EU-Auslandsinsolvenzverfahren wurden alle privatrechtlichen Schulden erlassen. Die Steuerschulden wurden im Rahmen des Verfahrens restrukturiert.
- 198.000 € Schulden — 22 Monate bis zur Freiheit
- Neue GmbH-Gründung nach Abschluss
- Diskret — keine öffentliche Bekanntmachung
R. B., Geschäftsführer
Frankfurt · EU-Ausland
Schulden vorher
€ 84.000
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
14 Monate
Herr B. erhielt einen Haftungsbescheid des Finanzamts über 84.000 € für nicht abgeführte Lohnsteuer. Als Geschäftsführer haftete er persönlich. Unsere Beratung klärte, dass diese Steuerschulden im EU-Auslandsverfahren erlassfähig sind — was nach 14 Monaten mit der Restschuldbefreiung bestätigt wurde.
- Steuerschulden (Haftungsbescheid) erlassen
- 14 Monate — schnellstmöglich
- Geschäftstätigkeit konnte fortgeführt werden
* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Alle Fallbeispiele basieren auf realen Mandaten.
Was unsere Mandanten sagen
Über 1.200 Menschen haben mit uns den Weg in die finanzielle Freiheit gefunden. Das sind ihre Geschichten.
“Nach 9 Jahren Schuldenspirale mit über 94.000 € Schulden dachte ich, es gibt keinen Ausweg. Unser Experte hat meine Situation im ersten Gespräch vollständig durchleuchtet und mir einen klaren, realistischen Weg gezeigt. Nach 16 Monaten EU-Auslandsinsolvenz bin ich schuldenfrei — ich kann es noch immer kaum glauben.”
M. Köhler
Düsseldorf
* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Die Erfahrungsberichte sind authentisch, stammen von echten Mandanten.
Initiative Geschäftsführerhaftung
Fünf Spezialisten. Ein koordiniertes Netzwerk. Die gesamte Bandbreite von EU-Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerrecht und Versicherung — kein Mandant fällt in eine Lücke.
Pascal Verbracken
Gründer & Geschäftsführer
Kanzlei Verbracken & Partner · Stans (CH) · Unterföhring · Dublin
Pascal Verbracken ist das Herzstück der Initiative. Seine Expertise liegt an der Schnittstelle, an der Geschäftsführerhaftung zur persönlichen Krise wird: Wenn die Durchgriffshaftung gegriffen hat, Steuerschulden persönlich zugeordnet wurden oder strafrechtliche Verurteilungen eine Restschuldbefreiung in Deutschland verhindern — bietet er über die europäische Insolvenz einen rechtssicheren Weg zum Neustart.
Vita & Qualifikationen
- 19+ Jahre Erfahrung, 14.200+ betreute Mandanten, 1.000+ EU-Insolvenzverfahren
- TCSP-registriert in Irland (APP/1276/2020) — dem irischen Justizministerium unterstellt
- Autor von Fachpublikationen zum europäischen Insolvenzrecht
- Referent an der Ludwig-Maximilians-Universität München
- Fachexperte bei Klassik Radio und in Fernsehsendungen
- Geladener Experte im Deutschen Bundestag
René Scheier
Rechtsanwalt · Wirtschaftsstrafrecht
Legal Defenders · Witten · RAK Hamm
René Scheier schließt die kritischste Lücke: die strafrechtliche Seite. Wenn ein Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Steuerhinterziehung oder Untreue verfolgt wird, braucht er einen spezialisierten Strafverteidiger. Sein Zusammenspiel mit Verbracken sorgt dafür, dass strafrechtliche Verteidigung und zivilrechtliche Entschuldung koordiniert aus einer Hand erfolgen.
Vita & Qualifikationen
- Zugelassener Rechtsanwalt — Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht & Compliance
- Studium Universität Münster mit Schwerpunkt „Company Law“
- Referendariat LG Essen, Stationen Staatsanwaltschaft & internationale Großkanzlei Düsseldorf
- Seit 2019 Verteidigung von Führungskräften in unternehmensstrafrechtlichen Verfahren
- Mitglied Düsseldorfer Anwaltsverein, AG Strafrecht
- Autor im Standardwerk „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ (Graf/Jäger/Wittig, 3. Aufl. 2024)
Tobias Jansen
Steuerberater · Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)
Jansen & Weißfahl · Dinslaken
Tobias Jansen deckt die steuerrechtliche Flanke ab: § 69 AO-Haftung, steuerliche Strukturierung, Holdingschutz und vorweggenommene Erbfolge. Für Geschäftsführer, die ihre Unternehmensstruktur präventiv absichern wollen, ist er die zentrale Anlaufstelle — und im Krisenfall analysiert er die steuerlichen Haftungsrisiken, bevor sie eskalieren.
Vita & Qualifikationen
- Diplomierter Wirtschaftsjurist (FH) und zugelassener Steuerberater
- Spezialist für internationale steuerliche Gestaltung und Holdingstrukturen
- Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
- Expertise in vorweggenommener Erbfolge und Vermögensschutz
Marcel Askerc
Unabhängiger Versicherungsmakler
VersiFlex · 70+ Partnergesellschaften
Marcel Askerc prüft bestehende D&O-Policen auf Lücken und Ausschlüsse — oft ist der Geschäftsführer weniger geschützt als er denkt. Als unabhängiger Makler kann er marktübergreifend die beste Absicherung finden. Präventiver Versicherungsschutz ist die erste Verteidigungslinie gegen persönliche Haftung.
Vita & Qualifikationen
- Unabhängiger Versicherungsmakler mit über 70 Partnergesellschaften
- Spezialisiert auf D&O-Policen, Betriebshaftpflicht und Cyber-Versicherungen
- Marktübergreifende Analyse für optimale Absicherung von Geschäftsführern
Sarah Bakir
Zentrale Koordination & Anlaufstelle
Initiative Geschäftsführerhaftung · Mandantenmanagement
Sarah Bakir ist die zentrale Koordinatorin: Sie sorgt dafür, dass kein Mandant zwischen den Fachgebieten verloren geht. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Partner, hält alle Fäden zusammen und ist Ihre persönliche Ansprechpartnerin vom ersten Kontakt bis zum Neustart.
Vita & Qualifikationen
- Zentrale Anlaufstelle für alle Mandantenanfragen
- Koordination zwischen den Fachpartnern der Initiative
- Persönliche Betreuung von der Erstanfrage bis zum Abschluss
Das Zusammenwirken
Vier Phasen — ein koordiniertes Team
Von der Prävention bis zum Wiederaufbau — abgestimmt, nicht isoliert.
Phase 01
Prävention
Bevor die Krise entsteht
D&O-Policen prüfen, Holdingstrukturen aufbauen, steuerliche Risiken minimieren, Unternehmensstrukturen absichern.
Phase 02
Krise
Wenn Haftung greift
Strafrechtliche Verteidigung, steuerrechtliche Haftungsanalyse, akute Schadenbegrenzung. Koordiniert statt isoliert.
Phase 03
Neustart
Der Weg aus den Schulden
EU-Insolvenzverfahren für die persönliche Restschuldbefreiung. 12–36 Monate statt 3–6 Jahre. Rechtssicher und diskret.
Phase 04
Wiederaufbau
Zurück in die Zukunft
Neue Unternehmensstruktur, präventive Absicherung, Vermögensschutz. Damit es nie wieder passiert.
Alle Fachpartner. Ein Erstgespräch. Koordiniert von Sarah Bakir.
Häufige Fragen zur Geschäftsführerhaftung
Die wichtigsten Fragen von Geschäftsführern in Haftungssituationen — klar und direkt beantwortet.
Ihre Frage nicht dabei?
Im kostenlosen Erstgespräch beantwortet unser Experte alle Ihre persönlichen Fragen — ohne Zeitdruck.
Jetzt Erstgespräch →Sofort-Infos zu Ihrer Situation
Ja — wenn Sie persönlich durch Geschäftsführerhaftung, Bürgschaften oder Privatdarlehen über Ihre Verhältnisse verschuldet sind, können Sie als Privatperson ein EU-Insolvenzverfahren einleiten. Das Verfahren für die GmbH läuft dabei separat. Voraussetzung ist die Verlagerung des COMI (Centre of Main Interests) in den EU-Mitgliedstaat. Das EU-Insolvenzverfahren erfasst alle persönlichen Verbindlichkeiten — einschließlich solcher aus GmbH-Haftung.
GrundlagenPersönliche Haftung als Geschäftsführer — handeln Sie jetzt.
Wir analysieren Ihre persönliche Haftungssituation kostenlos und zeigen Ihnen alle rechtlichen Optionen — einschließlich EU-Insolvenz als schneller Ausweg aus der Schuldenspirale.
In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht
