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Expertenberatung für Geschäftsführer

Geschäftsführerhaftung

Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sind Sie selbst häufig ungeschützt und haften persönlich sowie unbeschränkt für Steuerschulden, Sozialabgaben und Pflichtverletzungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Privatvermögen rechtssicher schützen.

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Alarmsignale erkennen

Diese Signale sollten Sie ernst nehmen

Wenn Sie eines dieser Zeichen kennen, ist sofortiges Handeln geboten — jede Woche Verzögerung erhöht Ihr persönliches Haftungsrisiko.

Gelbe Briefe

Steuerbescheide vom Finanzamt

Haftungsbescheide

Persönliche Inanspruchnahme droht

Kontenpfändungen

Kontosperrungen & Bankpfändungen

Grundbuchauszüge

Anforderungen zu Ihren Immobilien

Gerichtsvollzieher

Besuche oder Ankündigungen

Hausdurchsuchungen

Ermittlungen oder Durchsuchungen

Gerichtsverfahren

Klagen oder laufende Prozesse

Passentzug

Vorübergehende Reisebeschränkung

Einer dieser Punkte trifft auf Sie zu? Handeln Sie jetzt — bevor die Frist abläuft.

Die 4 gesetzlichen Haftungsfallen

Kennen Sie Ihre persönlichen Haftungsrisiken?

Jeder Geschäftsführer ist diesen vier zentralen Haftungsgrundlagen ausgesetzt. Unwissenheit schützt nicht — die Gerichte erwarten, dass Sie Ihre Pflichten kennen.

§ 43 GmbHGHoch

Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung

Geschäftsführer haften persönlich bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht — unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung liegt beim Geschäftsführer selbst.

Gläubiger, Gesellschafter oder der Insolvenzverwalter können Schadensersatzansprüche direkt gegen Sie als Person geltend machen.

§ 69 AOSehr hoch

Persönliche Steuerhaftung

Nicht oder nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer, Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer führen zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers — gesamtschuldnerisch neben der GmbH.

Das Finanzamt kann Ihr Privatkonto pfänden, Ihren Lohn pfänden und Ihnen die Ausreise untersagen (§71 AO).

§ 266a StGBStrafrechtlich

Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

Werden Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt, ist dies eine Straftat. Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe — unabhängig davon, ob die GmbH zahlungsunfähig war.

Strafrechtliche Verfolgung ist auch nach Insolvenz der GmbH möglich. Die persönliche Strafbarkeit erlischt nicht mit der Gesellschaft.

§ 15a InsOStrafrechtlich

Insolvenzverschleppung

Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt (spätestens 6 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, 3 Monate nach Überschuldung), drohen Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung.

Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe (§15a Abs. 4 InsO). Zusätzlich: Schadensersatz für alle Neugläubiger.

"Diese Paragraphen sind keine Theorie — sie sind täglich gelebte Praxis für tausende von Geschäftsführern in Deutschland."

Fristen & Konsequenzen

Jede Woche ohne Handeln kostet Sie mehr

§15a InsO sieht eine 6-Wochen-Frist ab Zahlungsunfähigkeit vor. Danach drohen nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, sondern auch strafrechtliche Verfolgung.

§ 15a InsO — Insolvenzantragspflicht

Frist abgelaufen = Schadensersatz + Strafverfolgung

  • Kontopfändung durch Finanzamt oder Insolvenzverwalter
  • Lohnpfändung bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze
  • Grundbucheintrag — Eigenheim und Immobilien gefährdet
  • Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung (§15a InsO) oder Bankrott (§283 StGB)
  • Persönliche Schadensersatzklagen von Gläubigern (§43 GmbHG)

Sofortmaßnahme

Sichern Sie jetzt Ihr Privatvermögen

Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft stehen Ihnen mehrere Wege offen — von Versicherungsoptimierung über steuerliche Aufarbeitung bis hin zu rechtlicher Abwehr. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen den optimalen Pfad.

  • Individuelle Haftungsanalyse: Was Sie wirklich riskieren
  • Strategie zur Abwehr von Haftungsbescheiden & Klagen
  • Vermögensschutz & Risikominimierung — bevor es eskaliert

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Rechtliche Grundlagen

Gesetze & Urteile zur Geschäftsführerhaftung

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Leitentscheidungen von BGH, BFH und EuGH — damit Sie verstehen, auf welcher rechtlichen Basis Ihre Haftung entsteht.

Grundlagen GmbH-Haftung

§ 43 GmbHG

Haftung der Geschäftsführer

Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Sie haften der Gesellschaft gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden.

BGH Urt. v. 04.11.2002 — II ZR 224/00

Unbegrenzte persönliche Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzung bestätigt.

§ 64 GmbHG

Erstattungspflicht bei verbotenen Zahlungen

Geschäftsführer haften persönlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch geleistet wurden.

BGH Urt. v. 14.07.2008 — II ZR 202/07

"Zahlungen i.S.v. §64 GmbHG umfassen jede Minderung des Gesellschaftsvermögens".

Steuerrechtliche Haftung

§ 69 AO

Haftung der Vertreter

Geschäftsführer haften persönlich für Steuern, die infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen obliegenden Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet wurden.

BFH Urt. v. 27.11.2019 — VII R 12/18

Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer für nicht abgeführte Lohnsteuer bestätigt.

§ 71 AO

Haftung des Steuerhinterziehers

Wer eine Steuerhinterziehung begeht oder begünstigt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen.

BFH Urt. v. 23.09.2008 — VII R 27/07

Persönliche Haftung auch nach Liquidation der GmbH.

Strafrecht

§ 266a StGB

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung vorenthält.

BGH Urt. v. 07.06.2011 — 1 StR 108/11

Vorsatz des Geschäftsführers bereits bei "Inkaufnehmen" der Nichtabführung gegeben.

§ 15a InsO

Insolvenzantragspflicht

Wird die Antragspflicht verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Fahrlässige Begehung ist ebenfalls strafbar (§15a Abs. 5 InsO).

BGH Urt. v. 20.04.2017 — IX ZR 96/16

Neugläubiger können Schadensersatz direkt beim GF geltend machen.

EU-Insolvenzrecht

EuInsVO 2015/848

EU-Insolvenzverordnung

EU-Insolvenzverfahren werden gegenseitig anerkannt. Restschuldbefreiung im EU-Ausland entfaltet Wirkung in allen EU-Mitgliedstaaten. Rechtsgrundlage für die persönliche EU-Auslandsinsolvenz.

EuGH Urt. v. 02.05.2006 — C-341/04 (Eurofood)

COMI-Bestimmung: Sitz des COMI ist widerlegbar der satzungsmäßige Sitz.

Art. 3 EuInsVO

COMI — Centre of Main Interests

Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, ist für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig.

BGH Beschl. v. 21.09.2017 — IX ZB 28/14

Deutsches Gericht erkennt EU-Restschuldbefreiung an — volle Wirkung in DE.

Die genannten Gesetze und Urteile dienen der Information. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir eine individuelle rechtliche Beratung im kostenlosen Erstgespräch.

Geschäftsführerhaftung

Haftungsbescheid erhalten? So handeln Sie jetzt richtig.

Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sind Sie selbst häufig ungeschützt und haften persönlich sowie unbeschränkt für Unternehmensschulden. Verstehen Sie Ihre Situation — und handeln Sie jetzt.

Problem

Der Haftungsbescheid trifft Sie persönlich

Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft haften Sie unter bestimmten Umständen mit Ihrem Privatvermögen. Steuerbehörden, Sozialversicherungsträger oder Gläubiger können direkt auf Ihr Haus, Ihr Konto, Ihr Gehalt zugreifen.

Agitation

Ihr Lebenswerk steht auf dem Spiel

Ohne schnelles Handeln drohen: Kontopfändungen, Lohnpfändungen, der Verlust des Eigenheims. Die Schulden wachsen täglich durch Zinsen und Vollstreckungskosten. Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell das Privatvermögen folgt.

Solution

EU-Insolvenz: Ihr persönlicher Neustart in 12–36 Monaten

Über die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 können Sie persönliche Schulden — auch aus GmbH-Haftung — durch ein Verfahren im EU-Ausland innerhalb von 12–36 Monaten bereinigen. Wir begleiten Sie diskret und rechtssicher durch jeden Schritt.

Warum EU-Insolvenz die Lösung ist

  • Persönliche Schulden aus GmbH-Haftung einbeziehbar
  • Verfahren im EU-Ausland — kein deutsches Insolvenzregister
  • 12–36 Monate statt 3–6 Jahren Wohlverhaltensphase
  • Familienheim ggf. schützbar durch frühzeitige Planung
  • Keine Unterbrechung laufender Tätigkeiten notwendig
  • EU-Recht verbrieft: EuInsVO 2015/848, anerkannt in allen Mitgliedstaaten

Handeln Sie jetzt

Sofortige Ersteinschätzung — kostenlos

Unser Experte analysiert Ihren Haftungsbescheid und zeigt Ihnen in einem persönlichen Gespräch den schnellsten, rechtssicheren Weg.

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Lösungsansätze

Wege aus der persönlichen Haftung

Es gibt rechtssichere Wege aus jeder Haftungssituation — je nach Ihrer Lage können wir verschiedene Strategien entwickeln. Diese vier Ansätze sind in der Praxis am wirkungsvollsten.

Empfohlen

EU-Insolvenz als persönlicher Neustart

Wenn persönliche Verbindlichkeiten aus Geschäftsführerhaftung die Zahlungsunfähigkeitsschwelle überschreiten, ist das EU-Insolvenzverfahren für die Privatperson der schnellste Weg zur Restschuldbefreiung. 12–36 Monate statt 3–6 Jahre.

Dringend

Rechtzeitige Insolvenzantragsstellung

Der wichtigste Schritt: Erkennen Sie Zahlungsunfähigkeit frühzeitig und handeln Sie innerhalb der gesetzlichen 6-Wochen-Frist (§15a InsO). Wir beraten Sie über den korrekten Zeitpunkt und die korrekte Form.

Präventiv

Strukturelle Trennung Privat/Firma

Durch kluge Unternehmensstruktur lässt sich persönliche Haftungsexposition von Anfang an minimieren. Holdingstrukturen, Pensionskassen und andere Instrumente schützen Ihr Privatvermögen präventiv.

Alternative

Außergerichtliche Einigung mit Gläubigern

In manchen Situationen lässt sich eine außergerichtliche Einigung mit dem Finanzamt oder anderen Gläubigern erzielen. Ratenzahlungsvereinbarungen, Stundung oder Teilerlass sind rechtlich möglich.

Interaktiver Quick-Check

Droht Ihnen persönlich eine Haftung?

Die 5 häufigsten Fehler, die zur Geschäftsführerhaftung führen — bewerten Sie Ihre Situation in unter 2 Minuten.

Fehler #1

Zahlungsunfähigkeit nicht erkannt oder zu spät gehandelt

§ 15a InsO

Wie lange ist / war die GmbH bereits zahlungsunfähig — ohne dass ein Insolvenzantrag gestellt wurde?

Noch zahlungsfähig0/10Über 6 Wochen zahlungsunfähig
Fehler #2

Steuerverbindlichkeiten nicht oder verspätet abgeführt

§ 69 AO

Wie hoch sind die offenen Steuerrückstände der GmbH (Lohnsteuer, USt, KSt)?

Keine Rückstände0/10Erhebliche Rückstände (50.000 €+)
Fehler #3

Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten

§ 266a StGB

Wurden die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vollständig und pünktlich abgeführt?

Vollständig abgeführt0/10Rückstände / gar nicht abgeführt
Fehler #4

Pflichten als Geschäftsführer verletzt (§43 GmbHG)

§ 43 GmbHG

Wie bewerten Sie Ihre Dokumentation und Sorgfalt als Geschäftsführer in der Krisenphase?

Vollständige Dokumentation0/10Keine Aufzeichnungen, riskante Entscheidungen
Fehler #5

Haftungsbescheid erhalten oder Ermittlungen laufen

§ 191 AO

Haben Sie bereits einen Haftungsbescheid erhalten oder laufen bereits Ermittlungen / Klagen?

Nichts dergleichen0/10Haftungsbescheid / Klage bereits vorhanden

Ihr Haftungsrisiko

0/100
Geringes Haftungsrisiko

Bewegen Sie die Schieberegler, um Ihre Haftungssituation zu analysieren.

Kein Datenspeicher · 100% anonym · Keine Registrierung

Dieser Quick-Check dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir das kostenlose Erstgespräch.

KI-gestützte Analyse

Inhalt gelber Briefe verständlich machen

Laden Sie Ihren Haftungsbescheid, Steuerbescheid oder ein behördliches Schreiben hoch. Wir erklären Ihnen verständlich, was drin steht, welche Fristen gelten und was Sie jetzt tun müssen.

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Haftungsbescheid hier ablegen

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Max. 10 MB · Ihre Daten werden nicht gespeichert

Powered by Gemini AI · Keine Datenspeicherung · TLS-verschlüsselt

Unsere Leistungen

Sechs Leistungen — ein Ziel: Ihr Schutz

Von der Prävention über die Krisenintervention bis zur Restschuldbefreiung — wir decken die gesamte Bandbreite ab. In der richtigen Reihenfolge.

GF-Haftung Beratung

Analyse & Strategie für Ihre Lage

Wir analysieren Ihre persönliche Haftungssituation — §43 GmbHG, §69 AO, §266a StGB — und entwickeln eine individuelle Schutzstrategie. Gilt für Geschäftsführer von GmbH, AG, UG sowie europäischen Limiteds.

  • Individuelle Haftungsanalyse
  • Handlungsempfehlung innerhalb 24h
  • Persönlicher Ansprechpartner

Optimierung des Versicherungsschutzes

D&O-Schutzlücken schließen

Viele Geschäftsführer haben D&O-Policen mit erheblichen Lücken — ohne es zu wissen. Wir prüfen Ihren Schutz marktübergreifend und sichern Sie vor persönlicher Haftung ab.

  • D&O-Policen-Analyse
  • Vergleich über 70+ Anbieter
  • Lückenlose Absicherung

Steuerliche Aufarbeitung

§69 AO-Haftung & Holdingstrukturen

Steuerliche Haftungsbescheide anfechten, §69 AO-Risiken begrenzen, Holdingstrukturen für Vermögensschutz nutzen. Prävention und Krisenintervention aus einer Hand.

  • §69 AO-Haftung begrenzen
  • Haftungsbescheide anfechten
  • Holdingstruktur & Erbfolge

Strukturierung von Risiken & Assets

Vermögensschutz & Absicherung

Eigenheim, Altersvorsorge, Unternehmensanteile — wir strukturieren Ihre Vermögenswerte so, dass persönliche Haftung auf das rechtlich notwendige Minimum begrenzt bleibt.

  • Vermögensschutzstrategien
  • Asset-Strukturierung
  • Risikobegrenzung durch Gestaltung

Abwehr von Ermittlungen und Klagen

Wirtschaftsstrafrecht & Compliance

Wenn Haftungsbescheide, Strafanzeigen oder Klagen eingehen: Insolvenzverschleppung (§15a InsO), Bankrott (§283 StGB), Vorenthalten von SV-Beiträgen (§266a StGB) — sofortige spezialisierte Verteidigung.

  • Strafverteidigung §15a / §266a / §283
  • Haftungsbescheide abwehren
  • Koordinierte Krisen-Response

Option der EU-Insolvenz

Schnell & diskret aus Schulden

Wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind: EU-Auslandsinsolvenz nach EuInsVO 2015/848 ermöglicht Restschuldbefreiung in 12–36 Monaten — legal, kein deutsches Register, auch für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.

  • 12–36 Monate statt 3–6 Jahre
  • Kein deutsches Insolvenzregister
  • TCSP-zertifiziert & rechtssicher
Mehr erfahren
Unsere Bilanz

Zahlen, die für uns sprechen

Über 20 Jahre Erfahrung. Über 1.200 erfolgreiche Verfahren.

0+

Erfolgreiche Verfahren

Begleitete Mandanten zur Restschuldbefreiung

0+

Jahre Erfahrung

Im Bereich EU-Insolvenzberatung

0%

Erfolgsquote

Bei erfolgreich abgeschlossenen Verfahren

0 Mon.

Ø Verfahrensdauer

Bis zur Restschuldbefreiung (EU-Verfahren)

So arbeiten wir

Ihr Weg zur rechtssicheren Lösung

In vier klaren Schritten analysieren wir Ihre Haftungssituation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zum Schutz Ihres Privatvermögens.

Kostenlose Erstberatung

30–60 Minuten persönliches Gespräch — wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und geben eine erste Einschätzung.

Individuelle Haftungsanalyse

In 1–3 Werktagen analysieren wir Ihre konkrete Situation: Haftungsgrundlagen, Vermögenslage, Fristen und Risiken.

Strategie & Handlungsempfehlung

Sie erhalten einen klaren Fahrplan — von sofortigen Schutzmaßnahmen bis zur langfristigen Strukturierung Ihres Vermögens.

Begleitung & Umsetzung

Wir setzen die vereinbarte Strategie gemeinsam mit Ihnen um — diskret, rechtssicher und mit messbaren Ergebnissen.

Echte Ergebnisse

Von der Schuldenspirale zur Restschuldbefreiung — in Zahlen

Anonymisierte Fallbeispiele aus unserer Praxis. Jeder Fall ist einzigartig — doch das Ergebnis ist immer dasselbe: ein finanzieller Neustart.

MH
EU-Privatinsolvenz

M. H., Privatperson

München · EU-Ausland

Schulden vorher

€ 127.000

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

16 Monate

Herr H. hatte nach einer Scheidung Schulden aus zwei Immobilienkrediten und einem Unternehmenskredit angehäuft. 6 Jahre deutsche Privatinsolvenz wären die Alternative gewesen. Durch unsere Begleitung wurde sein COMI ins EU-Ausland verlegt — nach 16 Monaten erhielt er die gerichtliche Restschuldbefreiung.

  • 127.000 € vollständig erlassen
  • Kein öffentliches Register
  • Arbeitgeber erfuhr nichts
Vorher:Pfändung des Gehalts, tägliche Mahnungen, schlaflose Nächte
Nachher:Finanziell neu gestartet, eigenes Girokonto, Mietvertrag wieder möglich
SK
EU-Insolvenz Selbständige

S. K., Selbständige

Hamburg · EU-Ausland

Schulden vorher

€ 198.000

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

22 Monate

Frau K. war Inhaberin eines Online-Shops und hatte durch Corona und steigende Kosten Schulden bei Lieferanten, der Bank und dem Finanzamt angehäuft. Über ein EU-Auslandsinsolvenzverfahren wurden alle privatrechtlichen Schulden erlassen. Die Steuerschulden wurden im Rahmen des Verfahrens restrukturiert.

  • 198.000 € Schulden — 22 Monate bis zur Freiheit
  • Neue GmbH-Gründung nach Abschluss
  • Diskret — keine öffentliche Bekanntmachung
Vorher:Insolvenz des Unternehmens, persönliche Haftung, Existenzangst
Nachher:Neue Firma gegründet, Kredit für Betriebsmittel erhalten
RB
Haftungsbescheid

R. B., Geschäftsführer

Frankfurt · EU-Ausland

Schulden vorher

€ 84.000

Nach EU-Insolvenz

€ 0

Dauer

14 Monate

Herr B. erhielt einen Haftungsbescheid des Finanzamts über 84.000 € für nicht abgeführte Lohnsteuer. Als Geschäftsführer haftete er persönlich. Unsere Beratung klärte, dass diese Steuerschulden im EU-Auslandsverfahren erlassfähig sind — was nach 14 Monaten mit der Restschuldbefreiung bestätigt wurde.

  • Steuerschulden (Haftungsbescheid) erlassen
  • 14 Monate — schnellstmöglich
  • Geschäftstätigkeit konnte fortgeführt werden
Vorher:Persönliche Haftung, Angst vor Kontopfändung, Verhandlungen mit Finanzamt
Nachher:Schulden erlassen, neue Geschäftsführerstellung angetreten

* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Alle Fallbeispiele basieren auf realen Mandaten.

Erfahrungsberichte

Was unsere Mandanten sagen

Über 1.200 Menschen haben mit uns den Weg in die finanzielle Freiheit gefunden. Das sind ihre Geschichten.

Nach 9 Jahren Schuldenspirale mit über 94.000 € Schulden dachte ich, es gibt keinen Ausweg. Unser Experte hat meine Situation im ersten Gespräch vollständig durchleuchtet und mir einen klaren, realistischen Weg gezeigt. Nach 16 Monaten EU-Auslandsinsolvenz bin ich schuldenfrei — ich kann es noch immer kaum glauben.
MK

M. Köhler

Düsseldorf

* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Die Erfahrungsberichte sind authentisch, stammen von echten Mandanten.

Interdisziplinäres Expertennetzwerk

Initiative Geschäftsführerhaftung

Fünf Spezialisten. Ein koordiniertes Netzwerk. Die gesamte Bandbreite von EU-Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerrecht und Versicherung — kein Mandant fällt in eine Lücke.

EU-Insolvenzrecht

Pascal Verbracken

Gründer & Geschäftsführer

Kanzlei Verbracken & Partner · Stans (CH) · Unterföhring · Dublin

Pascal Verbracken ist das Herzstück der Initiative. Seine Expertise liegt an der Schnittstelle, an der Geschäftsführerhaftung zur persönlichen Krise wird: Wenn die Durchgriffshaftung gegriffen hat, Steuerschulden persönlich zugeordnet wurden oder strafrechtliche Verurteilungen eine Restschuldbefreiung in Deutschland verhindern — bietet er über die europäische Insolvenz einen rechtssicheren Weg zum Neustart.

TCSP-zertifiziert14.200+ MandantenLMU-ReferentBundestag-Experte

Vita & Qualifikationen

  • 19+ Jahre Erfahrung, 14.200+ betreute Mandanten, 1.000+ EU-Insolvenzverfahren
  • TCSP-registriert in Irland (APP/1276/2020) — dem irischen Justizministerium unterstellt
  • Autor von Fachpublikationen zum europäischen Insolvenzrecht
  • Referent an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Fachexperte bei Klassik Radio und in Fernsehsendungen
  • Geladener Experte im Deutschen Bundestag
PV
EU-Insolvenzrecht
RS
Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht

René Scheier

Rechtsanwalt · Wirtschaftsstrafrecht

Legal Defenders · Witten · RAK Hamm

René Scheier schließt die kritischste Lücke: die strafrechtliche Seite. Wenn ein Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Steuerhinterziehung oder Untreue verfolgt wird, braucht er einen spezialisierten Strafverteidiger. Sein Zusammenspiel mit Verbracken sorgt dafür, dass strafrechtliche Verteidigung und zivilrechtliche Entschuldung koordiniert aus einer Hand erfolgen.

RA WirtschaftsstrafrechtStandardwerk-Autor§ 266a StGB§ 15a InsO

Vita & Qualifikationen

  • Zugelassener Rechtsanwalt — Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht & Compliance
  • Studium Universität Münster mit Schwerpunkt „Company Law“
  • Referendariat LG Essen, Stationen Staatsanwaltschaft & internationale Großkanzlei Düsseldorf
  • Seit 2019 Verteidigung von Führungskräften in unternehmensstrafrechtlichen Verfahren
  • Mitglied Düsseldorfer Anwaltsverein, AG Strafrecht
  • Autor im Standardwerk „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ (Graf/Jäger/Wittig, 3. Aufl. 2024)
Steuerrecht & Strukturen

Tobias Jansen

Steuerberater · Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)

Jansen & Weißfahl · Dinslaken

Tobias Jansen deckt die steuerrechtliche Flanke ab: § 69 AO-Haftung, steuerliche Strukturierung, Holdingschutz und vorweggenommene Erbfolge. Für Geschäftsführer, die ihre Unternehmensstruktur präventiv absichern wollen, ist er die zentrale Anlaufstelle — und im Krisenfall analysiert er die steuerlichen Haftungsrisiken, bevor sie eskalieren.

§ 69 AO-SpezialistHoldingstrukturenUnternehmensnachfolgeDStV e.V.

Vita & Qualifikationen

  • Diplomierter Wirtschaftsjurist (FH) und zugelassener Steuerberater
  • Spezialist für internationale steuerliche Gestaltung und Holdingstrukturen
  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
  • Expertise in vorweggenommener Erbfolge und Vermögensschutz
TJ
Steuerrecht & Strukturen
MA
D&O · Versicherungsschutz
D&O · Versicherungsschutz

Marcel Askerc

Unabhängiger Versicherungsmakler

VersiFlex · 70+ Partnergesellschaften

Marcel Askerc prüft bestehende D&O-Policen auf Lücken und Ausschlüsse — oft ist der Geschäftsführer weniger geschützt als er denkt. Als unabhängiger Makler kann er marktübergreifend die beste Absicherung finden. Präventiver Versicherungsschutz ist die erste Verteidigungslinie gegen persönliche Haftung.

D&O-Experte70+ PartnergesellschaftenLückenanalyseMarktunabhängig

Vita & Qualifikationen

  • Unabhängiger Versicherungsmakler mit über 70 Partnergesellschaften
  • Spezialisiert auf D&O-Policen, Betriebshaftpflicht und Cyber-Versicherungen
  • Marktübergreifende Analyse für optimale Absicherung von Geschäftsführern
Koordination & Betreuung

Sarah Bakir

Zentrale Koordination & Anlaufstelle

Initiative Geschäftsführerhaftung · Mandantenmanagement

Sarah Bakir ist die zentrale Koordinatorin: Sie sorgt dafür, dass kein Mandant zwischen den Fachgebieten verloren geht. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Partner, hält alle Fäden zusammen und ist Ihre persönliche Ansprechpartnerin vom ersten Kontakt bis zum Neustart.

Persönliche BetreuungVollständige KoordinationErste Anlaufstelle

Vita & Qualifikationen

  • Zentrale Anlaufstelle für alle Mandantenanfragen
  • Koordination zwischen den Fachpartnern der Initiative
  • Persönliche Betreuung von der Erstanfrage bis zum Abschluss
SB
Koordination & Betreuung

Das Zusammenwirken

Vier Phasen — ein koordiniertes Team

Von der Prävention bis zum Wiederaufbau — abgestimmt, nicht isoliert.

Phase 01

Prävention

Bevor die Krise entsteht

D&O-Policen prüfen, Holdingstrukturen aufbauen, steuerliche Risiken minimieren, Unternehmensstrukturen absichern.

MAAskercTJJansen

Phase 02

Krise

Wenn Haftung greift

Strafrechtliche Verteidigung, steuerrechtliche Haftungsanalyse, akute Schadenbegrenzung. Koordiniert statt isoliert.

RSScheierTJJansen

Phase 03

Neustart

Der Weg aus den Schulden

EU-Insolvenzverfahren für die persönliche Restschuldbefreiung. 12–36 Monate statt 3–6 Jahre. Rechtssicher und diskret.

PVVerbracken

Phase 04

Wiederaufbau

Zurück in die Zukunft

Neue Unternehmensstruktur, präventive Absicherung, Vermögensschutz. Damit es nie wieder passiert.

TJJansenMAAskercPVVerbracken
Kostenloses Erstgespräch mit der Initiative

Alle Fachpartner. Ein Erstgespräch. Koordiniert von Sarah Bakir.

FAQ

Häufige Fragen zur Geschäftsführerhaftung

Die wichtigsten Fragen von Geschäftsführern in Haftungssituationen — klar und direkt beantwortet.

Ihre Frage nicht dabei?

Im kostenlosen Erstgespräch beantwortet unser Experte alle Ihre persönlichen Fragen — ohne Zeitdruck.

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Ja — wenn Sie persönlich durch Geschäftsführerhaftung, Bürgschaften oder Privatdarlehen über Ihre Verhältnisse verschuldet sind, können Sie als Privatperson ein EU-Insolvenzverfahren einleiten. Das Verfahren für die GmbH läuft dabei separat. Voraussetzung ist die Verlagerung des COMI (Centre of Main Interests) in den EU-Mitgliedstaat. Das EU-Insolvenzverfahren erfasst alle persönlichen Verbindlichkeiten — einschließlich solcher aus GmbH-Haftung.

Grundlagen
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Wir analysieren Ihre persönliche Haftungssituation kostenlos und zeigen Ihnen alle rechtlichen Optionen — einschließlich EU-Insolvenz als schneller Ausweg aus der Schuldenspirale.

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In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht

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